Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
31.01.2010, 18:58
Beitrag: #1
Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
A erzielt Eink�nfte aus V+V in Spanien. Das DBA Spanien enth�lt die Kuriosit�t das f�r Eink�nfte aus V+V Spanien das Besteuerungsrecht hat, die Doppelbesteuerung aber, entgegene fast allen anderen DBA's, nicht durch Freistellung sondern durch Anrechnung vermieden wird! Die EInk�nfte sind also in D zu erkl�ren.

Szenario 1: In Spanien wird Erkl�rung abgegeben, in D nichts erkl�rt

M.E.n. keine Hinterziehung, da wohl Rechtsirrtum vorliegt.

Szenario 2: Die Eink�nfte werden weder in Spanien noch in D erkl�rt

Hier liegt m.E.n. auch in D der Tatbestand der Hinterziehung vor, da die Eink�nfte INSGESAMT der Besteuerung entzogen worden sind.

Wie seht ihr das?

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 19:05
Beitrag: #2
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Hm... ich tu mich immer schwer, einen Hinterziehungstatbestand anzunehmen. Es muss ja neben der Verk�rzung auch immer der Vorsatz nachgewiesen werden.

Szenario 1:
Hier fehlt es im g�nstigen Fall bereits an der Verk�rzung, allerdings ist das wohl diskussionsw�rdig. Denn wenn in ES tats�chlich keine Steuern angefallen sind, so w�re in DE auch nichts anzurechnen.

Szenario 2:
Bei einer angenommen Vollanrechnung w�re ja hier auch nichts verk�rzt worden. Dass in ES die Steuern hinterzogen wurden, kann ja nicht automatisch in DE zur Strafbarkeit f�hren.

Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 19:17
Beitrag: #3
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Angerechnet wird ja nur die im Ausland festgesetzte UND GEZAHLTE Steuer. Au�erdem ist fraglich ob je nach Steuersatz neben der ausl�ndischen Steuer nicht auch trotzdem noch deutsche Steuer anf�llt.

Ich mache meine Rechtsauffassung auch nicht so sehr an der Strafbarkeit in ES fest, als vielmehr daran, dass das Gesamtbild ein starkes Indiz daf�r ist, dass AUCH in DE nie die Absicht bestand, die Eink�nfte zu erkl�ren.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 19:35
Beitrag: #4
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Ja, Indizien sehe ich auch. Und man wird denen sicherlich auch nachgehen (m�ssen).

Da jedoch nach Absatz 2 auch der Versuch unter Strafe gestellt wird, wird es am Ende auf die tats�chliche Verk�rzung kaum ankommen k�nnen.

Dennoch: der in Szenario1 unterstellte Rechtsirrtum steht f�r sich genommen ebenso unsubstantiiert im Raum wie die Annahme eines Vorsatzes.

Im 2. Szenario mag man sich an der vollkommen unterlassenen Erkl�rung mehr zur Hinterziehung hingezogen f�hlen.

Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 19:45
Beitrag: #5
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Ich m�chte in die ganze Diskussion mal etwas �l ins Feuer giessen.

Da ich schmerzlich erfahren musste, dass der BFH seine Rechtsauffassung zur �nderung von Anrechnungsverf�gungen (und nix anderes ist es, wenn die spanische Steuer hier angerechnet wird) ge�ndert hat und es f�r eine �nderung der Anrechnungsverf�gung immer auf die 5 Jahre Zahlungsverj�hrungsfrist (gerechnet ab ergehen des dt. Steuerbescheides ohne spanische Eink�nfte) ankommt, kann es unter Umst�nden dazu kommen, dass die Festsetzung sehr wohl ge�ndert werden kann (10 Jahre) aber die spanische Steuer dann nicht mehr angerechnet wird, wegen Zahlungsverj�hrung.

