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Abgabefrist - Begründung - Druckversion

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Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011 10:25

Hallo,

ich habe für einen Mandanten in Niedersachsen Antrag auf Fristverlängerung bis 28.02. gestellt und Einreichung der Erklärung per Elster angekündigt.
Vom FA in Niedersachsen habe ich heute einen förmlichen Bescheid über Ablehnung samt Rechtsbehelfsbelehrung bekommen Rolleyes

Bei uns hier in Ba-Wü gilt seitens der FinVerw die Einreichung per Elster als ausreichender Grund für Verlängerung.

Kann mir jemand sagen, ob es die Elster Vereinbarung auch in Niedersachsen gibt oder ob dort tatsächlich jede Fristverlängerung über den 31.12. hinaus einzeln begründet werden muß?

Gruß

tosch


RE: Abgabefrist - Begründung - Opa - 13.01.2011 13:33

Zitat:Bei uns hier in Ba-Wü gilt seitens der FinVerw die Einreichung per Elster als ausreichender Grund für Verlängerung.
Warum ist Elster ein Grund zur Fristverlängerung?


RE: Abgabefrist - Begründung - meyer - 13.01.2011 13:52

tosch schrieb:Kann mir jemand sagen, ob es die Elster Vereinbarung auch in Niedersachsen gibt oder ob dort tatsächlich jede Fristverlängerung über den 31.12. hinaus einzeln begründet werden muß?
Jede Fristverlängerung einzeln und bitte nur mit echten Begründungen (Mandant im Koma oder so, nix Arbeitsüberlastung).

Außerdem kocht jedes Amt sein eigenes Süppchen, d. h. Amt A hat intern eine verspätungszuschlagfreie Zeit bis Ende Januar, Amt B wieder ganz anders, etc.

Hilft letztlich nur, nett telefonisch beim SB vorzuhorchen, ob man dazu zu den örtlichen Gegebenheiten was raus bekommt.


RE: Abgabefrist - Begründung - zaunkönig - 13.01.2011 15:20

Hallo,

.....oder man geht den pragmatischen Weg, lässt sich schätzen (was ja noch ein paar Tage dauern dürfte) und reicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist die Erklärung ein.

Ansonsten funktioniert das über den 31.12. hinaus nur mit hinreichender Begründung, und die kann fast ausschließlich nur an besonderen Hinderungsgründen beim Steuerpflichtigen liegen.


RE: Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011 15:55

Opa schrieb:Warum ist Elster ein Grund zur Fristverlängerung?
Weil wir hier eine gute Lobby haben Cool

Nee, Spaß beiseite, die FÄ wollen natürlich die eigene Arbeit soweit möglich reduzieren und wie geht das besser, als wenn man nur noch Datensätze einreichen lässt und keine Daten mehr manuell erfassen muß?
Wer nicht per Elster einreicht, muß auch bei uns weiterhin ausführlich begründen.

Die Fristverlängerung selber ist nicht das Problem, der Umgang mit diesem Finanzamt ist es.
Während bei anderen FÄ in so einem Fall die Mitteilung kommt:
Nein, keine Fristverlängerung, aber wenn bis zum .... eingereicht wird, akzeptieren wir die verspätete Einreichung
kommt aus H ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

Na, ja, dann werd ich wohl mal ein bisschen kreativ. Mandant im Koma könnte mich schon mal inspirieren Big Grin

Gruß

tosch


RE: Abgabefrist - Begründung - meyer - 13.01.2011 18:25

Also wenn das eine FA eine "Mitteilung" gibt, dass keine Fristverlängerung gewährt wird, ist das aus meiner Sicht der gleiche ablehendende Verwaltungsakt nur mit Einspruchsfrist von einem Jahr mangels RB-Belehrung. Sieht nur nicht so förmlich aus.

"Verspätete Einreichung akzeptieren" soll wohl heißen, vorher passiert nichts mit Verspätungszuschlag, Schätzung, usw. Das ist aber trotzdem formell keine Fristverlängerung, es werden nur für dieses Mal keine Konsequenzen an die verspätete Einreichung geknüpft.

Ablehnung muss m. E. gemacht werden, da sonst soweit ich weiß, davon ausgegangen werden kann, dass die FV stillschweigend gewährt wurde. Es wurde ein Antrag gestellt und der muss beschieden werden.


RE: Abgabefrist - Begründung - tosch - 13.01.2011 19:07

meyer schrieb:Sieht nur nicht so förmlich aus.
Und macht sich auch viel besser in Zeiten, in denen KONSENS groß geschrieben wird Wink

Rein formell habe ich da ja auch nichts dran auszusetzen.