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Kirchensteuer - tosch - 27.01.2010 17:38 Hallo, Mandant bekommt jetzt im Januar eine Abfindung ausbezahlt. Da er Excessiv-Steuersparer ist - koste es, was es wolle - will er dieses Jahr außer der Abfindung keine weiteren Einkünfte haben. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die Kirchensteuer eine Zuschlagsteuer. Kann er, indem er nun noch im Januar aus der Kirche austritt, 11/12 der Kirchensteuer sparen? Gruß tosch RE: Kirchensteuer - Opa - 27.01.2010 17:45 M.E. Ja, ohne jetzt eine Begründung liefern zu können. Im Bescheid steht dann EK Summe X, daraus ergibt sich KiSt Summe Y, aber nur 1 Monat KiSt-pflichtig, woraus sich dann ein geringerer Betrag ergibt. Allerdings wird das mit den 11/12 nicht klappen, da je nach Kirche und Land erst ab dem übernächsten Monat ausgetreten werden kann. Wäre in der Landes-KiSt-Satzung zu "ergurgeln". Warum ist er nicht schon lange vorher ausgetreten? RE: Kirchensteuer - meyer - 27.01.2010 18:09 tosch schrieb:Kann er, indem er nun noch im Januar aus der Kirche austritt, 11/12 der Kirchensteuer sparen?Kommt aufs Bundesland an, in manchen BL endet die KiSt-Pflicht, erst mit Ablauf des darauffolgenden Monats. Dann würde es 2/12 kosten. RE: Kirchensteuer - ecro - 27.01.2010 18:13 § 2 (5) KiStG Berlin: "Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahres und ist Erhebungszeitraum das Kalenderjahr, wird für die Kalendermonate, in denen die Steuerpflicht gegeben ist, je ein Zwölftel des Betrages erhoben, der sich bei ganzjähriger Steuerpflicht als Jahressteuerschuld ergäbe." Er kann also 10/12 sparen, da die KiSt-Pflicht mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Monat folgt, in dem die Erklärung wirksam geworden ist, endet. § 2 (4) Nr 3 KiStG Berlin. Das wird in den anderen Ländern kaum anders sein. RE: Kirchensteuer - meyer - 27.01.2010 18:32 ecro schrieb:Das wird in den anderen Ländern kaum anders sein.Das mit der Zwölftelung nicht, das mit dem Ende der KiSt-Pflicht schon. In NRW und Nds. endet die z. B. schon mit Ablauf des Monats des Austritts. RE: Kirchensteuer - tosch - 27.01.2010 18:37 Opa schrieb:Warum ist er nicht schon lange vorher ausgetreten?Weil er mit 58 Jahren und einem Jahresgehalt von T¤ 65 eigentlich eher sicherheitsorientiert war und weiterarbeiten wollte. Als die Firma ihm dann Anfang Januar die Abfindung auf T¤ 190 erhöht hat, hat er angefangen, nachzudenken. Und als er festgestellt hat, dass (s)eine GmbH mit der privaten Vermarktung seiner Dienstleistung T¤ 100 p.a. erzielt, ist er doch schwach geworden. Danke für Eure Infos. Hab mal in das Kirchensteuergesetz geguckt: in BaWü gilt der Austritt ab dem nächsten Monat. Und die KiSt wird zeitanteilig auf die Jahressteuer berechnet. Jetzt schaut er noch, ob mit etwas Druck auf die Tränendrüsen - die Abfindung dient schließlich der Altersversorgung - die Kirche nicht zu einem (Teil-) Erlaß der auf die Abfindung entfallenden KiSt bereit ist. Und er sich den Austritt spart. RE: Kirchensteuer - zaunkönig - 28.01.2010 03:05 Hallo mal über einen Kappungsantrag (glaube § 51a EStG) nachgedacht? RE: Kirchensteuer - PiranhaVS - 28.01.2010 09:46 Hallo, noch ein Tip: die Kirchen erlassen bei ausseroderntlichen Einkünften bis zu 1/2 der Kirchensteuer. Einen Mustervordruck kann ich gerne reinstellen. Ich hatte nämlich einen Fall eines klassischen Eigentores: Mandant erhält Abfindung 200000,00 in 11/2009 und ist besonders schlau und tritt in 10/2009 aus der Kirche aus. Er dachte er kann somit die komplette KiSt sparen. Finanzamt setzt Kirchensteuer auf 10/12 fest. Erlassantrag ist gestellt, aber ich vermute, dass die Kirche nur erlässt wenn weiter Mitglied der Kirche. Wäre er in der Kirche geblieben hätte er zwar 12/12 bezahlt aber 50 % zurückbekommen... RE: Kirchensteuer - meyer - 28.01.2010 11:51 PiranhaVS schrieb:noch ein Tip: die Kirchen erlassen bei ausseroderntlichen Einkünften bis zu 1/2 der Kirchensteuer.Jupp, aber nicht alle, sollte daher vorher vorsorgliche abgeklärt werden. PiranhaVS schrieb:Erlassantrag ist gestellt, aber ich vermute, dass die Kirche nur erlässt wenn weiter Mitglied der Kirche.In der Regel ja, wobei viele auf die Mitgliedschaft zum Antragszeitpunkt abstellen. Wiedereintritt hilft also bisweilen. PiranhaVS schrieb:Wäre er in der Kirche geblieben hätte er zwar 12/12 bezahlt aber 50 % zurückbekommen...Aber nur auf die außerordentlichen Einkünfte. Er zahlt aber nur 10/12 auf alles. Kommt also auf die Gesamtkonstellation an ... Das spannende an der Kirchensteuer-Erlass-Thematik ist, dass da nichts einheitlich ist, da kann jede Landeskirche/Bistum für sich selbst entscheiden. In NRW bei der ev. Kirche, kommt es sogar auf die örtliche Kirchengemeinde an ... RE: Kirchensteuer - PiranhaVS - 28.01.2010 12:06 Hallo meyer, das mit dem Wiedereintritt habe ich mir gedacht, habe ich so als Hintertürchen vorgemerkt falls eine Ablehnung kommt. Dass die KiSt nur auf die Abfindung erlassen war ist richtig, war nicht ausführlich von mir geschrieben :-) Ich selbst habe die Erfahrung nur in BaWü, gut dass Du ergänzt hast dass es in anderen Bundesländern nichts so ist... Vielen Dank und Grüße... |