Anwendungsvorschrift
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02.11.2010, 20:32
Beitrag: #1
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Anwendungsvorschrift
Hallo,
ab wann muss man den die neue Fassung des § 5 Abs. 1 EStG anwenden??? http://www.buzer.de/gesetz/4499/al18327-0.htm Meiner Meinung nach schon in 2009 (BMF-Schreiben vom 12.03.2010), aber in den Steuergesetzen von DStl-Praktikertexte ist nur die alte Fassung?!?! Habe ich was verpasst? Grüße |
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03.11.2010, 01:24
Beitrag: #2
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RE: Anwendungsvorschrift
die neue fassung des § 5 I 1 EStG gilt ab VZ 2009, mit bekanntgabe des BilMoG. Der Gesetzgeber hat es versäumt, den zeitpunkt der anwendung des § 5 I 1 EStG im § 52 EStG zu regeln, vgl hierzu § 52 XIId und XIIe EStG, dazwischen müsste eigentlich die anwendungsregelung des § 5 I EStG kommen.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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