Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
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17.06.2010, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2010 11:53 von Catja.)
Beitrag: #1
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Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
Hallo Kollegen,
denke ich jetzt ganz verquer? Hier der Fall: Kleine Geb�udereinigungsfirma (1 Chefin, die selber mitputzt und 4 Minijobber). Die Vorberaterin hatte in der Gewinnermittlung (durch das FA wohl �bersehen, weil unbeanstandet) Raumkosten f�r das h�usliche Arbeitszimmer mit erkl�rt. Nun putzt die Dame ja selber und hat somit in dem Arbeitszimmer nicht den "Mittelpunkt der gesamten bla bla bla". Was sie aber hat, ist ein G�ste-WC, das Unterkante/Oberkiefer vollger�mpelt ist mit Putzmitteln (f�r mich sind die Kosten f�r diesen Raum unstreitig Betriebsausgaben). Und sie hat eine Garage, in der ebenfalls Putzmittel-Kanister, Putzwagen etc. stehen. Bl�derweise aber neben den Putzutensilien auch noch die Werkbank des Ehemannes, der Rasenm�her und die Fahrr�der der ganzen Familie (=> somit gemischt genutzt). Frage: Ich bin gerade sehr versucht, den qm-Anteil der Garage, der auf die Lagerung des Betriebsbedarfes entf�llt, als BA anzusetzen. Argument: Nach den Urteilen zur anteiligen Aufteilbarkeit von Reisekosten bei privater Mitveranlassung m�sste doch nun auch insoweit der � 12 EStG auszuhebeln sein? Ich diskutiere ja nicht �ber das "Arbeitszimmer", sondern �ber ein "Lager" ... Was meint Ihr? Garagenanteil abziehbar oder nicht? Gru�, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.06.2010, 11:58
Beitrag: #2
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
M.E. ist der Ansatz der Raumkosten f�r Lager nach dem BFH-Urteil durchaus m�glich.
Aber Achtung - in der Konsequenz des Urteils gilt auch: Unabh�ngig, ob Kosten geltend gemacht werden: es besteht nat�rlich BV, d.h. ggf. Entnahme, wenn Betrieb aufgegeben wird. schönen Tag noch phönix |
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17.06.2010, 12:28
Beitrag: #3
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
Da bin ich hier stressbefreit: kein BV: das Haus ist gemietet *g*.
Freche Anschlussfrage (obwohl ich ja oben dar�ber eigentlich gar nicht diskutieren wollte...): Was mache ich dann mit dem B�ro, in dem die Dame ja schlie�lich die Stundenabrechnungen f�r die Minijobber machen muss, die Buchhaltungsunterlagen vorbereiten muss, Angebote schreiben und mit Kunden telefonieren muss? Eigentlich sehe ich n�mlich auch dort Diskussionspotential, soweit es qm betrifft, die nicht privat mitgenutzt werden, - also zumindest die Stellfl�che f�r Ihren Schreibtisch, den Stuhl und die 2 Aktenregale (naja, - gesch�tzte 5 qm...)? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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17.06.2010, 13:27
Beitrag: #4
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![]() Catja schrieb:Was mache ich dann mit dem B�ro, in dem die Dame ja schlie�lich die Stundenabrechnungen f�r die Minijobber machen muss, die Buchhaltungsunterlagen vorbereiten muss, Angebote schreiben und mit Kunden telefonieren muss? Eigentlich sehe ich n�mlich auch dort Diskussionspotential, soweit es qm betrifft, die nicht privat mitgenutzt werden, - also zumindest die Stellfl�che f�r Ihren Schreibtisch, den Stuhl und die 2 Aktenregale (naja, - gesch�tzte 5 qm...)?Nur nicht gierig werden ![]() h�usliches Arbeitszimmer ! Privatvergn�chen ! und bei BV immer sch�n � 8 EStDV im Auge behalten: kein notwendiges BV bei Wert unter 1/5 des gesamten Grundst�cks und weniger als � 20.500 Gru� tosch |
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17.06.2010, 13:28
Beitrag: #5
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
Ich bin jetzt mal ketzerisch: Der BFH wird sich in einer Einzelfallentscheidung in ca. 12 Jahren mit dieser Frage auseinandersetzen und Unterscheidungsmerkmale zu gleichgelagerten aber doch irgendwie anderen Sachverhalten ausarbeiten....
Aber unabh�ngig davon ein Vorschlag : Kosten offen erl�utert erkl�ren, auf Ablehnung und Vorl�ufigkeitsvermerk Arbeitszimmer warten, vielleicht hilft uns die Zeit...Mehr kann man bei den geringen Raumkosten (geringer Streitwert) kaum machen. schönen Tag noch phönix |
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17.06.2010, 13:39
Beitrag: #6
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
tosch schrieb:h�usliches Arbeitszimmer ! Privatvergn�chen ! Noch mal ketzerisch: Ich glaube, da hat noch gar keiner so richtig dr�ber nachgedacht: Die neue Rechtsprechung ist ja durchaus als Gegenst�ck zur gesetzlichen Regelung anzusehen. Eine Arbeitsecke ist ja kein Arbeitszimmer. Demzufolge werden ja nicht die Kosten des Arbeitszimmers geltend gemacht! Lassen sich auf diesem Weg die Raumkosten geltend machen? schönen Tag noch phönix |
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17.06.2010, 13:58
Beitrag: #7
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
Es ist ja kein h�usl. AZ, sondern Lagerfl�che bzw. Firmensitz. ;-)
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17.06.2010, 14:17
Beitrag: #8
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
ph�nix schrieb:Noch mal ketzerischSooo macht Steuerrecht Spass ![]() ph�nix schrieb:Eine Arbeitsecke ist ja kein Arbeitszimmer. Demzufolge werden ja nicht die Kosten des Arbeitszimmers geltend gemacht! Lassen sich auf diesem Weg die Raumkosten geltend machen?Vielleicht, wenn sie sich leicht und eindeutig feststellen und von den Kosten des Restraums trennen lassen. W�nsche fr�hliches Rechnen. Aber ich f�rchte, da wird sich irgend so ein Schlaumeier finden, der sagt: ist doch Arbeitszimmer, auch wenn 90 % davon privat genutzt ![]() |
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17.06.2010, 15:06
Beitrag: #9
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RE: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
Ich probiere es jetzt einfach mal und weise die Raumkosten in der Gewinnermittlung gesondert auf zwei verschiedenen Konten aus:
1 x Raumkostenanteil "Lager" 1 x Raumkostenanteil "B�ro" und: @tosch: das Haus ist gemietet, - deshalb macht mir das ja auch so viel Spa�. Das ist simpelst zu berechnen und ich muss mich nicht mit AfA-Bemessungsgrundlagen etc rumschlagen, sondern habe 12 x Miete, 1 x NK-Abrechnung, 11 + 1 x Strom und das soll es dann auch gewesen sein. Beste Gr��e, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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