Steuerberater

Normale Version: Kleinlich???
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Mich würde mal Eure Meinung interessieren, was Ihr machen würdet, wenn eine Stadt grundsätzlich den nicht abgerundeten Messbetrag der Steuerberechnung zugrunde legt. Es gibt dazu ja die GewStR zu § 14, die das klar stellt.
Ich neige irgendwie dazu, doch mal schriftlich Einspruch einzulegen, denn telefonisch ist das nicht zu klären. Es geht zwar um fast nichts, aber soll man eine dauernde Falschbehandlung der Vorschriften hinnehmen - widerstrebt mir, weil genau diese Stadtverwaltung kleinlich bis zum geht nicht mehr ist.
Vielleicht bin ich ja zu ausgeruht nach einem Big Grin Monat Urlaub.
frankts
Hi,

aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB für den gemeindlichen GewStB ist, wüsste ich hier nicht, worauf du dich stützen willst.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht...

Gruß,
showbee
Aus der Praxis:

Da wir hier ja gleichzeitig den GewSt-MB und die GewSt festsetzen, kann ich berichten, dass unser Computer immer den abgerundeten Messbetrag für die Berechnung der GewSt nimmt....
showbee schrieb:Hi,

aus dem Gesetz ergibt sich ja nur die Abrundung des Gewerbeertrags, die Abrundung der Messzahl soll ja lt. GewStR nur "erforderlichenfalls" erfolgen. Was ist denn darunter zu verstehen? Da der MessB ja GrundlagenB für den gemeindlichen GewStB ist, wüsste ich hier nicht, worauf du dich stützen willst.

Vielleicht verstehe ich aber auch dein Problem nicht...

Gruß,
showbee

Auf den Meßbescheid, wo es im Teil "Festsetzung" heißt, der Meßbetrag wird festgetzt auf: dann folgt der gerade Betrag
Der nichtabgerundete Betrag ist nur in der vorletzten Zeile des Berechnungsteiles.
frankts
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