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AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
31.08.2010, 14:51
Beitrag: #1
AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,

Der Einzelunternehmer X erwirbt ein Grundstück mit Gebäude. Im Kaufvertrag steht allerdings als Käufer Der Einzelunternehmer X und seine Ehefrau Y (400 jobberin).

In diesem Gebäude ist das Büro vom X und zugleich auch die Wohnung der Eheleute. Somit wären Eigentümer von diesem Büro die Ehegatten jeweils zur Hälfte.

Es ist doch richtig, dass man nur die AfA gelten machen kann, für die Hälfte des X??

Der BFH Beschluss vom 30.01.1995 spricht nur von Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwendungen, die der Ehegatte für seine Einkünfte getragen hat.

Grüße
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31.08.2010, 15:40
Beitrag: #2
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
H 4.2 VII EStH "Miteigentum"

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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31.08.2010, 19:52
Beitrag: #3
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Würde eher für die volle Afa plädieren (H 4.7 Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut) EStH

Gruß Buchi
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31.08.2010, 20:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010 20:17 von Cloud.)
Beitrag: #4
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,

taxman hat den richtigen Hinweis gegeben...man kann nur die hälftige AfA des Gebäudeteils vom Büro geltend machen. Möglichkeit wäre es im PV zulassen, wenn der Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20500 EUR beträgt(Stichwort AZ) oder Mietvertrag über die andere Hälfte xD.

Grüße
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31.08.2010, 20:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2010 20:43 von Buchi.)
Beitrag: #5
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Ist dein Fall mit folgendem Fall vergleichbar?

Beispiel: Die Ehegatten EM und EF sind jeweils zur Hälfte Eigentümer eines
bebauten Grundstückes. Die Herstellungskosten des Gebäudes, die die Ehe-
gatten gemeinsam getragen haben, betragen 1.000.000 EUR. Davon entfallen
250.000 EUR auf mehrere betrieblich genutzte Räume, die EM ohne vertragli-
che Vereinbarung betrieblich nutzt.
Welche AfA kann EM berücksichtigen?

Lösung: EM hat seinen Finanzierungsbeitrag vollständig vorrangig für die von
ihm betrieblich genutzten Räume aufgewendet. Soweit ihm die Räume als Mit-
eigentümer zuzurechnen sind (50 %), erhält er die anteilige AfA bereits als Ei-
gentümer und zur anderen Hälfte muss EM die Aufwendungen "wie ein mate-
rielles Wirtschaftsgut" behandeln.
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31.08.2010, 20:50
Beitrag: #6
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo Buchi,

das gilt allerdings nur für Herstellungskosten, Renovierungskosten etc.(siehe oben der zitierte Beschluss) Bei der Anschaffung geht es halt nicht...also denke ich mal...hab jetzt nichts anderes gefunden.

Grüße =)
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31.08.2010, 20:56
Beitrag: #7
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Ich kann mir nicht vorstellen, dass HK anders behandelt werden als AK.

Gruß Buchi
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31.08.2010, 21:04
Beitrag: #8
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hi,

aus dem BFH Urteil vom 09.07.1992 les ich aber nichts anderes....bei den Herstellungskosten sind ja wiederum auch gewisse Vorraussetzungen notwendig.
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31.08.2010, 22:50
Beitrag: #9
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
Hallo,

wie wäre es mit einem notariellen Vertrag zwischen den Eheleuten, aus dem die Zuordnung auf die einzelnen Ehegatten hervorgeht.

Einziges Problem dass ich in diesem Fall sehe, dass es sich insgesamt um eine einzige Einheit handelt in der lediglich ein Büro eingerichtet ist, und eben keine aufteilungsfähige Substanz vorhanden ist.

Ansonsten kann nur Betriebsvermögen sein, was in rechtlichem Eigentum steht. Zur Nutzung überlassene Miteigentumsanteile können kein Betriebsvermögen sein.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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01.09.2010, 06:13
Beitrag: #10
RE: AfA unentgeltiche Nutzung Ehegatte
zaunkönig schrieb:Einziges Problem dass ich in diesem Fall sehe, dass es sich insgesamt um eine einzige Einheit handelt in der lediglich ein Büro eingerichtet ist, und eben keine aufteilungsfähige Substanz vorhanden ist.

Genau das ist leider der Fall.

Grüße =)
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