Lebensspa� als a.g. Belastung?
|
07.09.2007, 07:32
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Lebensspa� als a.g. Belastung?
Hallo,
bin heute morgen in meiner Post �ber folgendes BFH-Urteil gestolpert: Kosten einer nicht verheirateten Frau f�r k�nstliche Befruchtung als a.g.B. abziehbar Und wenn ich mir die Urteilsbegr�ndung so ansehe, dann komme ich zu folgendem Ergebnis. Wenn der BFH sich hier an die Begriffsterminologie anderer Gerichte anh�ngt, wonach eine solche Ma�nahme als Heilbehandlung zu betrachten ist, und die Begriffe Krankheit und Heilbehandlung dann noch insoweit auslegt, dass es hier letztlich nur darauf ankommt, das es zu einer Behandlung einer St�rfunktion kommen muss, um die Abzugsf�higkeit im Rahmen der a.g.B. zu erlangen, ja dann "Freudenhaus, Swingerclub, Sextherapie, Beischlafverh�ltnis, was auch immer - auf Krankenschein von der Steuer abzugsf�hig". Und dies lie�e sich ja noch weiter ausbauen. Man �berlege einmal, was heutzutage alles alles St�rfunktion beim Menschen anerkannt wird, folglich auch zu einer Krankheits- oder Heilbehandlung f�hrt. Unter Berufung auf die hier vorliegende Begr�ndung des BFH, lie�e sich fast alles als a.g.B. ber�cksichtigen. Man braucht letztlich nur den Begr�ndungsvortrag auf die Schiene "Krankheit / Heilbehandlung" zu bringen. Dabei ist sogar nicht einmal Voraussetzung, dass die sozialen Sicherungssysteme diese Therapien bzw. Ma�nahmen anerkennen und bezahlen. Da muss ich mir doch die Frage stellen, was dies noch mit dem Steuerrecht zu tun hat, und ob der urspr�ngliche Gedanke "Anerkennung der a.g.B. in der ESt-Erkl�rung als Randprodukt "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen"" hier �berhaupt noch von Bedeutung ist. Zumindest ansonsten wird doch regelm��ig darauf abgestellt, ob hier �berhaupt noch ein Zusammenhang hinsichtlich der Einkunftserzielung vorhanden ist. Aber scheinbar stellt sich diese Frage lediglich noch im Zusammenhang mit WK/BA. Sorry, aber dies geht mir eindeutig zu weit. Und in den mir bekannten ausl�ndischen Steuerrechtssystemen werden solcherlei Aufwendungen nicht ber�cksichtigt, sofern es denn �berhaupt eine �hnliche Begrifflichkeit wie a.g.B. gibt. Man verzeihe mir meinen Gedanken, aber als richtiges Macho-Schwein k�men mir da ein paar Gedanken hoch, die mag sich jeder selber machen..... ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
07.09.2007, 13:26
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
so... hab das Urteil jetzt einfach mal angelesen. Also nicht komplett durch... vielleicht geht es dir ja nur um die Begr�ndung an und f�r sich, ich jedoch sehe das ganz sehr wohl als agB und h�tte auch darum gestritten... Wer sagt denn, dass agB was mit
zaunk�nig schrieb:...ob der urspr�ngliche Gedanke "Anerkennung der a.g.B. in der ESt-Erkl�rung als Randprodukt "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen""zu tun haben solle? Tats�chlich geht es ja ganz im Gegenteil einfach um Aufwendungen, die die Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht hat. z.B. sind ja auch Scheidungskosten (okay, da stimmt das mit der Mehrheit langsam nicht mehr *g*) auch typische agB... Ich finde es v�llig in Ordnung, dass k�nstliche Befruchtung als agB abzugsf�hig ist... Aber ja, dir ging es ja nun um die Begr�ndung... werd die mir noch genauer anlesen und dann mal schauen ob ich deine Meinung teilen kann?! |
|||
07.09.2007, 15:06
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
zaunk�nig schrieb:... Ich hab mir das Urteil genau angeschaut und mehrfach gelesen. Deine Verallgemeinerung kann ich nicht nachvollziehen. Und ich sehe auch auf Grund des Urteils keine Gefahr, dass ein derartiger "Mi�brauch" der a.g.B. damit eintreten k�nnte. Bitte bedenke auch, die "Kosten" und der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag f�r die Realisierung eines Kinderwunsches und einer erfolgreichen Kindererziehung einen steuerlichen "Mi�brauch" in deinem Sinne v�llig ausschlie�t. Diese Frau wird ihr Kind m�glicherweise mehr Aufmerksamkeit und .... widmen als manch andere Mutter. Gut, ist eine Unterstellung. Ich freue mich �ber dieses Urteil mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
