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Kurzarbeitergeld - Anrechnung
05.02.2010, 14:21
Beitrag: #1
Kurzarbeitergeld - Anrechnung
Hallo,

die OFD Koblenz hat im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kurzarbeitergeld und m�glichen Steuernachzahlungen am 08.01.2010 eine entsprechende Information herausgegeben.

Bei der weiteren Recherche zur Thematik Kurzarbeitergeld bin ich dann �ber folgende Verfahrensweise gestolpert:


Erh�lt jemand Kurzabeitergeld und nimmt er w�hrend der Zeit der Kurzabeit eine T�tigkeit im Rahmen eines Minijobs auf, so muss er sich diese Eink�nfte auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.
Anders, wenn der Minijob bereits vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld bestanden hat.

Hallo - von Artikel 3 bzw. Artikel 6 GG ist der Gesetzgeber da aber meilenweit entfernt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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09.02.2010, 10:06
Beitrag: #2
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung
Wow, das finde ich echt heftig und auch irgendwie ungerecht.
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09.02.2010, 10:57
Beitrag: #3
@ zaunk�nig
Auf diese Problematik sind wir auch schon gestossen. Gott-sei-Dank bestand der fragliche Minijob schon vor dem Kurzarbeitszeitbeginn.
frankts
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09.02.2010, 11:45
Beitrag: #4
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung
Ja, sowas hatte ich �hnlich auch schon!
AN (DiplIng) repariert im Juli eine Maschine f�r eine fremde Firma (nicht AG). Ab September hat der AG des AN Kurzarbeit bis Dezember, AN will eine Rechnung (Sonstige Eink�nfte, da einmalig) an die fremde Firma im Oktober stellen. Anrechnung auf KUG, ja oder nein?

Habe mich f�r nein entschieden, da die Leistung ja schon im Juli ausgef�hrt wurde, und nicht w�hrend der Kurzarbeit.

Irgendwie verst�ndlich finde ich die Regelung aber schon-wenn der AN die freie Zeit w�hrend der Kurzarbeit nutzt, um sich sein Einkommen ein bisschen aufzubessern, hat er ja das Kurzarbeitergeld in dieser Zeit nicht mehr n�tig?!

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LG
Clematis
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10.02.2010, 09:48
Beitrag: #5
RE: Kurzarbeitergeld - Anrechnung
Hallo,

@clematis

Das mag durchaus der Hintergedanken im Vollzug der Vorschrift sein.
Es �ndert aber nichts an der Tatsache, dass hier gleich zwei Artikel des GG mi�achtet werden.

Wenn schon eine Einkommensanrechnung stattfindet, dann f�r alle Beteiligten eine gleiche. Denn derjenige, der nach Anmeldung der Kurzarbeit in einen Minijob geht, der macht es aus den gleichen Gr�nden, wie derjenige, der ihn vorher schon hatte - aus wirtschaftlicher Notwendigkeit.

Lehne ich mich mal an die Rechtssache "Hartz IV" an, wo ja gestern die Entscheidung gefallen ist, dann wird hier auch mit nicht mehr nachvollziehbaren Berechnungsmethoden gearbeitet. Denn die Verfahrensweise beim KUG ist nicht mehr gesetzessystematisch. Bei ALG und ALGII wird hier auch nicht unterschieden ob jemand vorher oder nachher einen Job hat - es findet grunds�tzlich eine Anrechnung statt.


Zu dem Fall mit dem Ingenieur
Streng genommen kommt es auf den Vereinnahmungszeitpunkt an, und der lag nach der Anmeldung der Kurzarbeit. Andererseits w�rde ich auch mit dem Schuldverh�ltnis argumentieren, welches ja vor der Kurzarbeit verpflichtend erf�llt wurde.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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