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Weiterbildung / Ausw�rtst�tigkeit
04.02.2011, 15:43
Beitrag: #1
Weiterbildung / Ausw�rtst�tigkeit
Irgendwie komm ich zum Freitag nicht mehr klar.
AN macht nebenberuflich eine Weiterbildung, dazu erfolgt der Unterricht in einzelnen Wochen ganztags (ca. 12 Wochen aufs Jahr verteilt) in der Weiterbildungsst�tte, die nichts mit dem AG zu tun hat. Der AG hat nur der Weiterbildung zugestimmt und den AN f�r die Zeit des Unterrichts freigestellt.

Das FA schreibt nun: "Befindet sich der Schwerpunkt der Bildungsma�nahme weder im Betrieb des AG noch in der Wg. des Studierenden, ist der jeweilige Ort der Fortbildungsma�nahme vom ersten Tag an regelm��ige Arbeitsst�tte."

???
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04.02.2011, 16:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2011 17:45 von Eisvogel.)
Beitrag: #2
RE: Weiterbildung / Ausw�rtst�tigkeit
Opa schrieb:Das FA schreibt nun: "Befindet sich der Schwerpunkt der Bildungsma�nahme weder im Betrieb des AG noch in der Wg. des Studierenden, ist der jeweilige Ort der Fortbildungsma�nahme vom ersten Tag an regelm��ige Arbeitsst�tte."
???
R 9.2 LStR 2011:
"(3) Liegen weder im Betrieb des Arbeitgebers noch in der Wohnung des Stpfl. die Voraussetzungen f�r die Annahme einer regelm��igen Arbeits- oder Fortbildungsst�tte i. S. d. Absatzes 2 vor, ist der jeweilige Ausbildungsort vom ersten Tag an regelm��ige Arbeitsst�tte."
Hier gibt es ja eine regelm��ige Arbeitsst�tte im Betrieb. Darum Reisekosten.
Sch�nes WE
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04.02.2011, 19:59
Beitrag: #3
RE: Weiterbildung / Ausw�rtst�tigkeit
Tja und genau das verweigert eben das FA. Keine Reisekosten sondern nur Entfpsch. und keine VMA.
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04.02.2011, 22:48 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2011 22:51 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Weiterbildung / Ausw�rtst�tigkeit
Die Abgrenzung ergibt sich aus R 9.2 Abs. 2 LStR. Siehe auch die Hinweise unter "Regelm��ige Arbeitsst�tte". Das FA hat hieraus aber nur einen Halbsatz mit einer von zwei Bedingungen zitiert.
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