02.11.2010, 11:30
Hallo Kollegen,
Ihr wisst ja, - Lohn ist nicht so mein Ding...
Bin zwar momentan 1 Woche in "Urlaub" in Pisa, habe aber einer Mandantin zugesagt, von hier aus Ihre Löhne abzurechnen.
(Gerechnet hatte ich mit 10 Minuten Aufwand für 3 Minijobber, - aber jetzt kommt sie mit einem Sonderproblem daher:
Sie möchte einer Aushilfe Fahrgeld für Auswärtstätigkeiten zahlen.
Die Aushilfe soll für jeden gefahrenen Kilometer über dem 41. km pro Einsatztag 0,20 ¤ erhalten.
Damit komme ich aber über die 400-¤-Grenze.
Jetzt habe ich soweit möglich von unterwegs meine Datenbanken abgefragt, aber so recht weiter komme ich nicht.
Das Bayer. Landessozialgericht /L 5 KR 482/07) hat entschieden, dass Fahrtkostezuschüsse zum Überschreiten der 400-¤-Grenze führen können.
Das kann man dann mittels 15%-Pauschalierung der Zuschüsse wieder vermeiden.
Das Urteil erging aber zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
In meinem Fall habe ich aber Auswärtstätigkeiten...
Frage: Gilt das mit der Pauschalierung bei Auswärtstätigkeiten auch? Oder kann der Zuschuss bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, ohne, dass die 400-¤-Grenze in Gefahr gerät?
Danke für´s kurze Mitdenken und mille grazie von unterwegs,
die Catja
Ihr wisst ja, - Lohn ist nicht so mein Ding...
Bin zwar momentan 1 Woche in "Urlaub" in Pisa, habe aber einer Mandantin zugesagt, von hier aus Ihre Löhne abzurechnen.
(Gerechnet hatte ich mit 10 Minuten Aufwand für 3 Minijobber, - aber jetzt kommt sie mit einem Sonderproblem daher:
Sie möchte einer Aushilfe Fahrgeld für Auswärtstätigkeiten zahlen.
Die Aushilfe soll für jeden gefahrenen Kilometer über dem 41. km pro Einsatztag 0,20 ¤ erhalten.
Damit komme ich aber über die 400-¤-Grenze.
Jetzt habe ich soweit möglich von unterwegs meine Datenbanken abgefragt, aber so recht weiter komme ich nicht.
Das Bayer. Landessozialgericht /L 5 KR 482/07) hat entschieden, dass Fahrtkostezuschüsse zum Überschreiten der 400-¤-Grenze führen können.
Das kann man dann mittels 15%-Pauschalierung der Zuschüsse wieder vermeiden.
Das Urteil erging aber zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
In meinem Fall habe ich aber Auswärtstätigkeiten...
Frage: Gilt das mit der Pauschalierung bei Auswärtstätigkeiten auch? Oder kann der Zuschuss bei Auswärtstätigkeiten steuerfrei und sozialversicherungsfrei gezahlt werden, ohne, dass die 400-¤-Grenze in Gefahr gerät?
Danke für´s kurze Mitdenken und mille grazie von unterwegs,
die Catja