07.09.2007, 15:48
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
Hans-Christian schrieb:der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag f�r die Realisierung eines Kinderwunsches ein neuer Rentenzahler, juchhuuuuuuuuuuuuuuuu Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
07.09.2007, 15:54
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
Vorwitzig schrieb:Hans-Christian schrieb:der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag f�r die Realisierung eines Kinderwunsches Und ein Mensch wie Du und ich. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
07.09.2007, 16:07
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
Hans-Christian schrieb:...und der damit auch gesamtgesellschaftliche Beitrag f�r ... Bitte �berlesen. Das klingt wie bei Koch "Kinder statt Inder". So m�chte ich auf keinen Fall verstanden wissen. Sondern so, das der Mensch nicht nur f�r seine Nachkommen da ist, sondern seine Kinder auch ein gutes St�ck Lebensaufgabe darstellen. Ich bin Urgro�vater geworden. Welch eine Freude f�r mich. So m�chte ich bitte verstanden werden. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
07.09.2007, 17:45
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
Vorwitzig schrieb:ein neuer Rentenzahler, juchhuuuuuuuuuuuuuuuu Hans-Christian schrieb:Und ein Mensch wie Du und ich.Vielleicht wird er/sie ja auch Beamter/Beamtin. Ich bin auch kein Mensch wie Du und Ich, ich bin kein Rentenzahler ![]() |
|||
07.09.2007, 17:55
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
Ein Staat, der nur aus Beamten besteht, kann nicht existieren.
mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
07.09.2007, 21:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 21:28 von Lemgun.)
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
@Zaunk�nig:
Meines Erachtens ist der Ansatz: "Erhaltung der Arbeitskraft = Erhaltung der Einnahmen" hier falsch, das betr�fe das m.E. die obkjektive Leistungsf�higkeit des Betreffenden, die ist aber nicht Ziel der Entlastung durch agB. Das objektive Nettoprinzip verlangt, dass nur das Erwerbseinkommen, also die Erwerbseinnahmen gek�rzt um die Erwerbsausgaben, besteuert werden (Gewinnbesteuerung statt Einnahmenbesteuerung). Das subjektive Nettoprinzip verlangt dar�ber hinaus die Abzugsf�higkeit privater Ausgaben, die f�r die Lebensf�hrung unentbehrlich sind (Grundfreibetrag, bestimmte Sonderausgaben und au�ergew�hnliche Belastungen), da damit dem Leistungsf�higkeitsgedanken nachgekommen wird. Und Lebensspa� kann ich da nicht sehen, da liegt schon eine Zwangsm��igkeit zu Grunde, die den Ansatz als agB gerechtfertigt. Das ist mehr als eine "St�rfunktion", die ich mangels Zwangsl�ufigkeit selbstverst�ndlich bei deinen Extrembeispielen auch ablehnen w�rde. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
07.09.2007, 22:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.09.2007 22:56 von Petz.)
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Lebensspa� als a.g. Belastung?
Lemgun schrieb:Und Lebensspa� kann ich da nicht sehen, da liegt schon eine Zwangsm��igkeit zu Grunde, die den Ansatz als agB gerechtfertigt. Ja, sehe ich auch so. Die Probleme bei Sonderausgaben und agB sind ja bei beiden die Gleichen: Wo f�ngt es an und wo h�rt es auf? Wieso ist beispielsweise eine k�nstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemanns zwangsl�ufig und damit absetzbar, die mit dem Samen eines anderen Mannes hingegen nicht? Wenn der BFH hier entschieden hat, dass Unfruchtbarkeit einer Frau eine Krankheit ist, wieso ist dann die Zeugungsunf�higkeit des Ehemanns keine Krankheit? Ich verstehe das jedenfalls nicht. Wie aber eben so vieles, was in Berlin von den uns allen gew�hlten Abgeordneten und auch von den Richtern in M�nchen so entschieden und f�r richtig befunden wird. Und in letzter Zeit passiert mir das immer h�ufiger, erschreckenderweise. Hans-Christian schrieb:Ein Staat, der nur aus Beamten besteht, kann nicht existieren.Ja, sehe ich auch so. Wobei ich mich nicht erinnern kann, das so behauptet zu haben. Aus meinen beiden Jungs ist auch was Vern�nftiges geworden, die sind beide Rentenzahler. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste