05.02.2010, 14:21
Hallo,
die OFD Koblenz hat im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kurzarbeitergeld und möglichen Steuernachzahlungen am 08.01.2010 eine entsprechende Information herausgegeben.
Bei der weiteren Recherche zur Thematik Kurzarbeitergeld bin ich dann über folgende Verfahrensweise gestolpert:
Erhält jemand Kurzabeitergeld und nimmt er während der Zeit der Kurzabeit eine Tätigkeit im Rahmen eines Minijobs auf, so muss er sich diese Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.
Anders, wenn der Minijob bereits vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld bestanden hat.
Hallo - von Artikel 3 bzw. Artikel 6 GG ist der Gesetzgeber da aber meilenweit entfernt.
die OFD Koblenz hat im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kurzarbeitergeld und möglichen Steuernachzahlungen am 08.01.2010 eine entsprechende Information herausgegeben.
Bei der weiteren Recherche zur Thematik Kurzarbeitergeld bin ich dann über folgende Verfahrensweise gestolpert:
Erhält jemand Kurzabeitergeld und nimmt er während der Zeit der Kurzabeit eine Tätigkeit im Rahmen eines Minijobs auf, so muss er sich diese Einkünfte auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen.
Anders, wenn der Minijob bereits vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld bestanden hat.
Hallo - von Artikel 3 bzw. Artikel 6 GG ist der Gesetzgeber da aber meilenweit entfernt.