Riester-Verst�ndnisproblem
|
20.12.2010, 15:56
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Riester-Verst�ndnisproblem
Heute fauchte mich eine Beraterin am Telefon an, dass im Einkommensteuerbescheid die Zulage f�r Ehefrau und Kind nicht ber�cksichtigt wurde. Hintergrund der Nichtber�cksichtigung war die Tatsache, dass wir seit Juli (!!!) der Anbieterbescheinigung hinterher rennen. In dem ihr frisch zugegangenen Bescheid im Rb-Verfahren erfolgte eine �nderung. Sie hatte nur den Bescheid gepr�ft, ohne die Akte dazu zu nehmen und fauchte munter drauf los. �bersehen, vergessen, verdr�ngt hatte die Dame den monatelangen Schriftwechsel incl. meines letzten Schreibens, wo die �nderungen explizit erl�utert wurde. Ich riet ihr, bevor sie sich das n�chste Mal beim FA beschwert, warum die Zahlen nicht stimmen, erstmal die Akte zu Hand zu nehmen. Wenn es ihr um die Ber�cksichtigung der Zulagen f�r Ehefrau und Kind ginge, h�tte sie jetzt noch Frist bis zum Ende des Jahres die Anbieterbescheinigung vorzulegen.
Nun liegt mir ja f�r das Vorjahr die Anbieterbescheinigung vor. Danach ist das Eheweib mittelbar beg�nstigt. Der Ehemann hat lt. Bescheinigung 1.946 Euro Altersvorsorgebeitr�ge gezahlt, das Eheweib 0 Euro. Der aktuelle Bescheid ber�cksichtigt Altersvorsorgebeitr�ge 1.946 � Zulage Ehemann 154 � H�chstbetrag als SA ber�cksichtigt daher 2.100 Euro auf die festgesetzte Steuer wurde die Zulage in H�he von 154 � aufgeschlagen. Die fauchende Beraterin will nunmehr den Vertrag der Ehefrau und damit die Zulage f�r Weib und Kind ber�cksichtigt haben. Nach meinem (unmassgeblichen) Verst�ndnis f�hrt das jedoch zu einer wesentlich ung�nstigen Konstellation. Da das Weib nur mittelbar beg�nstigt ist, verbleibt es beim Sonderausgabenabzug in H�he von max. 2.100 �. Dieser wurde bereits durch den Ehemann mit seinen Beitr�gen und seiner Zulage voll ausgesch�pft. Bei einer Ber�cksichtigung des Eheweibes verbliebe es beim maximalen SA-Abzug in H�he von 2.100 �. Das heisst die Zulagen f�r Weib und Kind wirken sich beim SA-Abzug nicht aus, jedoch werden die Zulagen f�r Weib und Kind auf die festzusetzende Steuer aufgeschlagen. Die G�nstigerpr�fung lt. Gesetzt pr�ft ja nur, ob SA insgesamt g�nstiger ist als die Zulagen. Dabei wird nicht zwischen mehreren Vertr�gen differenziert. Die g�nstigste Steuer ergibt sich, wenn man lediglich den Vertrag des Ehemann ber�cksichtigt. So wie die Festsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist. Nun mein Problem: �bersehe ich hier irgendwas? Probeberechnungen best�tigen meine Auffassung. Nur die Beraterin besteht ja voll und ganz auf die Ber�cksichtigung des Vertrages der Ehefrau. Ich sehe dabei steuerlich jedoch keinen Vorteil. Besteht der Vorteil vielleicht ausserhalb der Steuerfestsetzung? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.12.2010, 18:07
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
M.E. nicht, au�er der Zuordnung der Kinderzulage zu EM o. EF. Die G�nstigerpr�fung erfolgt ja insgesamt; SA o. Zulage. Wer jedoch die Kinderzulage bekommt d�rfte da m.E. egal sein. Normalerweise bekommt sie die EF, oder wenn keine F�rderung bei der EF, dann �bertragung auf EM.
