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pl�tzlich Anlage V?
04.11.2010, 11:49
Beitrag: #1
pl�tzlich Anlage V?
Liebe Mitstreiter,

ich m�chte kurz ein Problem schildern und wissen, ob Ihr meine Meinung teilt oder nicht!

Tochter bekommt vor 10 Jahre ETW von den Eltern "geschenkt" und diese wohnen weiterhin dort. Pl�tzlich in 2009 machen sie einen Mietvertrag mit Barquittungen. Es taucht ein recht hohes Darlehen auf den Namen der Tochter auf und die Tochter will dar�ber Steuern sparen.
Auf R�ckfragen erfahre ich, dass der Mietvertrag nur gemacht wurde, damit die Eltern eine Grundsicherung bekommen. Dazu kommt noch, dass Tochter pl�tzlich auch in der ETW wohnt, da ihr die eigene Mietwohnung zu teuer wurde.

Ich bin der Meinung, das das kein "steuerliches" Mietverh�ltnis ist und will KEINE Anlage V abgeben!

Was sagt Ihr?

Ulrike
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04.11.2010, 12:52
Beitrag: #2
RE: pl�tzlich Anlage V?
Nochmal zur Klarstellung:
Eltern wohnen in der ETW. Ab 2009 wird das Mietverh�ltnis kreiert, obwohl die Tochter jetzt mit in der Wg. lebt.
Mietverh. wird gemacht, damit die Eltern (Rentner) Grundsicherung bekommen.

Das ist m.E.: 1. Sozialbetrug und 2. Steuerhinterziehung, da es eigentlich kein Mietverh�ltnis gibt.
Woher kommt denn auch pl�tzlich das Hypothekendarlehen, wenn die ETW geschenkt wurde?

Ich w�rde mich da raushalten. Sollen sie das M�rchen doch allein dem FA erkl�ren.
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04.11.2010, 13:53
Beitrag: #3
RE: pl�tzlich Anlage V?
Hallo,

Fremdvergleich?

Wer w�rde denn, unter den geschilderten Verh�ltnissen einen Mietvertrag eingehen?
Und schon die Tatsache der Barzahlung, also fehlender Nachweis des tats�chlichen Vollzugs des Mietverh�ltnisses, w�rde von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden.
Dazu noch der historische Hintergrund der Schenkung und des bisherigen mietfreien wohnen.


Au�erdem spricht � 42 AO hier auch noch eine gewichtige Rolle. Die Vereinbarungen haben nicht das Mietverh�ltnis zum Ziel sondern private Versorgungsgr�nde.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.11.2010, 15:05
Beitrag: #4
RE: pl�tzlich Anlage V?
genau das sind auch meine Bedenken.

Das Darlehen wurde vermutlich �bernommen von der Tochter ( l�uft auch auf ihren Namen), daher wohl doch keine echte Schenkung, aber das war die Formulierung als Begr�ndung, es g�be keinen Kaufvertrag - den hatte ich angefordert zur Ermittlung der AfA.

Die Eltern haben wohl ( meine Vermutung, denn ich bekomme immer nur tr�pfchenweise Infos!!) weiterhin alle Kosten f�r die Wohnung gezahlt und die Tochter ist erst in 2010 in die Wohnung gezogen.

Die Begr�ndung des Vaters war auch noch: "da kann man doch Steuern sparen".

Danke - Eure Ausf�hrungen best�rken mich!

Gru� Ulrike
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04.11.2010, 16:01
Beitrag: #5
RE: pl�tzlich Anlage V?
Mandat k�ndigen unter Hinweis das man sich nicht der - auch f�r den Steuerberater - strafbaren Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen will.
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