Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
|
10.03.2010, 22:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.03.2010 22:06 von miwe4.)
Beitrag: #21
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@Kiharu
Ich h�tte da auch Interesse anzumelden. Vielen Dank vorab. Gru� Michael |
|||
14.05.2010, 11:33
Beitrag: #22
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@Kiharu:
Jetzt habe ich so nen Fall auf dem Tisch (ESt 2005 in 2010), k�nnte ich auch bitte, bitte..... Vielleicht untermauerts meine Meinung, dass es in 2010 noch geht. Dank im Voraus frankts |
|||
17.05.2010, 10:43
Beitrag: #23
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Das wird jetzt immer interessanter mit der Anlaufhemmung - obwohl ich davon ausgehe, dass es da keinen Unterschied zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung geben d�rfte.
Wenn ich diese Anweisung auch erhalten k�nnte w�re ich auch etwas schlauer, was die Verwaltungsmeinung angeht. Danke schon mal vorab. Ciao Dragon |
|||
17.05.2010, 10:47
Beitrag: #24
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Mich rief jetzt eine Bearbeiterin v. FA an, da� sie nur noch ab 06 bearbeiten w�rden. Auf die Frage von mir "Warum?" kam nur "ich melde mich".
|
|||
17.05.2010, 11:18
Beitrag: #25
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Neueste Info:
Nach Besprechung Bund-L�nder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Dar�ber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu � 170 entsprechend zu erg�nzen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
18.05.2010, 13:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2010 13:30 von meyer.)
Beitrag: #26
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:Neueste Info:Mit anderen Worten: Es wird wieder eine neue Runde (mindestens) bis zum BFH geben, bis die Sache gekl�rt ist. Mich �rgert, dass ein einschl�giges Verfahren schon mal beim BFH hing, aber die von der Finanzverwaltung eingelegte Revision zur�ckgenommen wurde, so dass es nicht zu einer Entscheidung kam (gut, kann ggf. auch andere Gr�nde gehabt haben, als ein Urteil in der Sache zu diesem Punkt zu vermeiden). |
|||
21.05.2010, 20:40
Beitrag: #27
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
@meyer
PN schon gelesen? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
22.05.2010, 15:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2010 15:53 von meyer.)
Beitrag: #28
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:@meyerJa, aber erst jetzt gerade. ![]() Irgendwie war nichts als ungelesen angezeigt. Ob ich da in geistiger Umnachtung schon mal drauf war. ? Egal, ist genau wie ich dachte, was wohl hei�t, dass der BFH die neue alte Verwaltungsauffassung wohl wieder irgendwann auf dem Tisch hat. |
|||
18.06.2010, 15:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2010 18:39 von meyer.)
Beitrag: #29
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kleines Update.
Das FA hat sich jetzt nach rund vier Monaten auf die Einsp�che gegen die Ablehnung der Veranlagungen (die bei Anlaufhemmung noch nicht festsetzungverj�hrt w�ren) gemeldet und Ruhen des Verfahrens angeregt, da in der Sache eine NZB gegen eine Urteil des S�chsischen FG anh�ngig sei. Die Finanz�mter (ggf. ist ist hier speziell Niedersachsen gemeint) seien angewiesen, diese F�lle im Hinblick auf dieses Verfahren ruhend zu stellen. Aktenzeichen wurden nicht mitgeliefert. Ich konnte bisher nichts Passendes ausfindig machen. Sagt das jemand anderem was ? Bisher wei� ich noch nicht einmal, wie das S�chsische FG in der Sache entschieden hat, noch ob es ein identischer Fall ist. Wie in vorigen Beitr�gen schon dargestellt, w�rde ich eine Verfahrensruhe nat�rlich begr��en. Der BFH w�re ggf. gefordert, sich mal klar zu dem Fall zu �u�ern. |
|||
17.07.2010, 00:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2010 19:27 von meyer.)
Beitrag: #30
|
|||
|
|||
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Neues Update:
Es gibt im NWB vom 19.07.2010 (ja, ist gestern schon gekommen), einen Beitrag zum Thema, der sich pro Anlaufhemmung ausspricht. Es wird auch auf FG Sachsen vom 23.03.2010, 6 K 2168/08 verwiesen (Urteil ist zumindest bei NWB auch inzwischen abrufbar), das die Anlaufhemmung bef�rwortet und noch nicht einmal Revision zugelassen hat. Hiergegen ist die im Vorbeitrag genannte NZB (seitens der Finanzverwaltung) anh�ngig. Wie zu erwarten war, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und ich verstehe jetzt auch, warum mein Fall gern ruhen gelassen wird. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: