USt.-Erkl. als KU
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26.03.2010, 13:37
Beitrag: #11
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RE: USt.-Erkl. als KU
Naja, nur die GuV reicht ja nicht aus.
Es können durchaus Aufsichtsratsvergütungen und Einnahmen aus dem Container-Leasing damit reinspielen. |
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26.03.2010, 17:06
Beitrag: #12
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RE: USt.-Erkl. als KU
Opa schrieb:Umsatz ist aus der Gewinnermittlung ersichtlich --> KU --> Bürokratievermeidung ;-) Hm... ich hab eine GmbH hier, die macht nichts anderes als Wohnungen zu vermieten, also Verwaltung eigenen Vermögens. Frag nicht, warum das eine GmbH macht, das ist eine lange Geschichte. Nebenbei werden auch noch ein paar Yachten vermietet. In der Gewinnermittlung stehen 2 Millionen Euro Umsätze, dahinter stecken 1.190.000 Euro Wohnungsmieten und 10.000 Euro Mieteinnahmen aus den Yachten. Die GmbH ist KU, aber das sieht man der nicht an. ® |
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26.03.2010, 23:08
Beitrag: #13
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RE: USt.-Erkl. als KU
und wo sind die restlichen 800.000 ?
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27.03.2010, 08:38
Beitrag: #14
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RE: USt.-Erkl. als KU
Die hat der ecro in die Schweiz geschafft!
----------------- LG Clematis |
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27.03.2010, 09:17
Beitrag: #15
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RE: USt.-Erkl. als KU
fliederus2 schrieb:und wo sind die restlichen 800.000 ? die hat der Nemax für sich beansprucht "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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28.03.2010, 10:15
Beitrag: #16
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RE: USt.-Erkl. als KU
fliederus2 schrieb:und wo sind die restlichen 800.000 ? Seid ihr aber pingelig. Die verbuchen wir als Privatentnahme :-) ® |
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