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USt. gewinnneutral
30.08.2007, 16:16
Beitrag: #1
USt. gewinnneutral
Hallo

Kleines Problem. AN kommt zu mir, hat Photovoltaik Anlage auf dem Dach, Option zur USt.

2005 wurde aus den AK die VSt geltend gemacht und 2006 nach der USt-Erkl�rung ausgezahlt. In der E�R 2005 wurde der USt Betrag aber nicht als Ausgabe angegeben. ESt Bescheid 2005 ist bestandskr�ftig.

Im Bescheid 2006 wurde die erstattete USt aus den AK vom FA als Einnahme gewertet. Dies ist zwar eigentlich korrekt, aber damit w�re die USt hier doch nicht mehr ESt-neutral, oder kann dadurch der Bescheid 2005 nach 173 noch ge�ndert werden?

Viele Gr��e[/font]
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30.08.2007, 19:57
Beitrag: #2
RE: USt. gewinnneutral
Also Raum f�r den 173 sehe ich hier nicht, weil ja keine neue Tatsache vorliegt.

Wenn dann 129, da das FA ja bei der Erstellung der USt-Erkl von der Verausgabung der Betr�ge in 2005 gewusst haben muss....aber ob ich mich da drum streiten trauen w�rde...

Sicher ist, dass dieser Fehler nach 177 (3) mitberichtigt werden k�nnte...

-----------------
LG
Clematis
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31.08.2007, 09:33
Beitrag: #3
RE: USt. gewinnneutral
Opa schrieb:Hallo

Kleines Problem. AN kommt zu mir, hat Photovoltaik Anlage auf dem Dach, Option zur USt.

2005 wurde aus den AK die VSt geltend gemacht und 2006 nach der USt-Erkl�rung ausgezahlt. In der E�R 2005 wurde der USt Betrag aber nicht als Ausgabe angegeben. ESt Bescheid 2005 ist bestandskr�ftig.

Im Bescheid 2006 wurde die erstattete USt aus den AK vom FA als Einnahme gewertet. Dies ist zwar eigentlich korrekt, aber damit w�re die USt hier doch nicht mehr ESt-neutral, oder kann dadurch der Bescheid 2005 nach 173 noch ge�ndert werden?

Viele Gr��e[/font]
Hallo Opa,

Wie machst du das mit der Beratungsbefugnis?Rolleyes

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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31.08.2007, 10:05
Beitrag: #4
RE: USt. gewinnneutral
Trick 17Wink
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31.08.2007, 10:09
Beitrag: #5
RE: USt. gewinnneutral
Opa schrieb:Trick 17Wink

Was kostet der Trick?Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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31.08.2007, 10:11
Beitrag: #6
RE: USt. gewinnneutral
Was zahlst du?
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31.08.2007, 10:38
Beitrag: #7
RE: USt. gewinnneutral
Opa schrieb:Was zahlst du?

Das Doppelte.Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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31.08.2007, 23:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2007 23:05 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: USt. gewinnneutral
Hm, � 173 (1) Nr. 2:
Zitat:soweit Tatsachen oder Beweismittel nachtr�glich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer f�hren und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachtr�glich bekannt werden. 2Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen.

Selbst wenn es eine neue Tatsache ist, w�rde wahrscheinlich das Verschulden des Steuerpflichtigen dagegen sprechen.

Vielleicht hilft 174 Abs. 3?
Zitat:1Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid erkennbar in der Annahme nicht ber�cksichtigt worden, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu ber�cksichtigen sei, und stellt sich diese Annahme als unrichtig heraus, so kann die Steuerfestsetzung, bei der die Ber�cksichtigung des Sachverhalts unterblieben ist, insoweit nachgeholt, aufgehoben oder ge�ndert werden. 2Die Nachholung, Aufhebung oder �nderung ist nur zul�ssig bis zum Ablauf der f�r die andere Steuerfestsetzung geltenden Festsetzungsfrist.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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01.09.2007, 01:06
Beitrag: #9
RE: USt. gewinnneutral
Das Probelm am 174 (3) ist, dass da eigentlich stehen m�sste:

Zitat:...in einem Steuerbescheid vom Finanzamt erkennbar in der Annahme nicht ber�cksichtigt worden...

Also das FA muss davon ausgegangen sein, dass die Tatsache woanders h�tte ber�cksichtigt werden m�ssen.

Ich verschieb das Ganze mal in die AO, ist ja eher ein AO-Problem als ein USt-Problem!

-----------------
LG
Clematis
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01.09.2007, 13:18
Beitrag: #10
RE: USt. gewinnneutral
Hallo

Danke schon erstmal. Vielleicht wird es ja auch aus der E�R 2006 noch herausgenommen. Habe jetzt erstmal einen Einspruch geschrieben, in der Hoffnung da� die USt Erstattung von 2005 in 2006 herausgenommen wird.

Viele Gr��e
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