Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
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07.01.2011, 10:42
Beitrag: #11
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:Insofern muss ich das FA P in Schutz nehmen. Gut, dann war es halt kein aktueller Fall. Ein aktueller Fall aus P bei B an der H betrifft beispielsweise einen Versicherungsvermittler, der also Kleinunternehmer ist, gleichwohl aber bedeutende Umsätze erzielt. Er ist Neugründer. Da der nun der Aufforderung, in diesem™ und dem folgenden Jahr (2010 und 2011) monatliche UStVA einzureichen, irgendwie nicht folgen wollte, hat das FA munter drauflosgeschätzt. Es hat mehrere Briefe und Telefonate gedauert, bis das FA sich dem Diktat des A 230a (1) Satz 2 UStR (nunmehr A 18.7 (1) S 2 UStAE) beugen wollte und auf die Abgabe der UStVA verzichtet hat. Neugründungsfälle, in denen ...keine Umsatzsteuer festzusetzen ist (z.B. ... Kleinunternehmer – § 19 Abs. 1 UStG ...), fallen nicht unter die Regelung des § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG. ® |
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07.01.2011, 18:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2011 18:49 von meyer.)
Beitrag: #12
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Da fällt mir doch auch noch was aktuelles vom FA P ein:
Mich ruft ein Prüfer an, der eigentlich eine KapGes prüft, an der Mandant Ges-GF ist (Gesellschaft nicht von uns beraten). Er will eine PO für den Mandanten für die ESt schicken und fragt, ob wir Empfangsvollmacht hätten (die sei gespeichert, aber nicht in der Akte). Außerdem die PO sende er nur aus statistischen Gründen, er brauche keine Unterlagen, denn da sei ja alles schon bei der Veranlagung geprüft worden. Es könnte sich aber bei der Gesellschaft was in Sachen VGA ergeben und das ESt-Mehrergebnis wolle er dann in seiner Statistik mit drin haben. |
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08.01.2011, 01:30
Beitrag: #13
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
Wo wir schon bei Mehrergebnissen sind: Wie wirken die sich persönlich aus? Leistungszulagen? Beförderung? Hier InvZulFall: Investition ist förderfähig, nur Teile nicht ganz klar. Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Prüfers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht lösen könne, einige man sich auf der Hälfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!
ps Berlin ;-) |
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13.01.2011, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 19:43 von meyer.)
Beitrag: #14
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
showbee schrieb:Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Prüfers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht lösen könne, einige man sich auf der Hälfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!Wo ist da jetzt die Überraschung? So läuft das eigentlich in jeder Bp ab, in der diverse Punkte gibt, über die man diskutieren kann (Einigungsbereitschaft vorausgesetzt). Übrigens auch immer ein netter Punkt: Zeitpunkt der Bildung von Rückstellungen. Prüfer will den um ein Jahr nach hinten verlegen: Mehrergebnis im Prüfungszeitraum, Minderergebnis im folgenden VZ außerhalb des PZ. Für Stpfl. in vielen Fällen vielleicht nur ein Jahr Zinsauswirkung. Manche Prüfer lassen bei Einverständnis für so was schon mal andere im Ergebnis teurere potientelle Feststellungen fallen. |
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14.01.2011, 17:41
Beitrag: #15
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RE: Befreiung von Abgabepflicht USt-VA
meyer schrieb:showbee schrieb:Streit, wie hoch der unklare Teil der Gesamtinvestition ist und wie der dann zu behandeln sein. Vorschlag des Prüfers: man geht von 50% unklar aus und weil man das Problem nicht lösen könne, einige man sich auf der Hälfte, dann bekommt der Stpfl 75% von der beantragten IZ und er 25% Mehrergebnis! Looks like Basar!!!Wo ist da jetzt die Überraschung? So läuft das eigentlich in jeder Bp ab, in der diverse Punkte gibt, über die man diskutieren kann (Einigungsbereitschaft vorausgesetzt). Wie sich Mehrergebnis und Punkte nach dem neuen Dienstrecht in Bayern auswirken werden, wird die Zukunft zeigen. Bisher gab es (zumindest an unserem Amt!) die Leistungsprämie NICHT für die "normale" Arbeit, egal wie "gut" man sie gemacht hat. Vielmehr wurde hiermit der Einsatz außerhalb dieser Tätigkeiten gewürdigt. Nachdem aber auch bei der Bp der Leistungsvergleich eingeführt werden soll, sieht es künftig vielleicht anders aus! Bisher wurde das Mehrergebnis NICHT auf den einzelnen Prüfer heruntergebrochen erfasst (zumindest offiziell, was der SL macht weis man nicht!), sondern nur auf Ebene der gesamten Bp-Stelle erfasst und verglichen. Da aber z.B. das FA Mü für Körperschaften mit der Konz-Bp ein ganz anderes Betätigungsfeld als FA Nördlingen hat, sind selbst diese Zahlen kaum zu vergleichen! Bereits auf der HSL-Tagung 2009 haben die Bp-Stellenleiter festgestellt, dass die "Leistung" eines Betriebsprüfers kaum statistisch erfassbar ist. Mehrergebnis? Punkte? Eine Mischung aus beiden? Ist der ein guter Prüfer, der wie von meyer beschrieben RSt um ein Jahr verschiebt und den Kfz-EV erhöht und damit "schnelle" Fälle mit "gutem" Mehrergebnis erzielt? Meines Erachtens wird ein "guter" SL im Laufe der Zeit seine Prüfer einschätzen können OHNE dass es einer bestimmten Statistikgröße bedarf! Natürlich ist fast jede SB eine Art türkischer Basar! Bei einer Vielzahl von Feststellungen gibt es nicht Richtig-Falsch, Schwarz-weiß, sondern eine gewise Bandbreite. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich StB und Bpler an entgegengestzten Enden dieser Bandbreite befinden und eine Einigung sich irgendwo dazwischen finden wird. Schönes Wochenede, taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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