Steuersatz Arzt?
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14.05.2010, 15:11
Beitrag: #1
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Steuersatz Arzt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Arzt( eigentlich schon in Rente) ist für die Deutsche Rentenversicherung als Honorararzt für Gutachten im Rentenverfahren ( ohne Patientenkontakt, nur Aktenbearbeitung " 5 Akten = 1 Stunde x xx Honorar/ ggf. nachgewiesene USt nach Bescheinigung des Finanzamtes") tätig. Kleinunternehmereigenschaft liegt nicht vor - teilt Ihr meine Meinung bzw. hat jemand entspr. Erfahrung: 19% USt? Danke für evtl. Rückmeldung totz Brückentag! Ulrike |
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14.05.2010, 15:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2010 15:54 von Catja.)
Beitrag: #2
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RE: Steuersatz Arzt?
Ich teile Deine Meinung, - aber
... wahrscheinlich nützt es Dir mehr, dass Deine Meinung auch von A 91a Abs. 3 Nr. 6 UStR geteilt wird *g*. "[...] nicht nach § 4 Nr. 14 steuerfrei: [...] Erstellung von [...] Gutachten [...] in Versicherungsangelegenheiten [...]" Und für 7% sehe ich keinen Raum (und wenn ich mir A 168 Abs 14 UStR so ansehe, dann der auch nicht. Gruß, die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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14.05.2010, 16:18
Beitrag: #3
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RE: Steuersatz Arzt?
vielen Dank!
Gruß Ulrike |
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14.05.2010, 16:23
Beitrag: #4
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RE: Steuersatz Arzt?
---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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