02.11.2010, 20:32
Hallo,
ab wann muss man den die neue Fassung des § 5 Abs. 1 EStG anwenden???
http://www.buzer.de/gesetz/4499/al18327-0.htm
Meiner Meinung nach schon in 2009 (BMF-Schreiben vom 12.03.2010), aber in den Steuergesetzen von DStl-Praktikertexte ist nur die alte Fassung?!?!
Habe ich was verpasst?
Grüße
ab wann muss man den die neue Fassung des § 5 Abs. 1 EStG anwenden???
http://www.buzer.de/gesetz/4499/al18327-0.htm
Meiner Meinung nach schon in 2009 (BMF-Schreiben vom 12.03.2010), aber in den Steuergesetzen von DStl-Praktikertexte ist nur die alte Fassung?!?!
Habe ich was verpasst?
Grüße