# 1: Arbeitszimmer
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29.11.2010, 18:14
Beitrag: #51
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RE: # 1: Arbeitszimmer
Die Mandanten erzählen viel. Ich glaub nicht, daß mehr als die 1.250,- bei der Kollegin anerkannt worden.
(Es sei denn der Bearbeiter beim FA hat geschlafen.) |
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29.11.2010, 19:14
Beitrag: #52
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RE: # 1: Arbeitszimmer
Hans-Christian schrieb:Die alte Gesetzeslage von 2006 wurde mit dem Jahressteuergesetz bis auf eine Ausnahme wieder eingeführt. Somit sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wieder bis zu höchstens 1.250 Euro absetzbar. Das sehe ich anders. Momentan haben wir gar kein Gesetz. Die Finanzämter erkennen nur vorläufig das Arbeitszimmer insoweit an, wie es der alten Gesetzeslage entsprach. |
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29.11.2010, 19:21
Beitrag: #53
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RE: # 1: Arbeitszimmer
Petz schrieb:[quote=Hans-Christian] Der Bundesrat hat am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt. Wir haben also eines, nur du kannst es noch nicht lesen. ![]() Was das AZ anbelangt, ist ja die Regelung bekannt, oder nicht? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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30.11.2010, 10:45
Beitrag: #54
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RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,
In NRW gibt es sogar eine Dienstanweisung des zuständigen Finanzministers an die Ämter, dem Antrag der Steuerpflichtigen ohne weitere Prüfung zu entsprechen. Es soll also der zweigeteilte Prüfvorgang nicht mehr stattfinden. Was ich allerdings nicht weiß ist, ob die Anweisung schon an die Amtsleiter herausgeschickt wurde. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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30.11.2010, 22:13
Beitrag: #55
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RE: # 1: Arbeitszimmer
NRW ist ja auch (noch) nicht im EOSS-Verbund.
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