Zitat:auf die festgesetzte Steuer wurde die Zulage in H�he von 154 � aufgeschlagenWarum nur die? Wo ist die Kinderzulage? Vielleicht meint das die Beraterin, allerdings w�re die festgesetzte ESt ja dann noch h�her, daher w�rde ich still sein. ![]() |
|||
20.12.2010, 18:15
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Die Kinderzulage steht der Ehefrau zu. Bisher ist nur der Vertrag des Ehemannes ber�cksichtigt und daher nur eine Zulage von 154 � bei max. SA-Abzug (1.946 � Beitrag plus Zulage von 154 �). Die Kinderzulage bleibt ebenso wie die Zulage f�r das Eheweib wg. Nichtvorlage der Anbieterbescheinigung der Ehefrau also bisher unber�cksichtigt.
Meine fauchende Beraterin will jetzt unbedingt mit Vorlage der Anbieterbescheinigung der Ehefrau eine Ber�cksichtigung der Zulage der Ehefrau und des Kindes erreichen. Wenn jedoch der SA-Abzug bereits durch die Beitr�ge des EM und seine Zulage ausgesch�pft ist (Eheweib ist ja nur mittelbar beg�nstigt), dann w�rde sich nur die festzusetzende Steuer erh�hen (n�mlich um die Zulagen von Weib und Kind). Und wo ist jetzt der Vorteil, dass die Dame so auf die Barrikaden geht? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.12.2010, 19:46
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Kiharu schrieb:Und wo ist jetzt der Vorteil, dass die Dame so auf die Barrikaden geht? Da wird wahrscheinlich nur geistige Windstille durch orientierungslose Hektik ersetzt. Ist es die Kollegin A.W. aus Guben? Klingt danach. Diese geistige Windstille m�sste ich mir bei dem Thema allerdings auch selber bescheinigen. Deshalb kann ich in einer solchen Aggressivit�t keinen Sinn erkennen. Ich w�rde ganz einfach gesetzeskonform entscheiden und die weitere Vorgehensweise der Beraterin abwarten. � |
|||
20.12.2010, 19:48
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Wahrscheinlich wei� sie nicht, da� mittelbar Beg�nstigten kein eigener SA-Abzug zusteht.
|
|||
20.12.2010, 20:24
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Danke f�r die Meinungen.
Ne, ist ne andere Kollegin - hat aber auch Haare auf den Z�hnchen. ![]() Naja, dann schein ich ja doch nicht so voll bl�d davor zu sein, denn die geistige Windstille kann ich mir in den Bereich auch auf die Flagge schreiben. Frag mich mal in zwei Wochen nach � 10a und ich kann nur hilflos mit den Schultern zucken. Dann warte ich jetzt mal gen�sslich die Anbieterbescheinigung ab. Werde dann so veranlagen, wie beantragt und dann ist der Einspruch durch Abhilfe f�r mich erledigt. Ist doch auch nicht schlecht, wenn die gew�nschte Abhilfe in der R�ckzahlung der Zulage f�rs Weib und das Kind besteht - naja, mir solls Recht sein. Kurzfristig war ich ja noch am �berlegen, ob ich es versuche Ihr telefonisch zu erkl�ren. Aber wer mich so anfaucht, ne da bin ich dann auch stur. Ausserdem wird die Dame f�rs Bescheide pr�fen bezahlt und die Sprechzeiten "Beratung f�r Steuerberater" sind bei mir f�r dieses Jahr leider schon vorbei. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.12.2010, 20:43
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Kiharu schrieb:Werde dann so veranlagen, wie beantragt und dann ist der Einspruch durch Abhilfe f�r mich erledigt. Ich wei� nicht, ob das richtig ist. Grunds�tzlich denke ich auch, dass ein Steuerberater schon wissen sollte, wogegen und warum er/sie Einspruch einlegt. Aber bei schwierigen Themen kann man auch schon mal den Antrag auslegen m�ssen. Ich w�rde deshalb wahrscheinlich so veranlagen, wie es am g�nstigsten ist. Soll sie doch auf Schlechterstellung klagen :-) � |
|||
20.12.2010, 20:59
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Moment:
