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Anlage U Berechnung
28.09.2010, 09:54
Beitrag: #1
Anlage U Berechnung
Hallo,

hab mal eine Frage zu Euren StB-Programmen:

Können die ausrechnen, ob und inwieweit Anlage U günstig(er) ist ?

Oder macht Ihr das manuell ?

fragt der Petz
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28.09.2010, 11:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.09.2010 11:33 von showbee.)
Beitrag: #2
RE: Anlage U Berechnung
Seinerzeit im alten DATEV (MS-DOS version noch), war es möglich. Man musste nur die Eheleute auch nach der Scheidung beide im Programm haben und die Unterhaltszahlungen eingeben, dann kam der Hinweisdruck ob Anlage U ja oder nein.

EDIT: Wie gesagt, uralte Erfahrungen mit Software von 2000/2001 für Veranlagungen 1999/2000? Hatte da einen Fall als Azubi, aber an den erinnere ich mich zu gut, weil hier der Ehemann (wider allen Erwartungen) zu Hause blieb und die Frau nach der Scheidung kräftig Geld ranschaffte...
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28.09.2010, 12:22
Beitrag: #3
RE: Anlage U Berechnung
Stehe auf dem Schlauch. Günstiger als was?
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28.09.2010, 13:16
Beitrag: #4
RE: Anlage U Berechnung
Hallo

@opa
vermutlich der Vergleich getrennte Veranlagung mit U und Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. Alles andere macht doch keinen Sinn.


Keine Ahnung was DATEV zu leisten in der Lage ist. Früher konnte man recht problemlos eine Alternativberechnung anstellen.
Addison und Stotax lassen eine solche Berechnung zu. Sogar "kleinere" Steuerprogramme sind dazu in der Lage.


Hier mal ein kleiner Hinweis für diejenigen, die nicht so gerne mit den Anbietern von großen Lösungen arbeiten.

Der NWB-Verlag bietet ein wundervolles Programmpaket an. Nennt sich NWB Steuer 20xx und wird unterjährig gepflegt.
Neben einer EÜR-Rechnung bietet es ein Fahrtenbuch an, Freibetragsermittlung für den Ermäßigungsantrag, Feststellungserklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, USt-VA und Dauerfristverlängerung, Anlagevermögen und selbstverständlich auch die Einkommensteuererklärung.
Dazu gehören die Einkommensplanung (Vorausberechnung bzw. Alternativberechnung).

Es gibt eine Plausibilitätsprüfung, Reichlich Auswertungen mit jede Menge Hinweisen und bei der Einkommensteuer einen automatischen Abgleich ob getrennte oder Zusammenveranlagung günstiger ist.

Dazu gehört eine Datenbank mit Musterschreiben, Rechtsdatenbank, Gesetzestexten, DV und Richtlinien, USt-Umrechnungskursen, einem Rentenrechner, dem Riester-Rechner, einem Abfindungsrechner, einem Programm für Schenkungs- und Erbschaftsteuer, einem Fristenrechner, einem Kfz-Steuerrechner, einem Grundsteuerrechner und, speziell für Steuerberater, einem Gebührenrechner.


Schaut im Internet mal nach was das ganze Werk kostet und ihr werdet alles andere sofort abschaffen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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28.09.2010, 13:45
Beitrag: #5
RE: Anlage U Berechnung
Zitat:vermutlich der Vergleich getrennte Veranlagung mit U und Zusammenveranlagung mit Splittingtarif.
Das macht jedes bessere Steuer-Programm, max. ist der Unterhaltsbetrag noch einzugeben und 2x zu rechnen. Mir sind zumindest "Steuersoft" und "Tax" bekannt, die dies können, aber meist erkennt man es schon überschlägig, ob es Sinn macht.
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28.09.2010, 14:14
Beitrag: #6
RE: Anlage U Berechnung
zaunkönig schrieb:Keine Ahnung was DATEV zu leisten in der Lage ist. Früher konnte man recht problemlos eine Alternativberechnung anstellen.
DATEV ist so ähnlich wie Microsoft Office. Kann (fast) alles. Vielleicht auch das mit der Günstigerprüfung mit irgendeinen Extra-Tool.

Da bei DATEV aber immer irgendwelche High-End-Lösungen sind, kann das kaum einer bedienen und keiner weiß, was man wo findet.

Ergebnis: Der Standarduser nutzt nur 5% des Potentials.
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28.09.2010, 14:15
Beitrag: #7
RE: Anlage U Berechnung
zaunkönig schrieb:Der NWB-Verlag bietet ein wundervolles Programmpaket an. Nennt sich NWB Steuer 20xx und wird unterjährig gepflegt.
Neben einer EÜR-Rechnung bietet es ein Fahrtenbuch an, Freibetragsermittlung für den Ermäßigungsantrag, Feststellungserklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, USt-VA und Dauerfristverlängerung, Anlagevermögen und selbstverständlich auch die Einkommensteuererklärung.
Dazu gehören die Einkommensplanung (Vorausberechnung bzw. Alternativberechnung).

Es gibt eine Plausibilitätsprüfung, Reichlich Auswertungen mit jede Menge Hinweisen und bei der Einkommensteuer einen automatischen Abgleich ob getrennte oder Zusammenveranlagung günstiger ist.

Dazu gehört eine Datenbank mit Musterschreiben, Rechtsdatenbank, Gesetzestexten, DV und Richtlinien, USt-Umrechnungskursen, einem Rentenrechner, dem Riester-Rechner, einem Abfindungsrechner, einem Programm für Schenkungs- und Erbschaftsteuer, einem Fristenrechner, einem Kfz-Steuerrechner, einem Grundsteuerrechner und, speziell für Steuerberater, einem Gebührenrechner.


Schaut im Internet mal nach was das ganze Werk kostet und ihr werdet alles andere sofort abschaffen.

soweit ich weiß ist das einfach nur die für NWB lizensierte Ausgabe des Steuerprogramms der Akademischen Arbeitsgemeinschaft...
http://www.steuertipps.de/?template=/ste...menuID=204

schönen Tag noch

phönix
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28.09.2010, 15:26
Beitrag: #8
RE: Anlage U Berechnung
ok, also manuell ausrechnen.

aber danke an alle !
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28.09.2010, 16:57
Beitrag: #9
RE: Anlage U Berechnung
Hallo,

vielleicht hilft Dir, wenn es nur um eine alternative Berechnung geht, folgender Link

Einkommensteuerberechnung online


Zumindest kann man hier mit den einzelnen Posten der Berechnung spielen.

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