Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anlage U Berechnung
28.09.2010, 09:54
Beitrag: #1
Anlage U Berechnung
Hallo,

hab mal eine Frage zu Euren StB-Programmen:

K�nnen die ausrechnen, ob und inwieweit Anlage U g�nstig(er) ist ?

Oder macht Ihr das manuell ?

fragt der Petz
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 11:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.09.2010 11:33 von showbee.)
Beitrag: #2
RE: Anlage U Berechnung
Seinerzeit im alten DATEV (MS-DOS version noch), war es m�glich. Man musste nur die Eheleute auch nach der Scheidung beide im Programm haben und die Unterhaltszahlungen eingeben, dann kam der Hinweisdruck ob Anlage U ja oder nein.

EDIT: Wie gesagt, uralte Erfahrungen mit Software von 2000/2001 f�r Veranlagungen 1999/2000? Hatte da einen Fall als Azubi, aber an den erinnere ich mich zu gut, weil hier der Ehemann (wider allen Erwartungen) zu Hause blieb und die Frau nach der Scheidung kr�ftig Geld ranschaffte...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 12:22
Beitrag: #3
RE: Anlage U Berechnung
Stehe auf dem Schlauch. G�nstiger als was?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 13:16
Beitrag: #4
RE: Anlage U Berechnung
Hallo

@opa
vermutlich der Vergleich getrennte Veranlagung mit U und Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. Alles andere macht doch keinen Sinn.


Keine Ahnung was DATEV zu leisten in der Lage ist. Fr�her konnte man recht problemlos eine Alternativberechnung anstellen.
Addison und Stotax lassen eine solche Berechnung zu. Sogar "kleinere" Steuerprogramme sind dazu in der Lage.


Hier mal ein kleiner Hinweis f�r diejenigen, die nicht so gerne mit den Anbietern von gro�en L�sungen arbeiten.

Der NWB-Verlag bietet ein wundervolles Programmpaket an. Nennt sich NWB Steuer 20xx und wird unterj�hrig gepflegt.
Neben einer E�R-Rechnung bietet es ein Fahrtenbuch an, Freibetragsermittlung f�r den Erm��igungsantrag, Feststellungserkl�rung, Umsatzsteuererkl�rung, Gewerbesteuererkl�rung, USt-VA und Dauerfristverl�ngerung, Anlageverm�gen und selbstverst�ndlich auch die Einkommensteuererkl�rung.
Dazu geh�ren die Einkommensplanung (Vorausberechnung bzw. Alternativberechnung).

Es gibt eine Plausibilit�tspr�fung, Reichlich Auswertungen mit jede Menge Hinweisen und bei der Einkommensteuer einen automatischen Abgleich ob getrennte oder Zusammenveranlagung g�nstiger ist.

Dazu geh�rt eine Datenbank mit Musterschreiben, Rechtsdatenbank, Gesetzestexten, DV und Richtlinien, USt-Umrechnungskursen, einem Rentenrechner, dem Riester-Rechner, einem Abfindungsrechner, einem Programm f�r Schenkungs- und Erbschaftsteuer, einem Fristenrechner, einem Kfz-Steuerrechner, einem Grundsteuerrechner und, speziell f�r Steuerberater, einem Geb�hrenrechner.


Schaut im Internet mal nach was das ganze Werk kostet und ihr werdet alles andere sofort abschaffen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 13:45
Beitrag: #5
RE: Anlage U Berechnung
Zitat:vermutlich der Vergleich getrennte Veranlagung mit U und Zusammenveranlagung mit Splittingtarif.
Das macht jedes bessere Steuer-Programm, max. ist der Unterhaltsbetrag noch einzugeben und 2x zu rechnen. Mir sind zumindest "Steuersoft" und "Tax" bekannt, die dies k�nnen, aber meist erkennt man es schon �berschl�gig, ob es Sinn macht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 14:14
Beitrag: #6
RE: Anlage U Berechnung
zaunk�nig schrieb:Keine Ahnung was DATEV zu leisten in der Lage ist. Fr�her konnte man recht problemlos eine Alternativberechnung anstellen.
DATEV ist so �hnlich wie Microsoft Office. Kann (fast) alles. Vielleicht auch das mit der G�nstigerpr�fung mit irgendeinen Extra-Tool.

Da bei DATEV aber immer irgendwelche High-End-L�sungen sind, kann das kaum einer bedienen und keiner wei�, was man wo findet.

Ergebnis: Der Standarduser nutzt nur 5% des Potentials.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 14:15
Beitrag: #7
RE: Anlage U Berechnung
zaunk�nig schrieb:Der NWB-Verlag bietet ein wundervolles Programmpaket an. Nennt sich NWB Steuer 20xx und wird unterj�hrig gepflegt.
Neben einer E�R-Rechnung bietet es ein Fahrtenbuch an, Freibetragsermittlung f�r den Erm��igungsantrag, Feststellungserkl�rung, Umsatzsteuererkl�rung, Gewerbesteuererkl�rung, USt-VA und Dauerfristverl�ngerung, Anlageverm�gen und selbstverst�ndlich auch die Einkommensteuererkl�rung.
Dazu geh�ren die Einkommensplanung (Vorausberechnung bzw. Alternativberechnung).

Es gibt eine Plausibilit�tspr�fung, Reichlich Auswertungen mit jede Menge Hinweisen und bei der Einkommensteuer einen automatischen Abgleich ob getrennte oder Zusammenveranlagung g�nstiger ist.

Dazu geh�rt eine Datenbank mit Musterschreiben, Rechtsdatenbank, Gesetzestexten, DV und Richtlinien, USt-Umrechnungskursen, einem Rentenrechner, dem Riester-Rechner, einem Abfindungsrechner, einem Programm f�r Schenkungs- und Erbschaftsteuer, einem Fristenrechner, einem Kfz-Steuerrechner, einem Grundsteuerrechner und, speziell f�r Steuerberater, einem Geb�hrenrechner.


Schaut im Internet mal nach was das ganze Werk kostet und ihr werdet alles andere sofort abschaffen.

soweit ich wei� ist das einfach nur die f�r NWB lizensierte Ausgabe des Steuerprogramms der Akademischen Arbeitsgemeinschaft...
http://www.steuertipps.de/?template=/ste...menuID=204

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 15:26
Beitrag: #8
RE: Anlage U Berechnung
ok, also manuell ausrechnen.

aber danke an alle !
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.09.2010, 16:57
Beitrag: #9
RE: Anlage U Berechnung
Hallo,

vielleicht hilft Dir, wenn es nur um eine alternative Berechnung geht, folgender Link

Einkommensteuerberechnung online


Zumindest kann man hier mit den einzelnen Posten der Berechnung spielen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation