Steuerberater

Normale Version: Minijobber und Auswärtstätigkeit
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo Kollegen,

Ihr wisst ja, - Lohn ist nicht so mein Ding...
Bin zwar momentan 1 Woche in "Urlaub" in Pisa, habe aber einer Mandantin zugesagt, von hier aus Ihre Löhne abzurechnen.
(Gerechnet hatte ich mit 10 Minuten Aufwand für 3 Minijobber, - aber jetzt kommt sie mit einem Sonderproblem daherSmile:

Sie möchte einer Aushilfe Fahrgeld für Auswärtstätigkeiten zahlen.
Die Aushilfe soll für jeden gefahrenen Kilometer über dem 41. km pro Einsatztag 0,20 ¤ erhalten.
Damit komme ich aber über die 400-¤-Grenze.

Jetzt habe ich soweit möglich von unterwegs meine Datenbanken abgefragt, aber so recht weiter komme ich nicht.

Das Bayer. Landessozialgericht /L 5 KR 482/07) hat entschieden, dass Fahrtkostezuschüsse zum Überschreiten der 400-¤-Grenze führen können.
Das kann man dann mittels 15%-Pauschalierung der Zuschüsse wieder vermeiden.
Das Urteil erging aber zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
In meinem Fall habe ich aber Auswärtstätigkeiten...

Frage: Gilt das mit der Pauschalierung bei Auswärtstätigkeiten auch? Oder kann der Zuschuss bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, ohne, dass die 400-¤-Grenze in Gefahr gerät?

Danke für´s kurze Mitdenken und mille grazie von unterwegs,

die Catja
update:

Sehe ich das richtig?:

Alles, was steuerfrei gezahlt werden kann, gehört nicht zum Arbeitsentgelt und fließt nicht in die 400-¤-Grenze ein? (entnommen der Geringfügigkeitsrichtlinie 2009 aus der minijobzentrale)

=> Reisekosten (FK + VMA) gem. § 3 Nr. 16 EstG stfr.=> keine Erhöhung der BMG für die 400 ¤

Gruß, die Catja
So sehe ich es auch.
Danke.
Lohn ist so raus.
(Irgendhatte ich mir den Kurzurlaub auch anders vorgestellt: bis gestern hat es hier in Italien junge Hunde geregnet, und heute sitze ich für teuer Geld im Hotelzimmer am Laptop und mache Löhne und Buchhaltungen.
Selber schuld.
Hätte ich mal was Gescheites gelernt...)

Tanti saluti, die Catja
Hallo,

weiß nicht, warum immer so viele problematische Fragen in Bezug auf den Minijob auftreten.

Minijob ist ein ganz normales Beschäftigungsverhätlnis, welches lediglich sozialversicherungsrechtlich anders gehandhabt wird und in dessen Folge, willentlich durch den Gesetzgeber, auch lohnsteuerlich anders gehandhabt wird.

Demzufolge wirken auch alle nebenvertraglichen Bestandteile aus dem Beschäftigungsverhältnis, wie bei jedem anderen Beschäftigungsverhältnis auch.

Nur dann, wenn sozialversicherungspflichtige Bestandteile den Arbeitslohn beitragstechnisch erhöhen, kommt es zur Möglichkeit des Überschreitens der sv-Tatbestandsmerkmale, was zu einer anderen Beurteilung führen würde. In diesem Fall auch mit Wirkung auf die Lohnsteuer.


Die Abrechnung, wie sie jetzt von Dir gefertigt wurde, ist aber völlig korrekt.
Naja, ich hatte im Urlaub meine "Steuerfestplatte" auch runtergefahren, wenn nicht gar formatiert. :-)
Danach ist sie dann meist besser geordnet.
Referenz-URLs