Steuerberater

Normale Version: Anwendungsvorschrift
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Hallo,

ab wann muss man den die neue Fassung des § 5 Abs. 1 EStG anwenden???

http://www.buzer.de/gesetz/4499/al18327-0.htm

Meiner Meinung nach schon in 2009 (BMF-Schreiben vom 12.03.2010), aber in den Steuergesetzen von DStl-Praktikertexte ist nur die alte Fassung?!?!

Habe ich was verpasst?

Grüße
die neue fassung des § 5 I 1 EStG gilt ab VZ 2009, mit bekanntgabe des BilMoG. Der Gesetzgeber hat es versäumt, den zeitpunkt der anwendung des § 5 I 1 EStG im § 52 EStG zu regeln, vgl hierzu § 52 XIId und XIIe EStG, dazwischen müsste eigentlich die anwendungsregelung des § 5 I EStG kommen.
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