Steuerberater

Normale Version: plötzlich Anlage V?
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Liebe Mitstreiter,

ich möchte kurz ein Problem schildern und wissen, ob Ihr meine Meinung teilt oder nicht!

Tochter bekommt vor 10 Jahre ETW von den Eltern "geschenkt" und diese wohnen weiterhin dort. Plötzlich in 2009 machen sie einen Mietvertrag mit Barquittungen. Es taucht ein recht hohes Darlehen auf den Namen der Tochter auf und die Tochter will darüber Steuern sparen.
Auf Rückfragen erfahre ich, dass der Mietvertrag nur gemacht wurde, damit die Eltern eine Grundsicherung bekommen. Dazu kommt noch, dass Tochter plötzlich auch in der ETW wohnt, da ihr die eigene Mietwohnung zu teuer wurde.

Ich bin der Meinung, das das kein "steuerliches" Mietverhältnis ist und will KEINE Anlage V abgeben!

Was sagt Ihr?

Ulrike
Nochmal zur Klarstellung:
Eltern wohnen in der ETW. Ab 2009 wird das Mietverhältnis kreiert, obwohl die Tochter jetzt mit in der Wg. lebt.
Mietverh. wird gemacht, damit die Eltern (Rentner) Grundsicherung bekommen.

Das ist m.E.: 1. Sozialbetrug und 2. Steuerhinterziehung, da es eigentlich kein Mietverhältnis gibt.
Woher kommt denn auch plötzlich das Hypothekendarlehen, wenn die ETW geschenkt wurde?

Ich würde mich da raushalten. Sollen sie das Märchen doch allein dem FA erklären.
Hallo,

Fremdvergleich?

Wer würde denn, unter den geschilderten Verhältnissen einen Mietvertrag eingehen?
Und schon die Tatsache der Barzahlung, also fehlender Nachweis des tatsächlichen Vollzugs des Mietverhältnisses, würde von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden.
Dazu noch der historische Hintergrund der Schenkung und des bisherigen mietfreien wohnen.


Außerdem spricht § 42 AO hier auch noch eine gewichtige Rolle. Die Vereinbarungen haben nicht das Mietverhältnis zum Ziel sondern private Versorgungsgründe.
genau das sind auch meine Bedenken.

Das Darlehen wurde vermutlich übernommen von der Tochter ( läuft auch auf ihren Namen), daher wohl doch keine echte Schenkung, aber das war die Formulierung als Begründung, es gäbe keinen Kaufvertrag - den hatte ich angefordert zur Ermittlung der AfA.

Die Eltern haben wohl ( meine Vermutung, denn ich bekomme immer nur tröpfchenweise Infos!!) weiterhin alle Kosten für die Wohnung gezahlt und die Tochter ist erst in 2010 in die Wohnung gezogen.

Die Begründung des Vaters war auch noch: "da kann man doch Steuern sparen".

Danke - Eure Ausführungen bestärken mich!

Gruß Ulrike
Mandat kündigen unter Hinweis das man sich nicht der - auch für den Steuerberater - strafbaren Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen will.
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