Zitat:Szenario 1: In Spanien wird Erkl�rung abgegeben, in D nichts erkl�rt

M.E.n. keine Hinterziehung, da wohl Rechtsirrtum vorliegt.

Sehe ich genauso. D�rfte schwer werden hier Vorsatz nachzuweisen.

Zitat:Szenario 2:Die Eink�nfte werden weder in Spanien noch in D erkl�rt

Hier liegt m.E.n. auch in D der Tatbestand der Hinterziehung vor, da die Eink�nfte INSGESAMT der Besteuerung entzogen worden sind.

Wie seht ihr das?
Auch hier Zustimmung. Und wenn wir au�erhalb der Zahlungsverj�hrungsfrist sind, kann D hier doppelt fr�hst�cken. Zum einen Versteuerung der Einnahmen und keine Anrechnung der in ES gezahlten Steuern.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 20:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2010 20:04 von Petz.)
Beitrag: #6
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
taxpert schrieb:A erzielt Eink�nfte aus V+V in Spanien. Das DBA Spanien enth�lt die Kuriosit�t das f�r Eink�nfte aus V+V Spanien das Besteuerungsrecht hat, die Doppelbesteuerung aber, entgegene fast allen anderen DBA's, nicht durch Freistellung sondern durch Anrechnung vermieden wird! Die EInk�nfte sind also in D zu erkl�ren.
Steuerrechtlich tritt jedenfalls die 10-Jahres-Frist in kraft, strafrechtlich wohl nur 5 Jahre.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 22:25
Beitrag: #7
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Der subjektive Tatbestand (Vorsatz) muss den gesamten objektiven Tatbestand umfassen! Deswegen in Scen. 1&2 keine Strafbarkeit; bei 1. s.o.; bei 2. kann der Vorsatz auch auf eine nicht strafbare Hinterziehung in ESP gerichtet gewesen sein (Wahndelikt)! Ein Richter hat hier - da keine doppelte Strafbarkeitsalternativit�t vorliegt - zwingend in dubio freizusprechen, eine Wahlfeststellung geht nicht.

Das h�ngt nat�rlich davon ab, ob generell kein Wissen und Wollen unterstellt werden kann. Sobald in ESP oder in D jedoch ein Berater aktiv wurde oder (verdeckt) zu Rate gezogen wurde, ist Vorsatz in beiden Scen. anzunehmen. Kommt eben auf den Pflichtl an und ist abstrakt nicht zu beantworten!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
31.01.2010, 23:05
Beitrag: #8
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Zitat:Das h�ngt nat�rlich davon ab, ob generell kein Wissen und Wollen unterstellt werden kann.

In Bezug auf Szenario 2 liegen die Chancen f�r Vorsatz oder zumindest bedingten Vorsatz jedoch wesentlich h�her. Ich denke schon, dass es Taxpert bewusst ist, dass auch bei Szenario 2 dies stets zu pr�fen ist.

Aber bitte was ist ein "Wahndelikt". Da hab ich ehrlich gesagt noch nie was von geh�rt. W�re f�r eine Aufkl�rung dankbar (wer weiss, wozu es gut ist....)

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2010, 00:45
Beitrag: #9
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Kiharu schrieb:Aber bitte was ist ein "Wahndelikt".
Wenn jemand erlaubtes Handeln irrt�mlich f�r strafbar h�lt
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2010, 10:00
Beitrag: #10
RE: Steuerhinterziehung im Ausland, Wirkung in D
Die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch besch�ftigt �brigens Haarscheren von Jurastudenten.

Wenn ich in der ernsten Mordabsicht auf eine Voodoopuppe einsteche, was ist das dann?

Wenn ich einen nicht mehr steuerverstrickten Ver�u�erungsgewinn nicht angebe in der ernsten Absicht, die Steuern zu hinterziehen, weil ich den Ver�u�erungsgewinn f�r steuerbar und -pflichtig halte - Wahndelikt oder untauglicher Versuch?

Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation