Steuerberater

Normale Version: Raumkostenanteil analog Reisekostenanteil?
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Hallo Kollegen,

denke ich jetzt ganz verquer?

Hier der Fall:


Kleine Gebäudereinigungsfirma (1 Chefin, die selber mitputzt und 4 Minijobber).
Die Vorberaterin hatte in der Gewinnermittlung (durch das FA wohl übersehen, weil unbeanstandet) Raumkosten für das häusliche Arbeitszimmer mit erklärt.
Nun putzt die Dame ja selber und hat somit in dem Arbeitszimmer nicht den "Mittelpunkt der gesamten bla bla bla".

Was sie aber hat, ist ein Gäste-WC, das Unterkante/Oberkiefer vollgerümpelt ist mit Putzmitteln (für mich sind die Kosten für diesen Raum unstreitig Betriebsausgaben).
Und sie hat eine Garage, in der ebenfalls Putzmittel-Kanister, Putzwagen etc. stehen. Blöderweise aber neben den Putzutensilien auch noch die Werkbank des Ehemannes, der Rasenmäher und die Fahrräder der ganzen Familie (=> somit gemischt genutzt).

Frage: Ich bin gerade sehr versucht, den qm-Anteil der Garage, der auf die Lagerung des Betriebsbedarfes entfällt, als BA anzusetzen.

Argument: Nach den Urteilen zur anteiligen Aufteilbarkeit von Reisekosten bei privater Mitveranlassung müsste doch nun auch insoweit der § 12 EStG auszuhebeln sein? Ich diskutiere ja nicht über das "Arbeitszimmer", sondern über ein "Lager" ...

Was meint Ihr?
Garagenanteil abziehbar oder nicht?

Gruß, die Catja
M.E. ist der Ansatz der Raumkosten für Lager nach dem BFH-Urteil durchaus möglich.
Aber Achtung - in der Konsequenz des Urteils gilt auch: Unabhängig, ob Kosten geltend gemacht werden: es besteht natürlich BV, d.h. ggf. Entnahme, wenn Betrieb aufgegeben wird.
Da bin ich hier stressbefreit: kein BV: das Haus ist gemietet *g*.

Freche Anschlussfrage (obwohl ich ja oben darüber eigentlich gar nicht diskutieren wollte...):

Was mache ich dann mit dem Büro, in dem die Dame ja schließlich die Stundenabrechnungen für die Minijobber machen muss, die Buchhaltungsunterlagen vorbereiten muss, Angebote schreiben und mit Kunden telefonieren muss? Eigentlich sehe ich nämlich auch dort Diskussionspotential, soweit es qm betrifft, die nicht privat mitgenutzt werden, - also zumindest die Stellfläche für Ihren Schreibtisch, den Stuhl und die 2 Aktenregale (naja, - geschätzte 5 qm...)?
Catja schrieb:Was mache ich dann mit dem Büro, in dem die Dame ja schließlich die Stundenabrechnungen für die Minijobber machen muss, die Buchhaltungsunterlagen vorbereiten muss, Angebote schreiben und mit Kunden telefonieren muss? Eigentlich sehe ich nämlich auch dort Diskussionspotential, soweit es qm betrifft, die nicht privat mitgenutzt werden, - also zumindest die Stellfläche für Ihren Schreibtisch, den Stuhl und die 2 Aktenregale (naja, - geschätzte 5 qm...)?
Nur nicht gierig werden Smile
häusliches Arbeitszimmer ! Privatvergnüchen !

und bei BV immer schön § 8 EStDV im Auge behalten: kein notwendiges BV bei Wert unter 1/5 des gesamten Grundstücks und weniger als ¤ 20.500

Gruß

tosch
Ich bin jetzt mal ketzerisch: Der BFH wird sich in einer Einzelfallentscheidung in ca. 12 Jahren mit dieser Frage auseinandersetzen und Unterscheidungsmerkmale zu gleichgelagerten aber doch irgendwie anderen Sachverhalten ausarbeiten....

Aber unabhängig davon ein Vorschlag : Kosten offen erläutert erklären, auf Ablehnung und Vorläufigkeitsvermerk Arbeitszimmer warten, vielleicht hilft uns die Zeit...Mehr kann man bei den geringen Raumkosten (geringer Streitwert) kaum machen.
tosch schrieb:häusliches Arbeitszimmer ! Privatvergnüchen !

Noch mal ketzerisch: Ich glaube, da hat noch gar keiner so richtig drüber nachgedacht:

Die neue Rechtsprechung ist ja durchaus als Gegenstück zur gesetzlichen Regelung anzusehen.

Eine Arbeitsecke ist ja kein Arbeitszimmer. Demzufolge werden ja nicht die Kosten des Arbeitszimmers geltend gemacht! Lassen sich auf diesem Weg die Raumkosten geltend machen?
Es ist ja kein häusl. AZ, sondern Lagerfläche bzw. Firmensitz. ;-)
phönix schrieb:Noch mal ketzerisch
Sooo macht Steuerrecht Spass Big Grin

phönix schrieb:Eine Arbeitsecke ist ja kein Arbeitszimmer. Demzufolge werden ja nicht die Kosten des Arbeitszimmers geltend gemacht! Lassen sich auf diesem Weg die Raumkosten geltend machen?
Vielleicht, wenn sie sich leicht und eindeutig feststellen und von den Kosten des Restraums trennen lassen. Wünsche fröhliches Rechnen.

Aber ich fürchte, da wird sich irgend so ein Schlaumeier finden, der sagt: ist doch Arbeitszimmer, auch wenn 90 % davon privat genutzt Sad
Ich probiere es jetzt einfach mal und weise die Raumkosten in der Gewinnermittlung gesondert auf zwei verschiedenen Konten aus:

1 x Raumkostenanteil "Lager"
1 x Raumkostenanteil "Büro"

und: @tosch: das Haus ist gemietet, - deshalb macht mir das ja auch so viel Spaß. Das ist simpelst zu berechnen und ich muss mich nicht mit AfA-Bemessungsgrundlagen etc rumschlagen, sondern habe 12 x Miete, 1 x NK-Abrechnung, 11 + 1 x Strom und das soll es dann auch gewesen sein.

Beste Grüße,

die Catja
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