Steuerberater

Normale Version: pl�tzlich Anlage V?
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Liebe Mitstreiter,

ich m�chte kurz ein Problem schildern und wissen, ob Ihr meine Meinung teilt oder nicht!

Tochter bekommt vor 10 Jahre ETW von den Eltern "geschenkt" und diese wohnen weiterhin dort. Pl�tzlich in 2009 machen sie einen Mietvertrag mit Barquittungen. Es taucht ein recht hohes Darlehen auf den Namen der Tochter auf und die Tochter will dar�ber Steuern sparen.
Auf R�ckfragen erfahre ich, dass der Mietvertrag nur gemacht wurde, damit die Eltern eine Grundsicherung bekommen. Dazu kommt noch, dass Tochter pl�tzlich auch in der ETW wohnt, da ihr die eigene Mietwohnung zu teuer wurde.

Ich bin der Meinung, das das kein "steuerliches" Mietverh�ltnis ist und will KEINE Anlage V abgeben!

Was sagt Ihr?

Ulrike
Nochmal zur Klarstellung:
Eltern wohnen in der ETW. Ab 2009 wird das Mietverh�ltnis kreiert, obwohl die Tochter jetzt mit in der Wg. lebt.
Mietverh. wird gemacht, damit die Eltern (Rentner) Grundsicherung bekommen.

Das ist m.E.: 1. Sozialbetrug und 2. Steuerhinterziehung, da es eigentlich kein Mietverh�ltnis gibt.
Woher kommt denn auch pl�tzlich das Hypothekendarlehen, wenn die ETW geschenkt wurde?

Ich w�rde mich da raushalten. Sollen sie das M�rchen doch allein dem FA erkl�ren.
Hallo,

Fremdvergleich?

Wer w�rde denn, unter den geschilderten Verh�ltnissen einen Mietvertrag eingehen?
Und schon die Tatsache der Barzahlung, also fehlender Nachweis des tats�chlichen Vollzugs des Mietverh�ltnisses, w�rde von der Finanzverwaltung nicht anerkannt werden.
Dazu noch der historische Hintergrund der Schenkung und des bisherigen mietfreien wohnen.


Au�erdem spricht � 42 AO hier auch noch eine gewichtige Rolle. Die Vereinbarungen haben nicht das Mietverh�ltnis zum Ziel sondern private Versorgungsgr�nde.
genau das sind auch meine Bedenken.

Das Darlehen wurde vermutlich �bernommen von der Tochter ( l�uft auch auf ihren Namen), daher wohl doch keine echte Schenkung, aber das war die Formulierung als Begr�ndung, es g�be keinen Kaufvertrag - den hatte ich angefordert zur Ermittlung der AfA.

Die Eltern haben wohl ( meine Vermutung, denn ich bekomme immer nur tr�pfchenweise Infos!!) weiterhin alle Kosten f�r die Wohnung gezahlt und die Tochter ist erst in 2010 in die Wohnung gezogen.

Die Begr�ndung des Vaters war auch noch: "da kann man doch Steuern sparen".

Danke - Eure Ausf�hrungen best�rken mich!

Gru� Ulrike
Mandat k�ndigen unter Hinweis das man sich nicht der - auch f�r den Steuerberater - strafbaren Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen will.
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