Steuerberater

Normale Version: USt.-Erkl. als KU
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Erhielt jetzt ein Schreiben v. FA für einen KU eine USt.-Erkl. einzureichen, sie sei "alle 3 Jahre erforderlich".

Gibt es da neue interne Anweisungen? Manche wollen jedes Jahr eine, manche FA verzichten seit Jahren komplett darauf.
Ja, das "Problem" gibt es in den EOSS-Ländern.

Ein Unternehmer bekommt den Grundkennbuchstaben U, ein Kleinunternehmer sollte CU bekommen.
Setzt man CU, fordert das Programm alle 3 Jahre zur Abgabe auf.
Und das wird schon als "großzügig" angesehen, weil er ja nach § 18 Abs. 3 UStG eigentlich auch zur jährlichen Abgabe verpflichtet ist.

Bei uns setzen wir nicht CU, weil wir der Meinung sind, dass wir das selber überprüfen können......
Alles klar. Danke
Öhm...
Was sind die EOSS-Länder?
Hallo,


E-volutionär O-rientierte S-teuer S-oftware
experttobe schrieb:Öhm...
Was sind die EOSS-Länder?

Die Länder, die EOSS als Steuersoftware verwenden.

Es fehlen noch NRW, Niedersachsen, Hessen, BaWü.

Alle anderen haben schon EOSS.

Wenn diese Vier (NRW als letztes) umgestellt haben, gibt es als nächsten Schritt Konsens.
Habe schon ein Seminar besucht, bei dem KONSENS angesprochen wurde. Hochinteressant, wie man evtl. nicht so ein auffälliger BP-Fall wird, sondern nahezu ungeprüft durchgewunken wird. Smile
Hallo,

die OFD Koblenz hat eine Broschüre rausgebracht bezüglich zeitnahe Betriebsprüfung. Recht interessant.
Vor allem gewinnt man den Eindruck dass die Steuerpflichtigen zukünftig die Prüfung selbst machen und das Ergebnis der Verwaltung mitteilen.

Sorry, aber der Kommentar musste sein.



Angeblich ist EOSS in NRW schon längst aktiv!!
Um mal wieder on topic zu werden: Ich habe bis zum Lesen dieses Fadens nicht gewusst, dass es Finanzämter gibt, die auf die Abgabe einer UStE verzichten.

Womit wird denn der Verzicht verfahrensrechtlich gerechtfertigt?
Umsatz ist aus der Gewinnermittlung ersichtlich --> KU --> Bürokratievermeidung ;-)

Leider denken nicht alle so.
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