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Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
02.11.2010, 11:30
Beitrag: #1
Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
Hallo Kollegen,

Ihr wisst ja, - Lohn ist nicht so mein Ding...
Bin zwar momentan 1 Woche in "Urlaub" in Pisa, habe aber einer Mandantin zugesagt, von hier aus Ihre L�hne abzurechnen.
(Gerechnet hatte ich mit 10 Minuten Aufwand f�r 3 Minijobber, - aber jetzt kommt sie mit einem Sonderproblem daherSmile:

Sie m�chte einer Aushilfe Fahrgeld f�r Ausw�rtst�tigkeiten zahlen.
Die Aushilfe soll f�r jeden gefahrenen Kilometer �ber dem 41. km pro Einsatztag 0,20 � erhalten.
Damit komme ich aber �ber die 400-�-Grenze.

Jetzt habe ich soweit m�glich von unterwegs meine Datenbanken abgefragt, aber so recht weiter komme ich nicht.

Das Bayer. Landessozialgericht /L 5 KR 482/07) hat entschieden, dass Fahrtkostezusch�sse zum �berschreiten der 400-�-Grenze f�hren k�nnen.
Das kann man dann mittels 15%-Pauschalierung der Zusch�sse wieder vermeiden.
Das Urteil erging aber zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte.
In meinem Fall habe ich aber Ausw�rtst�tigkeiten...

Frage: Gilt das mit der Pauschalierung bei Ausw�rtst�tigkeiten auch? Oder kann der Zuschuss bei Ausw�rtst�tigkeiten steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, ohne, dass die 400-�-Grenze in Gefahr ger�t?

Danke f�r´s kurze Mitdenken und mille grazie von unterwegs,

die Catja

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02.11.2010, 12:16
Beitrag: #2
RE: Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
update:

Sehe ich das richtig?:

Alles, was steuerfrei gezahlt werden kann, geh�rt nicht zum Arbeitsentgelt und flie�t nicht in die 400-�-Grenze ein? (entnommen der Geringf�gigkeitsrichtlinie 2009 aus der minijobzentrale)

=> Reisekosten (FK + VMA) gem. � 3 Nr. 16 EstG stfr.=> keine Erh�hung der BMG f�r die 400 �

Gru�, die Catja

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02.11.2010, 14:06
Beitrag: #3
RE: Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
So sehe ich es auch.
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02.11.2010, 14:25
Beitrag: #4
RE: Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
Danke.
Lohn ist so raus.
(Irgendhatte ich mir den Kurzurlaub auch anders vorgestellt: bis gestern hat es hier in Italien junge Hunde geregnet, und heute sitze ich f�r teuer Geld im Hotelzimmer am Laptop und mache L�hne und Buchhaltungen.
Selber schuld.
H�tte ich mal was Gescheites gelernt...)

Tanti saluti, die Catja

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02.11.2010, 17:08
Beitrag: #5
RE: Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
Hallo,

wei� nicht, warum immer so viele problematische Fragen in Bezug auf den Minijob auftreten.

Minijob ist ein ganz normales Besch�ftigungsverh�tlnis, welches lediglich sozialversicherungsrechtlich anders gehandhabt wird und in dessen Folge, willentlich durch den Gesetzgeber, auch lohnsteuerlich anders gehandhabt wird.

Demzufolge wirken auch alle nebenvertraglichen Bestandteile aus dem Besch�ftigungsverh�ltnis, wie bei jedem anderen Besch�ftigungsverh�ltnis auch.

Nur dann, wenn sozialversicherungspflichtige Bestandteile den Arbeitslohn beitragstechnisch erh�hen, kommt es zur M�glichkeit des �berschreitens der sv-Tatbestandsmerkmale, was zu einer anderen Beurteilung f�hren w�rde. In diesem Fall auch mit Wirkung auf die Lohnsteuer.


Die Abrechnung, wie sie jetzt von Dir gefertigt wurde, ist aber v�llig korrekt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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02.11.2010, 17:32
Beitrag: #6
RE: Minijobber und Ausw�rtst�tigkeit
Naja, ich hatte im Urlaub meine "Steuerfestplatte" auch runtergefahren, wenn nicht gar formatiert. :-)
Danach ist sie dann meist besser geordnet.
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