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USt.-Erkl. als KU
24.03.2010, 17:15
Beitrag: #1
USt.-Erkl. als KU
Erhielt jetzt ein Schreiben v. FA für einen KU eine USt.-Erkl. einzureichen, sie sei "alle 3 Jahre erforderlich".

Gibt es da neue interne Anweisungen? Manche wollen jedes Jahr eine, manche FA verzichten seit Jahren komplett darauf.
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24.03.2010, 19:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.03.2010 19:47 von Petz.)
Beitrag: #2
RE: USt.-Erkl. als KU
Ja, das "Problem" gibt es in den EOSS-Ländern.

Ein Unternehmer bekommt den Grundkennbuchstaben U, ein Kleinunternehmer sollte CU bekommen.
Setzt man CU, fordert das Programm alle 3 Jahre zur Abgabe auf.
Und das wird schon als "großzügig" angesehen, weil er ja nach § 18 Abs. 3 UStG eigentlich auch zur jährlichen Abgabe verpflichtet ist.

Bei uns setzen wir nicht CU, weil wir der Meinung sind, dass wir das selber überprüfen können......
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24.03.2010, 20:09
Beitrag: #3
RE: USt.-Erkl. als KU
Alles klar. Danke
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25.03.2010, 00:52
Beitrag: #4
RE: USt.-Erkl. als KU
Öhm...
Was sind die EOSS-Länder?

Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde)
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25.03.2010, 09:09
Beitrag: #5
RE: USt.-Erkl. als KU
Hallo,


E-volutionär O-rientierte S-teuer S-oftware

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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25.03.2010, 16:51
Beitrag: #6
RE: USt.-Erkl. als KU
experttobe schrieb:Öhm...
Was sind die EOSS-Länder?

Die Länder, die EOSS als Steuersoftware verwenden.

Es fehlen noch NRW, Niedersachsen, Hessen, BaWü.

Alle anderen haben schon EOSS.

Wenn diese Vier (NRW als letztes) umgestellt haben, gibt es als nächsten Schritt Konsens.
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25.03.2010, 20:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2010 20:19 von Lemgun.)
Beitrag: #7
RE: USt.-Erkl. als KU
Habe schon ein Seminar besucht, bei dem KONSENS angesprochen wurde. Hochinteressant, wie man evtl. nicht so ein auffälliger BP-Fall wird, sondern nahezu ungeprüft durchgewunken wird. Smile

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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25.03.2010, 22:30
Beitrag: #8
RE: USt.-Erkl. als KU
Hallo,

die OFD Koblenz hat eine Broschüre rausgebracht bezüglich zeitnahe Betriebsprüfung. Recht interessant.
Vor allem gewinnt man den Eindruck dass die Steuerpflichtigen zukünftig die Prüfung selbst machen und das Ergebnis der Verwaltung mitteilen.

Sorry, aber der Kommentar musste sein.



Angeblich ist EOSS in NRW schon längst aktiv!!

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26.03.2010, 13:04
Beitrag: #9
RE: USt.-Erkl. als KU
Um mal wieder on topic zu werden: Ich habe bis zum Lesen dieses Fadens nicht gewusst, dass es Finanzämter gibt, die auf die Abgabe einer UStE verzichten.

Womit wird denn der Verzicht verfahrensrechtlich gerechtfertigt?

®
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26.03.2010, 13:14
Beitrag: #10
RE: USt.-Erkl. als KU
Umsatz ist aus der Gewinnermittlung ersichtlich --> KU --> Bürokratievermeidung ;-)

Leider denken nicht alle so.
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