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Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
20.04.2010, 20:44
Beitrag: #1
Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
Ich r�tsele gerade �ber folgenden Fall, vielleicht hat jemand dazu eine Idee?

(es geht schon um Bescheide nach Bp., das FA hat die Variante 1 jetzt ber�cksichtigt, vorher war teilweise Variante 2 in den Bescheiden).

Sachverhalt:

Mutter mit minderj�hrigen Kindern (und nicht ganz geringen Eink�nften). Eltern sind geschieden, der Kindesvater ist im Ausland, also nicht unbeschr�nkt steuerpflichtig und k�mmert sich um nichts.

Der Mutter stehen also die verdoppelten Freibetr�ge f�r die Kinder unter Einbeziehung des vollen Kindergeldes bei der G�nstigerpr�fung zu (Variante 1).

W�rde der Vater unbeschr�nkt steuerpflichtig sein, k�nnte die isolierte �bertragung des diesem zustehenden BEA-Freibetrages unter Einbeziehung nur des h�lftigen Kindergeldes nach � 32 Abs. 6 S. 6, 2. Alternative EStG beantragt werden. Aufgrund des Steuersatzes der Mutter w�re dies g�nstiger (Variante 2).

Nach dem Wortlaut des Gesetzes (� 32 Abs. 6 EStG) w�rde ich sagen, dass Variante 2 im vorliegenden Fall nicht m�glich ist, da eine �bertragung ja einen Anspruch des anderen Elternteils voraussetzt, hier aber der Mutter von vornherein die verdoppelten Freibetr�ge zustehen (wie, wenn der andere Elternteil verstorben w�re).

Wenn dem so ist, bedeutet dies, dass die Mutter eine Verg�nstigung nur deshalb nicht bekommt, weil der Kindesvater im Ausland ist. W�rde er im Inland leben, w�rde es problemlos gehen, so lange die Kinder minderj�hrig sind.

Scheint mir eine etwas unbefriedigende Ungleichbehandung zu sein, zumal die Verdoppelung der Freibetr�ge ja wohl eigentlich daf�r gedacht ist, die Mutter (in diesem Fall) besser zu stellen.

Ideen dazu? Die gesetzliche Regelung scheint mir klar zu sein. Vielleicht ein Fall f�r einen Billigkeitserlass wegen Regelungsl�cke? (Ich wei�, ein wenig erfolgversprechendes Terrain).
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21.04.2010, 09:03
Beitrag: #2
RE: Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
Hatte so einen Fall noch nicht und war mir dessen bisher auch nicht bewusst, aber vom Gesetz her scheint es so zu sein.
Aber "die Betr�ge ... stehen dem Stpfl. auch dann zu..." muss ja nicht unbedingt hei�en, da� er sie haben will. Sie stehen ihm zu, aber er verzichtet darauf. Ist das nicht ein Ansatz?
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21.04.2010, 18:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2010 18:29 von Lemgun.)
Beitrag: #3
RE: Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...00305.html

Trifft das nicht einen �hnlichen Fall? Da wurde das als verfassungskonform angesehen...

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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21.04.2010, 19:10
Beitrag: #4
RE: Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
So richtig passt das m. E. nicht (habe mir aber die Begr�ndung nicht im Einzelnen zu Gem�te gef�hrt). Denn es geht bei mir nicht um den Umfang der Kindergeldanrechnung (bzw. nur indirekt).

Was mir nicht in den Kram passt ist, dass der betreuende Elternteil die Gestaltungsm�glichkeit mit dem BEA-Freibetrag hat, so lange der andere Elternteil unbeschr�nkt steuerpflichtig ist.

In dem Moment, wo der andere ins Ausland zieht, geht es nach dem Wortlaut des Gesetzes jedenfalls nicht mehr, da ist der Elternteil im Inland quasi gezwungen, die ihm dann verdoppelt zustehenden Freibetr�ge insgesamt in Anspruch zu nehmen, was wegen der vollen Kindergeldanrechnung gegen�ber der isolierten �bertragungsm�glichkeit des BEA-Freibetrags eine Benachteiligung darstellt (jedenfalls im konkreten Fall).

Unterhaltsrechtlich d�rfte es nach deutschem Recht ja hinsichtlich der Kindergeldanrechnung auch keine Rolle spielen, ob der andere Elternteil im Ausland lebt oder nicht.
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21.04.2010, 20:10
Beitrag: #5
RE: Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
Unterhaltsrechtlich aber dann, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, dann steht dem anderen jau auch der volle Kinderfreibetrag zu.

Aber die Begr�ndung liegt doch ganz einfach darin, dass einen im Inland lebenden Elternteil immer der halbe Kinderfreibetrag zusteht, da gibt es auch keine Gestaltungsm�glichkeiten.
Lebt ein Elternteil im Ausland, steht dem im Inland lebenden Elternteil eben der volle Kinderfreibetrag zu, damit keiner verlorengeht.

Und unterschiedliche Sachverhalte d�rfen grundgesetzlich gesehen unterschiedlich behandelt werden.
Auch wenn es hier m�glicherweise zu einer steuerlich ung�nstigen L�sung f�hrt.

Aber das durchzuk�mpfen wird ein langer Weg werden, vermute ich mal.....
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21.04.2010, 21:59
Beitrag: #6
RE: Kinder-/BEA-Freibetr�ge bei anderem Elternteil im Ausland
Petz schrieb:Unterhaltsrechtlich aber dann, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, dann steht dem anderen jau auch der volle Kinderfreibetrag zu.

�hm nein. Der steht dann auch weiterhin dem anderen Elternteil zu, kann aber auf Antrag �bertragen werden. In dem Fall ist es also m�glich, auch nur die �bertragung des BEA-Freibetrags zu beantragen, was wegen der dann nur h�lftigen Kindergeldanrechnung g�nstiger sein kann.

Genau das scheint nach dem Wortlaut des Gesetzes aber nicht zu gehen, wenn der andere Elternteil nicht unbeschr�nkt einkommensteuerpflichtig ist.

Durchk�mpfen werde ich das wohl eher nicht. Wobei ich es vielleicht erstmal im Einspruch mit anf�hren werde, mal sehen, ob das FA sich dar�ber �berhaupt schon Gedanken gemacht hat. Es geht aber um Bescheide nach Bp., da muss ich eher die Gesamtl�sung im Auge haben ...
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