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Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
10.03.2010, 22:06 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2010 22:06 von miwe4.)
Beitrag: #21
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@Kiharu

Ich h�tte da auch Interesse anzumelden.

Vielen Dank vorab.

Gru�
Michael
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14.05.2010, 11:33
Beitrag: #22
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@Kiharu:

Jetzt habe ich so nen Fall auf dem Tisch (ESt 2005 in 2010), k�nnte ich auch bitte, bitte.....
Vielleicht untermauerts meine Meinung, dass es in 2010 noch geht.
Dank im Voraus
frankts
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17.05.2010, 10:43
Beitrag: #23
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Das wird jetzt immer interessanter mit der Anlaufhemmung - obwohl ich davon ausgehe, dass es da keinen Unterschied zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung geben d�rfte.

Wenn ich diese Anweisung auch erhalten k�nnte w�re ich auch etwas schlauer, was die Verwaltungsmeinung angeht. Danke schon mal vorab.

Ciao Dragon
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17.05.2010, 10:47
Beitrag: #24
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Mich rief jetzt eine Bearbeiterin v. FA an, da� sie nur noch ab 06 bearbeiten w�rden. Auf die Frage von mir "Warum?" kam nur "ich melde mich".
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17.05.2010, 11:18
Beitrag: #25
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Neueste Info:

Nach Besprechung Bund-L�nder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Dar�ber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu � 170 entsprechend zu erg�nzen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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18.05.2010, 13:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2010 13:30 von meyer.)
Beitrag: #26
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:Neueste Info:

Nach Besprechung Bund-L�nder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Dar�ber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu � 170 entsprechend zu erg�nzen.
Mit anderen Worten: Es wird wieder eine neue Runde (mindestens) bis zum BFH geben, bis die Sache gekl�rt ist.

Mich �rgert, dass ein einschl�giges Verfahren schon mal beim BFH hing, aber die von der Finanzverwaltung eingelegte Revision zur�ckgenommen wurde, so dass es nicht zu einer Entscheidung kam (gut, kann ggf. auch andere Gr�nde gehabt haben, als ein Urteil in der Sache zu diesem Punkt zu vermeiden).
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21.05.2010, 20:40
Beitrag: #27
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@meyer
PN schon gelesen?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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22.05.2010, 15:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2010 15:53 von meyer.)
Beitrag: #28
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:@meyer
PN schon gelesen?
Ja, aber erst jetzt gerade.Sad

Irgendwie war nichts als ungelesen angezeigt. Ob ich da in geistiger Umnachtung schon mal drauf war. ?

Egal, ist genau wie ich dachte, was wohl hei�t, dass der BFH die neue alte Verwaltungsauffassung wohl wieder irgendwann auf dem Tisch hat.
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18.06.2010, 15:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2010 18:39 von meyer.)
Beitrag: #29
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kleines Update.

Das FA hat sich jetzt nach rund vier Monaten auf die Einsp�che gegen die Ablehnung der Veranlagungen (die bei Anlaufhemmung noch nicht festsetzungverj�hrt w�ren) gemeldet und Ruhen des Verfahrens angeregt, da in der Sache eine NZB gegen eine Urteil des S�chsischen FG anh�ngig sei. Die Finanz�mter (ggf. ist ist hier speziell Niedersachsen gemeint) seien angewiesen, diese F�lle im Hinblick auf dieses Verfahren ruhend zu stellen.

Aktenzeichen wurden nicht mitgeliefert. Ich konnte bisher nichts Passendes ausfindig machen.

Sagt das jemand anderem was ?

Bisher wei� ich noch nicht einmal, wie das S�chsische FG in der Sache entschieden hat, noch ob es ein identischer Fall ist.

Wie in vorigen Beitr�gen schon dargestellt, w�rde ich eine Verfahrensruhe nat�rlich begr��en. Der BFH w�re ggf. gefordert, sich mal klar zu dem Fall zu �u�ern.
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17.07.2010, 00:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 19:27 von meyer.)
Beitrag: #30
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Neues Update:

Es gibt im NWB vom 19.07.2010 (ja, ist gestern schon gekommen), einen Beitrag zum Thema, der sich pro Anlaufhemmung ausspricht.

Es wird auch auf FG Sachsen vom 23.03.2010, 6 K 2168/08 verwiesen (Urteil ist zumindest bei NWB auch inzwischen abrufbar), das die Anlaufhemmung bef�rwortet und noch nicht einmal Revision zugelassen hat.

Hiergegen ist die im Vorbeitrag genannte NZB (seitens der Finanzverwaltung) anh�ngig.

Wie zu erwarten war, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und ich verstehe jetzt auch, warum mein Fall gern ruhen gelassen wird.
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