Es gibt einen Erstbescheid, dort wurde der Vertrag des Ehemannes mit seiner Zulagen und der falsch beantragten Kinderzulage ber�cksichtigt. Ergebnis: SA-Abzug maximal 2.100 �, die Kinderzulage war �ber den Maximalbetrag, wurde daher im Bereich der SA nicht ber�cksichtigt aber auf die festzusetzende Steuer aufgeschlagen. Dagegen Einspruch Euer Ehren, weil die Zulage der Frau in H�he von 154 � nicht ber�cksichtigt wurde (so stands geschrieben). Anbieterbescheinigung f�r Ehefrau sollte nachgereicht werden. Dann Mitteilung von der ZfA, dass die Kinderzulage nicht auf den Mann �bertragen wurde und damit beim Mann nicht zu ber�cksichtigen ist. Ergebnis: ge�nderter Bescheid ohne Kinderzulage (welche sich beim SA-Abzug ja eh nicht ausgewirkt hatte), jedoch auch kein Aufschlag auf die festgesetzte ESt - daher Steuererstattung = H�he der Kinderzulage. Dieser Bescheid stellt bereits die bestm�glichste Steuerfestsetzung dar. Kurz vor Ergehen des Bescheides habe ich die Dame angeschrieben, dass die Kinderzulage nicht zu gew�hren ist, da keine �bertragung auf den Ehemann erfolgte und f�r die Ehefrau seit Juli keine Anbieterbescheinigung vorgelegt wurde. Jetzt liegt der Dame der ge�nderte Bescheid vor und sie faucht mich an, dass wieder keine Kinderzulage und keine Zulage f�r die Ehefrau ber�cksichtigt wurde. Ich verwies auf den bisherigen Schriftverkehr, sie besteht weiter auf die Zulagen und wird bis Ende des Jahres die Anbieterbescheinigung vorlegen. Wenn ich den Erstbescheid mit dem Zweitbescheid vergleiche, dann muss mir zwangsl�ufig ein Licht auf gehen. Der Sonderausgabenabzug blieb jeweils gleich, nur die auf die Einkommensteuer aufzuschlagende Kinderzulage war die �nderung. Wenn ich 1 + 1 zusammen z�hle, dann muss doch einem Berater klar sein, dass der SA-Abzug bereits bis Maximalbetrag ausgesch�pft ist und sich die weiteren Zulagen nur noch zu ungunsten auswirken. Als FA kann ich doch nicht einem Berater sagen, �berlegen Sie es sich gut, ob Sie das wirklich wollen, was sie da im Einspruch und im Telefonat so vehement fordern. Das w�rde sich aber sehr zu ungunsten Ihrer Mandantschaft auswirken. Denken sie doch noch mal bitte bitte dr�ber nach. N�, ich habs ihr erkl�rt, warum eine �nderung zu Gunsten wegen der weggefallenen Kinderzulage rausgekommen ist, ich hab in diesem Zusammenhang gefragt, ob sich ihr Einspruch damit erledigt hat und wenn man dann immer noch nicht die Einschl�ge h�rt und weiterhin an einer �nderung festh�lt- dann wird dem Einspruch eben abgeholfen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.12.2010, 21:55
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Gerade nach langem Suchen in den sonst nie benutzten �� des EStG gefunden: � 91 Abs. 1 S. 4 AO: Da steht doch so ungef�hr drin: Gibt es beim Datenabgleich Abweichungen, hat das FA zu �ndern.
Das ist doch eine gesonderte �nderungsnorm, die sicherstellen soll, dass es nicht zu Abweichungen zu den tats�chlich festgesetzten Zulagen kommt. oder nicht? Ich gebe allerdings zu, diese Norm noch nie genau studiert zu haben. |
|||
20.12.2010, 22:03
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Riester-Verst�ndnisproblem
Die �nderungsnorm ist ja gar nicht das Problem. Die �nderung des Erstbescheides (Streichung der Kinderzulage beim Vater, die sich ja eh nicht ausgewirkt hat, weil Mitteilung von der ZfA) geht verfahrensrechtlich in Ordnung.
Hier ist halt einfach das Problem, dass wenn die Anbieterbescheinigung der Ehefrau vorgelegt wird und ich dem Einspruchsbegehren entsprechend �ndere, dann kommt eine ung�nstigere Festsetzung raus. So, wie der Bescheid derzeit ist (nach Auswertung der Mitteilung ZfA) ist es steuerlich am g�nstigsten. Folge ich dem Begehren der Steuerberaterin, kostets sid Mandanten 339 � plus Annex. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: