Kirchensteuer
|
27.01.2010, 17:38
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Kirchensteuer
Hallo,
Mandant bekommt jetzt im Januar eine Abfindung ausbezahlt. Da er Excessiv-Steuersparer ist - koste es, was es wolle - will er dieses Jahr au�er der Abfindung keine weiteren Eink�nfte haben. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die Kirchensteuer eine Zuschlagsteuer. Kann er, indem er nun noch im Januar aus der Kirche austritt, 11/12 der Kirchensteuer sparen? Gru� tosch |
|||
27.01.2010, 17:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2010 17:46 von Opa.)
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
M.E. Ja, ohne jetzt eine Begr�ndung liefern zu k�nnen.
Im Bescheid steht dann EK Summe X, daraus ergibt sich KiSt Summe Y, aber nur 1 Monat KiSt-pflichtig, woraus sich dann ein geringerer Betrag ergibt. Allerdings wird das mit den 11/12 nicht klappen, da je nach Kirche und Land erst ab dem �bern�chsten Monat ausgetreten werden kann. W�re in der Landes-KiSt-Satzung zu "ergurgeln". Warum ist er nicht schon lange vorher ausgetreten? |
|||
27.01.2010, 18:09
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
tosch schrieb:Kann er, indem er nun noch im Januar aus der Kirche austritt, 11/12 der Kirchensteuer sparen?Kommt aufs Bundesland an, in manchen BL endet die KiSt-Pflicht, erst mit Ablauf des darauffolgenden Monats. Dann w�rde es 2/12 kosten. |
|||
27.01.2010, 18:13
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
� 2 (5) KiStG Berlin: "Besteht die Steuerpflicht nicht w�hrend des ganzen Kalenderjahres und ist Erhebungszeitraum das Kalenderjahr, wird f�r die Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht gegeben ist, je ein Zw�lftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzj�hriger Steuerpflicht als Jahressteuerschuld erg�be."
Er kann also 10/12 sparen, da die KiSt-Pflicht mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Erkl�rung wirksam geworden ist, endet. � 2 (4) Nr 3 KiStG Berlin. Das wird in den anderen L�ndern kaum anders sein. � |
|||
27.01.2010, 18:32
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
ecro schrieb:Das wird in den anderen L�ndern kaum anders sein.Das mit der Zw�lftelung nicht, das mit dem Ende der KiSt-Pflicht schon. In NRW und Nds. endet die z. B. schon mit Ablauf des Monats des Austritts. |
|||
27.01.2010, 18:37
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
Opa schrieb:Warum ist er nicht schon lange vorher ausgetreten?Weil er mit 58 Jahren und einem Jahresgehalt von T� 65 eigentlich eher sicherheitsorientiert war und weiterarbeiten wollte. Als die Firma ihm dann Anfang Januar die Abfindung auf T� 190 erh�ht hat, hat er angefangen, nachzudenken. Und als er festgestellt hat, dass (s)eine GmbH mit der privaten Vermarktung seiner Dienstleistung T� 100 p.a. erzielt, ist er doch schwach geworden. Danke f�r Eure Infos. Hab mal in das Kirchensteuergesetz geguckt: in BaW� gilt der Austritt ab dem n�chsten Monat. Und die KiSt wird zeitanteilig auf die Jahressteuer berechnet. Jetzt schaut er noch, ob mit etwas Druck auf die Tr�nendr�sen - die Abfindung dient schlie�lich der Altersversorgung - die Kirche nicht zu einem (Teil-) Erla� der auf die Abfindung entfallenden KiSt bereit ist. Und er sich den Austritt spart. |
|||
28.01.2010, 03:05
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
Hallo
mal �ber einen Kappungsantrag (glaube � 51a EStG) nachgedacht? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
28.01.2010, 09:46
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
Hallo,
noch ein Tip: die Kirchen erlassen bei ausseroderntlichen Eink�nften bis zu 1/2 der Kirchensteuer. Einen Mustervordruck kann ich gerne reinstellen. Ich hatte n�mlich einen Fall eines klassischen Eigentores: Mandant erh�lt Abfindung 200000,00 in 11/2009 und ist besonders schlau und tritt in 10/2009 aus der Kirche aus. Er dachte er kann somit die komplette KiSt sparen. Finanzamt setzt Kirchensteuer auf 10/12 fest. Erlassantrag ist gestellt, aber ich vermute, dass die Kirche nur erl�sst wenn weiter Mitglied der Kirche. W�re er in der Kirche geblieben h�tte er zwar 12/12 bezahlt aber 50 % zur�ckbekommen... |
|||
28.01.2010, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2010 20:12 von meyer.)
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
PiranhaVS schrieb:noch ein Tip: die Kirchen erlassen bei ausseroderntlichen Eink�nften bis zu 1/2 der Kirchensteuer.Jupp, aber nicht alle, sollte daher vorher vorsorgliche abgekl�rt werden. PiranhaVS schrieb:Erlassantrag ist gestellt, aber ich vermute, dass die Kirche nur erl�sst wenn weiter Mitglied der Kirche.In der Regel ja, wobei viele auf die Mitgliedschaft zum Antragszeitpunkt abstellen. Wiedereintritt hilft also bisweilen. PiranhaVS schrieb:W�re er in der Kirche geblieben h�tte er zwar 12/12 bezahlt aber 50 % zur�ckbekommen...Aber nur auf die au�erordentlichen Eink�nfte. Er zahlt aber nur 10/12 auf alles. Kommt also auf die Gesamtkonstellation an ... Das spannende an der Kirchensteuer-Erlass-Thematik ist, dass da nichts einheitlich ist, da kann jede Landeskirche/Bistum f�r sich selbst entscheiden. In NRW bei der ev. Kirche, kommt es sogar auf die �rtliche Kirchengemeinde an ... |
|||
28.01.2010, 12:06
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Kirchensteuer
Hallo meyer,
das mit dem Wiedereintritt habe ich mir gedacht, habe ich so als Hintert�rchen vorgemerkt falls eine Ablehnung kommt. Dass die KiSt nur auf die Abfindung erlassen war ist richtig, war nicht ausf�hrlich von mir geschrieben :-) Ich selbst habe die Erfahrung nur in BaW�, gut dass Du erg�nzt hast dass es in anderen Bundesl�ndern nichts so ist... Vielen Dank und Gr��e... |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste