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Kleinlich???
07.09.2010, 20:46
Beitrag: #1
Kleinlich???
Mich w�rde mal Eure Meinung interessieren, was Ihr machen w�rdet, wenn eine Stadt grunds�tzlich den nicht abgerundeten Messbetrag der Steuerberechnung zugrunde legt. Es gibt dazu ja die GewStR zu � 14, die das klar stellt.
Ich neige irgendwie dazu, doch mal schriftlich Einspruch einzulegen, denn telefonisch ist das nicht zu kl�ren. Es geht zwar um fast nichts, aber soll man eine dauernde Falschbehandlung der Vorschriften hinnehmen - widerstrebt mir, weil genau diese Stadtverwaltung kleinlich bis zum geht nicht mehr ist.
Vielleicht bin ich ja zu ausgeruht nach einem Big Grin Monat Urlaub.
frankts
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07.09.2010, 22:02
Beitrag: #2
RE: Kleinlich???
Hi,

aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB f�r den gemeindlichen GewStB ist, w�sste ich hier nicht, worauf du dich st�tzen willst.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht...

Gru�,
showbee
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08.09.2010, 07:12
Beitrag: #3
RE: Kleinlich???
Aus der Praxis:

Da wir hier ja gleichzeitig den GewSt-MB und die GewSt festsetzen, kann ich berichten, dass unser Computer immer den abgerundeten Messbetrag f�r die Berechnung der GewSt nimmt....
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08.09.2010, 07:37
Beitrag: #4
RE: Kleinlich???
showbee schrieb:Hi,

aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB f�r den gemeindlichen GewStB ist, w�sste ich hier nicht, worauf du dich st�tzen willst.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht...

Gru�,
showbee

Auf den Me�bescheid, wo es im Teil "Festsetzung" hei�t, der Me�betrag wird festgetzt auf: dann folgt der gerade Betrag
Der nichtabgerundete Betrag ist nur in der vorletzten Zeile des Berechnungsteiles.
frankts
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