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Abgabefrist - Begr�ndung
13.01.2011, 10:25
Beitrag: #1
Question Abgabefrist - Begr�ndung
Hallo,

ich habe f�r einen Mandanten in Niedersachsen Antrag auf Fristverl�ngerung bis 28.02. gestellt und Einreichung der Erkl�rung per Elster angek�ndigt.
Vom FA in Niedersachsen habe ich heute einen f�rmlichen Bescheid �ber Ablehnung samt Rechtsbehelfsbelehrung bekommen Rolleyes

Bei uns hier in Ba-W� gilt seitens der FinVerw die Einreichung per Elster als ausreichender Grund f�r Verl�ngerung.

Kann mir jemand sagen, ob es die Elster Vereinbarung auch in Niedersachsen gibt oder ob dort tats�chlich jede Fristverl�ngerung �ber den 31.12. hinaus einzeln begr�ndet werden mu�?

Gru�

tosch
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13.01.2011, 13:33
Beitrag: #2
RE: Abgabefrist - Begr�ndung
Zitat:Bei uns hier in Ba-W� gilt seitens der FinVerw die Einreichung per Elster als ausreichender Grund f�r Verl�ngerung.
Warum ist Elster ein Grund zur Fristverl�ngerung?
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13.01.2011, 13:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 18:20 von meyer.)
Beitrag: #3
RE: Abgabefrist - Begr�ndung
tosch schrieb:Kann mir jemand sagen, ob es die Elster Vereinbarung auch in Niedersachsen gibt oder ob dort tats�chlich jede Fristverl�ngerung �ber den 31.12. hinaus einzeln begr�ndet werden mu�?
Jede Fristverl�ngerung einzeln und bitte nur mit echten Begr�ndungen (Mandant im Koma oder so, nix Arbeits�berlastung).

Au�erdem kocht jedes Amt sein eigenes S�ppchen, d. h. Amt A hat intern eine versp�tungszuschlagfreie Zeit bis Ende Januar, Amt B wieder ganz anders, etc.

Hilft letztlich nur, nett telefonisch beim SB vorzuhorchen, ob man dazu zu den �rtlichen Gegebenheiten was raus bekommt.
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13.01.2011, 15:20
Beitrag: #4
RE: Abgabefrist - Begr�ndung
Hallo,

.....oder man geht den pragmatischen Weg, l�sst sich sch�tzen (was ja noch ein paar Tage dauern d�rfte) und reicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die Erkl�rung ein.

Ansonsten funktioniert das �ber den 31.12. hinaus nur mit hinreichender Begr�ndung, und die kann fast ausschlie�lich nur an besonderen Hinderungsgr�nden beim Steuerpflichtigen liegen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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13.01.2011, 15:55
Beitrag: #5
RE: Abgabefrist - Begr�ndung
Opa schrieb:Warum ist Elster ein Grund zur Fristverl�ngerung?
Weil wir hier eine gute Lobby haben Cool

Nee, Spa� beiseite, die F� wollen nat�rlich die eigene Arbeit soweit m�glich reduzieren und wie geht das besser, als wenn man nur noch Datens�tze einreichen l�sst und keine Daten mehr manuell erfassen mu�?
Wer nicht per Elster einreicht, mu� auch bei uns weiterhin ausf�hrlich begr�nden.

Die Fristverl�ngerung selber ist nicht das Problem, der Umgang mit diesem Finanzamt ist es.
W�hrend bei anderen F� in so einem Fall die Mitteilung kommt:
Nein, keine Fristverl�ngerung, aber wenn bis zum .... eingereicht wird, akzeptieren wir die versp�tete Einreichung
kommt aus H ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

Na, ja, dann werd ich wohl mal ein bisschen kreativ. Mandant im Koma k�nnte mich schon mal inspirieren Big Grin

Gru�

tosch
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13.01.2011, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 19:31 von meyer.)
Beitrag: #6
RE: Abgabefrist - Begr�ndung
Also wenn das eine FA eine "Mitteilung" gibt, dass keine Fristverl�ngerung gew�hrt wird, ist das aus meiner Sicht der gleiche ablehendende Verwaltungsakt nur mit Einspruchsfrist von einem Jahr mangels RB-Belehrung. Sieht nur nicht so f�rmlich aus.

"Versp�tete Einreichung akzeptieren" soll wohl hei�en, vorher passiert nichts mit Versp�tungszuschlag, Sch�tzung, usw. Das ist aber trotzdem formell keine Fristverl�ngerung, es werden nur f�r dieses Mal keine Konsequenzen an die versp�tete Einreichung gekn�pft.

Ablehnung muss m. E. gemacht werden, da sonst soweit ich wei�, davon ausgegangen werden kann, dass die FV stillschweigend gew�hrt wurde. Es wurde ein Antrag gestellt und der muss beschieden werden.
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13.01.2011, 19:07
Beitrag: #7
RE: Abgabefrist - Begr�ndung
meyer schrieb:Sieht nur nicht so f�rmlich aus.
Und macht sich auch viel besser in Zeiten, in denen KONSENS gro� geschrieben wird Wink

Rein formell habe ich da ja auch nichts dran auszusetzen.
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