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Aufteilungsverbot aufgehoben?
20.02.2010, 15:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2010 15:28 von Hans-Christian.)
Beitrag: #1
Aufteilungsverbot aufgehoben?
BFH Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06

http://www.bundesfinanzhof.de/www/entsch...RS106.html
Rz. 111
"Das Gebot der Steuergerechtigkeit (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf�higkeit) vermag also ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot, das auch einen zweifelsfrei nachgewiesenen beruflichen Kostenanteil nicht zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zul�sst, nicht zu rechtfertigen; vielmehr gebietet das Leistungsf�higkeitsprinzip die Ber�cksichtigung des beruflichen Anteils durch Aufteilung, notfalls durch Sch�tzung."

Dies steht im Widerspruch zu � 12 Nr. 1 S�tze 1 und 2

Ist das ein Dammbruch?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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20.02.2010, 17:42
Beitrag: #2
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
Es geht nicht nur um Reisen, sondern auch zum Beispiel um alle m�glichen Arbeitsmittel, die auch privat genutzt werden.
Arbeitszimmer?
Bankers schwarzer Anzug, den er lt. Arbeitsvertrag tragen mu�?
.....

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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20.02.2010, 21:46
Beitrag: #3
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
Meines Erachtens nach hat der BFH hier das Aufteilungs- und Abzugsverbot bekr�ftigt! Er geht ausdr�cklich weiterhin davon aus, dass eine geringe berufliche /private Mtveranlassung jeweils unbeachtlich ist, was zum v�lligen Versagen oder Zulassen des BA-Abzuges f�hrt. Auch verlangt er weiterhin, das, wie bisher auch schon, ein klarer und eindeutiger Aufteilungsma�stab gegeben ist.

Was er hier ge�ndert hat, ist seine Auffassung welche Kosten bei einer Reise �berhaupt aufteilungsf�hig sind! Auch bisher konnte man z.B. die Hotelkosten aufteilen (3 Tage Messe Las Vegas, 3 Tage Zocken macht Aufteilung 50/50). Der Flug allerdings wurde als nicht teilbare Leistung verstanden. Hiervon ist der BFH abger�ckt und l�sst nun auch die Reisekosten zur Aufteilung zu!

Ich habe z.B. grade einen Fall, bei dem mir der StB das Urteil um die Ohren gehauen hat und dann wieder zur�ckrudern muste. Geser -Gef� hat Arbeitszimmer/B�ro auf spanischer Ferieninsel, zuf�llig in seinem Urlaubsdomizil, Veranlassung ausschlie�lich im Vorteil des Gef�. Es ist unbestritten DAS er was berufliches in diesem B�ro macht, aber es gibt keine genaue Aufteilungsm�glichkeit der Zeitanteile der privaten und beruflichen Nutzung. Folge => kein BA-Abzug der Reisekosten nach Spanien m�glich, trotz Urteil GrS!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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21.02.2010, 10:30
Beitrag: #4
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
taxpert schrieb:Meines Erachtens nach hat der BFH hier das Aufteilungs- und Abzugsverbot bekr�ftigt! ...
Wo?
siehe TZ 122
"Die fr�here Auslegung des � 12 Nr. 1 Satz 2 EStG konnte sich nicht gewohnheitsrechtlich verfestigen, weil, wie dargelegt, von Anfang an und auf Dauer zahlreiche und gewichtige Stimmen im Schrifttum die Existenz eines gesetzlichen Aufteilungs- und Abzugsverbots bestritten hatten. Auch unter den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ist das Festhalten an der �ber Jahrzehnte praktizierten h�chstrichterlichen Rechtsprechung nicht geboten. Diese Rechtsprechung hat keinen Vertrauenstatbestand begr�ndet, der zu Dispositionen h�tte Anlass geben k�nnen."

An anderer Stelle habe ich aber bez�glich des Anzuges/Brille/ Arbandauhr auch eine Antwort erhalten.

F�r mich bleibt aber die Frage, was ist nun seit diesem Urteil mit dem Arbeitszimmer?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.02.2010, 14:23
Beitrag: #5
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
vgl. Wortlaut 4 (5) 6b EStG

den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

hier ist's Kodifiziert!
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21.02.2010, 14:55
Beitrag: #6
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
showbee schrieb:vgl. Wortlaut 4 (5) 6b EStG

den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

hier ist's Kodifiziert!


o.K.

Aber damit haben wir einen Widerspruch zum Urteil.

Wobei schon einiges bereits aus dem �12 bereitsherausgel�st wurde.
zum Beispiel der PC oder das Erststudium, welches auf einer Beraufsausbildung folgt und nicht im Rahmen eines Dienstverh�ltnisses stattfindet.

Wozu dann diese zus�tzlichen Aussagen allgemein zum Aufteilungsverbot (nicht nur f�r Reisen), wenn kein erweiterter Ansatz m�glich ist?

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Ein Bauleiter (AN) kauft sich eine Kammera, um ein Baugeschehen zu dokumentieren, er bekommt daf�r keine zus�tzliche Entlohnung.

Der AG best�tigt die berufliche Nutzung im Rahmen seiner T�tigkeit. Der AG finanziert aber die Kammera nicht und der AN nutzt diese auch privat. Der berufliche Anteil wird mit 25% gesch�tzt. (Sch�tzung ist ja m�glich).

Nach diesem Urteil w�ren es demnach 25% der zugrunde gelegten WK.

M��te da das FA mitgehen?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.02.2010, 15:37
Beitrag: #7
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
Hans-Christian schrieb:
showbee schrieb:vgl. Wortlaut 4 (5) 6b EStG
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
hier ist's Kodifiziert!
o.K.
Aber damit haben wir einen Widerspruch zum Urteil.

Und, wo ist das Problem? Der BFH ist ein Gericht und an Gesetz und Recht gebunden. Gesetze macht nun einmal der Gesetzgeber und solange das BVerfG bzw der EuGH nichts gegen das Gesetz haben ist es Recht und der BFH gebunden.
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21.02.2010, 15:44
Beitrag: #8
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
Da stimme ich dir zu.
Aber nun zum o.g. fiktiven Fall (Kammera als WK).
Was ist dazu deine Meinung?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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21.02.2010, 16:16
Beitrag: #9
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
Sachverhaltsermittlung, wie bisher auch schon!

"133 1. Aufwendungen f�r die Hin- und R�ckreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen k�nnen grunds�tzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen f�r die private Lebensf�hrung nach Ma�gabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind."

(Daher auch bekr�ftigt, aber nat�rlich auch eingeschr�nkt)

Wenn kein objektiver nachvollziehbarer Aufteilungsma�stab gefunden werden kann, bleibt es m.E.n. auch weiterhin beim Aufteilungs- und Abzugsverbot!

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21.02.2010, 16:21
Beitrag: #10
RE: Aufteilungsverbot aufgehoben?
taxpert schrieb:... Wenn kein objektiver nachvollziehbarer Aufteilungsma�stab gefunden werden kann, bleibt es m.E.n. auch weiterhin beim Aufteilungs- und Abzugsverbot!

Und das ist eben neu.
Dann wiederhole ich mich einmal:

Rz. 111
Zitat:"Das Gebot der Steuergerechtigkeit (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf�higkeit) vermag also ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot, das auch einen zweifelsfrei nachgewiesenen beruflichen Kostenanteil nicht zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zul�sst, nicht zu rechtfertigen; vielmehr gebietet das Leistungsf�higkeitsprinzip die Ber�cksichtigung des beruflichen Anteils durch Aufteilung, notfalls durch Sch�tzung."

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