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Anlage U Berechnung - Druckversion

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Anlage U Berechnung - Petz - 28.09.2010 09:54

Hallo,

hab mal eine Frage zu Euren StB-Programmen:

Können die ausrechnen, ob und inwieweit Anlage U günstig(er) ist ?

Oder macht Ihr das manuell ?

fragt der Petz


RE: Anlage U Berechnung - showbee - 28.09.2010 11:31

Seinerzeit im alten DATEV (MS-DOS version noch), war es möglich. Man musste nur die Eheleute auch nach der Scheidung beide im Programm haben und die Unterhaltszahlungen eingeben, dann kam der Hinweisdruck ob Anlage U ja oder nein.

EDIT: Wie gesagt, uralte Erfahrungen mit Software von 2000/2001 für Veranlagungen 1999/2000? Hatte da einen Fall als Azubi, aber an den erinnere ich mich zu gut, weil hier der Ehemann (wider allen Erwartungen) zu Hause blieb und die Frau nach der Scheidung kräftig Geld ranschaffte...


RE: Anlage U Berechnung - Opa - 28.09.2010 12:22

Stehe auf dem Schlauch. Günstiger als was?


RE: Anlage U Berechnung - zaunkönig - 28.09.2010 13:16

Hallo

@opa
vermutlich der Vergleich getrennte Veranlagung mit U und Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. Alles andere macht doch keinen Sinn.


Keine Ahnung was DATEV zu leisten in der Lage ist. Früher konnte man recht problemlos eine Alternativberechnung anstellen.
Addison und Stotax lassen eine solche Berechnung zu. Sogar "kleinere" Steuerprogramme sind dazu in der Lage.


Hier mal ein kleiner Hinweis für diejenigen, die nicht so gerne mit den Anbietern von großen Lösungen arbeiten.

Der NWB-Verlag bietet ein wundervolles Programmpaket an. Nennt sich NWB Steuer 20xx und wird unterjährig gepflegt.
Neben einer EÜR-Rechnung bietet es ein Fahrtenbuch an, Freibetragsermittlung für den Ermäßigungsantrag, Feststellungserklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, USt-VA und Dauerfristverlängerung, Anlagevermögen und selbstverständlich auch die Einkommensteuererklärung.
Dazu gehören die Einkommensplanung (Vorausberechnung bzw. Alternativberechnung).

Es gibt eine Plausibilitätsprüfung, Reichlich Auswertungen mit jede Menge Hinweisen und bei der Einkommensteuer einen automatischen Abgleich ob getrennte oder Zusammenveranlagung günstiger ist.

Dazu gehört eine Datenbank mit Musterschreiben, Rechtsdatenbank, Gesetzestexten, DV und Richtlinien, USt-Umrechnungskursen, einem Rentenrechner, dem Riester-Rechner, einem Abfindungsrechner, einem Programm für Schenkungs- und Erbschaftsteuer, einem Fristenrechner, einem Kfz-Steuerrechner, einem Grundsteuerrechner und, speziell für Steuerberater, einem Gebührenrechner.


Schaut im Internet mal nach was das ganze Werk kostet und ihr werdet alles andere sofort abschaffen.


RE: Anlage U Berechnung - Opa - 28.09.2010 13:45

Zitat:vermutlich der Vergleich getrennte Veranlagung mit U und Zusammenveranlagung mit Splittingtarif.
Das macht jedes bessere Steuer-Programm, max. ist der Unterhaltsbetrag noch einzugeben und 2x zu rechnen. Mir sind zumindest "Steuersoft" und "Tax" bekannt, die dies können, aber meist erkennt man es schon überschlägig, ob es Sinn macht.


RE: Anlage U Berechnung - meyer - 28.09.2010 14:14

zaunkönig schrieb:Keine Ahnung was DATEV zu leisten in der Lage ist. Früher konnte man recht problemlos eine Alternativberechnung anstellen.
DATEV ist so ähnlich wie Microsoft Office. Kann (fast) alles. Vielleicht auch das mit der Günstigerprüfung mit irgendeinen Extra-Tool.

Da bei DATEV aber immer irgendwelche High-End-Lösungen sind, kann das kaum einer bedienen und keiner weiß, was man wo findet.

Ergebnis: Der Standarduser nutzt nur 5% des Potentials.


RE: Anlage U Berechnung - phönix - 28.09.2010 14:15

zaunkönig schrieb:Der NWB-Verlag bietet ein wundervolles Programmpaket an. Nennt sich NWB Steuer 20xx und wird unterjährig gepflegt.
Neben einer EÜR-Rechnung bietet es ein Fahrtenbuch an, Freibetragsermittlung für den Ermäßigungsantrag, Feststellungserklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, USt-VA und Dauerfristverlängerung, Anlagevermögen und selbstverständlich auch die Einkommensteuererklärung.
Dazu gehören die Einkommensplanung (Vorausberechnung bzw. Alternativberechnung).

Es gibt eine Plausibilitätsprüfung, Reichlich Auswertungen mit jede Menge Hinweisen und bei der Einkommensteuer einen automatischen Abgleich ob getrennte oder Zusammenveranlagung günstiger ist.

Dazu gehört eine Datenbank mit Musterschreiben, Rechtsdatenbank, Gesetzestexten, DV und Richtlinien, USt-Umrechnungskursen, einem Rentenrechner, dem Riester-Rechner, einem Abfindungsrechner, einem Programm für Schenkungs- und Erbschaftsteuer, einem Fristenrechner, einem Kfz-Steuerrechner, einem Grundsteuerrechner und, speziell für Steuerberater, einem Gebührenrechner.


Schaut im Internet mal nach was das ganze Werk kostet und ihr werdet alles andere sofort abschaffen.

soweit ich weiß ist das einfach nur die für NWB lizensierte Ausgabe des Steuerprogramms der Akademischen Arbeitsgemeinschaft...
http://www.steuertipps.de/?template=/steuertipps_shop/steuertipps_shop_detail.cfm&productId=221&wknId=12554&mainMenu=1&menuID=204


RE: Anlage U Berechnung - Petz - 28.09.2010 15:26

ok, also manuell ausrechnen.

aber danke an alle !


RE: Anlage U Berechnung - zaunkönig - 28.09.2010 16:57

Hallo,

vielleicht hilft Dir, wenn es nur um eine alternative Berechnung geht, folgender Link

Einkommensteuerberechnung online


Zumindest kann man hier mit den einzelnen Posten der Berechnung spielen.