Unterst. bed. Personen
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08.04.2010, 13:36
Beitrag: #1
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Unterst. bed. Personen
Hab gerade einen Knoten im Hirn.
Bed�rftige Person bezieht Baf�g (ca. 650,- mtl.). Davon zahlt sie ca. 150,- an die Ausbildungsst�tte als Schulgeld (keine Studiengeb�hren). EK u. Bez�ge werden nach 32.10 berechnet, nur verstehe ich den Passus "bes. Ausbildungskosten" nicht ganz. Mindert das Schulgeld die Bez�ge der unterst�tzten Person? |
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08.04.2010, 16:34
Beitrag: #2
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RE: Unterst. bed. Personen | |||
08.04.2010, 21:06
Beitrag: #3
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RE: Unterst. bed. Personen
Jup, Studiengeb�hren aller Art mindern den Bezug aus Baf�g; Obacht: H�lfte vom Baf�g ist Darlehen und kein Bezug.
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08.04.2010, 21:45
Beitrag: #4
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RE: Unterst. bed. Personen
au�er beim Sch�lerbaf�g, das ist zu 100% Bezug da es als Vollzuschuss gew�hrt wird
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09.04.2010, 09:16
Beitrag: #5
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RE: Unterst. bed. Personen
Das Baf�g ist zu 100% als Zuschuss gew�hrt und es handelt sich eben nicht um Studiengeb�hren, sondern um eine Schulgeldzahlung. Und das l�sst mich zweifeln, weil es eben nicht um die KG-Berechnung geht, sondern um die Bez�ge einer bed. Person.
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09.04.2010, 11:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2010 11:25 von Hans-Christian.)
Beitrag: #6
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RE: Unterst. bed. Personen
Wer zahlt f�r wen das Schulgeld?
Falls die bed�rftige Person f�r sich, dann sind es doch WK/SA des Bed�rftigen? W�rde ich mal dem FA so als Minderung der Bez�ge angeben. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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09.04.2010, 12:06
Beitrag: #7
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RE: Unterst. bed. Personen
Nur mindern WK m.E. eben nicht die Bez�ge. Hab jetzt erstmal einen Einspruch geschrieben, mal sehen wie sie reagieren.
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09.04.2010, 13:00
Beitrag: #8
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RE: Unterst. bed. Personen
Opa schrieb:Nur mindern WK m.E. eben nicht die Bez�ge. Hab jetzt erstmal einen Einspruch geschrieben, mal sehen wie sie reagieren. Zitat:Die Kosten von Bildungsma�nahmen au�erhalb der steuerlichen Einkunftsermittlung k�nnen in voller H�he als besondere Ausbildungskosten von der "Summe der Eink�nfte und Bez�ge" des Kindes abgezogen werden. Absetzbar sind alle Ausbildungskosten, die im Fall eines Ausbildungsdienstverh�ltnisses als Werbungskosten abziehbar w�ren (BFH-Urteil vom 14.11.2000, BStBl. 2001 II S. 491). mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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09.04.2010, 14:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.04.2010 14:09 von meyer.)
Beitrag: #9
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RE: Unterst. bed. Personen
Besondere Ausbildungskosten sind m. E. mindernd zuber�cksichtigen. Die Anlage Unterhalt sieht m. W. auch ein entsprechendes Feld extra vor. Kosten im Zusammenhang mit einer schulischen (Erst-)Ausbildung sind besondere Ausbildungskosten, sofern es sich nicht um ein Ausbildungsdienstverh�ltnis handelt (sonst w�ren es WK). Eine Ausbildung in diesem Sinn ist durchaus nicht nur ein Studium.
Nicht ganz klar bin ich mir �ber die Abzugsm�glichkeit nur f�r den Fall, dass ein Abzug der Schulgeldzahlung als Sonderausgabe bei den Eltern erfolgt (kann aber nur zu 30% der Fall sein). �brigens z�hlen zu den besonderen Ausbildungskosten nat�rlich auch Wege zur Ausbildungsst�tte, Arbeitsmittel usw. Sofern das Kind nicht gesetzlich familienversichert ist, k�nnen au�erdem noch KV-/PV-Beitr�ge zum Abzug kommen (fraglich, falls privat versichert und einer der Eltern Versicherungsnehmer ist, dazu gibt es noch ein Verfahren vor dem BFH). |
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10.04.2010, 09:20
Beitrag: #10
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RE: Unterst. bed. Personen
Danke euch. Die priv. KV wurde mindernd ber�cksichtigt.
Einspruch ist geschrieben. Melde mich wie das FA reagiert, da der Einspruch v. 08 zur selben Problematik auch noch offen ist. |
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