Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
21.04.2010, 16:47
Beitrag: #1
§ 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Hab jetzt von einem Mandanten ein Schreiben bekommen, aufgrund seiner Kündigung einer LV:

"Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung der Erträge n. § 20 (1) Nr. 6 EStG v. steuerpfl. Versicherungen durch das Alterseinkünftegesetz haben sie die Möglichkeit, den nagativen Unterschiedsbetrag in ihrer Steuererklärung bei Ihrem FA geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass mit dem Abschluss der Versicherung auch eine Einkünfteerzielungsabsicht bestand.
Ein negativer Unterschiedsbetrag wird ermittelt, wenn der Wert der ausgezahlten Versichrungsleistung geringer ist, als der für die Hauptrisiken eingezahlten Beiträge.
Folgender neg. Unterschiedsbetrag wurde für ihren Vertrag ermittelt...
Bitte reichen sie dieses Schreiben mit der Erklärung bei ihrem FA mit ein."

Irgendwie kann ich damit nichts anfangen. Wo bitte soll ich den Betrag eintragen? Jemand ne Ahnung?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.04.2010, 17:03
Beitrag: #2
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Soll heißen: Ergibt sich bei einer LV nach neuem Recht bei Kündigung ein negativer Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlung und erfolgten Einzahlungen, kann dieser steuerlich geltend gemacht werden. Das sind negative Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.04.2010, 17:50
Beitrag: #3
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
So verstehe ich es ja auch, aber wo bitte eintragen?
Statt Zinsen und mit einem minus versehen?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
21.04.2010, 18:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2010 18:13 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Jupp, m.E. Zeile 7 mit Minus Anlage Kap 2009.
§ 20 Abs.6 Satz 2 ff. aber beachten bezüglich der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Kapitalvermögen.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.04.2010, 10:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2010 12:27 von Opa.)
Beitrag: #5
RE: § 20 und Einkünfteerzielungsabsicht
Da er keine EK aus Kap hat, läuft es also ins Leere.

Zitat:"Elster erwartet einen positiven Betrag"
Sad
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation