Steuerberater

Normale Version: Steuersatz Arzt?
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Arzt( eigentlich schon in Rente) ist für die Deutsche Rentenversicherung als Honorararzt für Gutachten im Rentenverfahren ( ohne Patientenkontakt, nur Aktenbearbeitung " 5 Akten = 1 Stunde x xx Honorar/ ggf. nachgewiesene USt nach Bescheinigung des Finanzamtes") tätig.

Kleinunternehmereigenschaft liegt nicht vor - teilt Ihr meine Meinung bzw. hat jemand entspr. Erfahrung: 19% USt?

Danke für evtl. Rückmeldung totz Brückentag!

Ulrike
Ich teile Deine Meinung, - aber


... wahrscheinlich nützt es Dir mehr, dass Deine Meinung auch von A 91a Abs. 3 Nr. 6 UStR geteilt wird *g*.

"[...] nicht nach § 4 Nr. 14 steuerfrei: [...] Erstellung von [...] Gutachten [...] in Versicherungsangelegenheiten [...]"

Und für 7% sehe ich keinen Raum (und wenn ich mir A 168 Abs 14 UStR so ansehe, dann der auch nicht.

Gruß, die Catja
vielen Dank!

Gruß Ulrike
Hallo,

hier noch der passende Link der Bundesärztekammer
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