�nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
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27.01.2010, 11:14
Beitrag: #1
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�nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Hallo AO-Experten,
habe folgendes Problem: Einspruch eingelegt am 12.06.2009 zu Bescheid VZ 2008 vom 11.06.2009 bez�glich nur Soli. Der Bescheid enth�lt eine Vorauszahlngsfestsetzung von Null � f�r 2009 und 2010. Am 18.01.2010 �nderungsbescheid nach � 172 (1) Satz 1 Nr.2 AO erhalten mit der Aufnahme der Vorl�ufigkeit des Soli und gleichzeitig eine �nderung der Vorauszahlung von 260� viertelj�hrlich ab 03/2010. Ich habe gegen diese Bescheid am 20.01.2010 1. Einspruch eingelegt 2. AdV beantragt 3. die Rechtsgrundlage/Korrekturvorschrift der �nderung der Vorauszahlung erbeten, da m.E. der Bescheid vom 11.06.2009 in dem Punkte der Vorauszahlung bestandskr�ftig war. Die Berechnung der Vorauszahlung erfolgte mit den gleichen Daten wie bei VZ 2008. Die Erl�uterung zur Vorauszahlung beruft sich auf "bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen" sowie dem B�rgerentlastungsgesetz. Was meinen die AO-Spezialisten dazu. D�rfen die denn das? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.01.2010, 11:48
Beitrag: #2
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
m.E. � 164 I 2, II AO, wenn es ausschlie�lich um den VZ-Bescheid geht.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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27.01.2010, 12:21
Beitrag: #3
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Ein Vorauszahlungsbescheid steht immer unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung, schon vom Gesetz her, siehe taxman.
Das FA kann den daher nicht bestandskr�ftig werden lassen. |
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27.01.2010, 12:23
Beitrag: #4
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Danke, das ist einleuchtend.
mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.01.2010, 13:27
Beitrag: #5
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Zitat:"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen"Welche sollen das sein, um Vorauszahlungen festzusetzen? |
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27.01.2010, 14:15
Beitrag: #6
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Opa schrieb:Zitat:"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen"Welche sollen das sein, um Vorauszahlungen festzusetzen? Mir auch nicht klar. Ich habe vorsichtshalber auch materiell Einspruch einlegt und den Lohnsteuerabzug kritisiert. Nach dem bisherigen Lohnsteuerabzug und Abgabenrechner 2010 wurde seitens des FA ein viel zu geringer angesetzt. Dazu kommt noch habe ich nachgewiesen, das der Steuerpflichtige 2009 3 Monate er und seine Frau 1 Monat arbeitslos waren. Ich dachte mir aber dass selbst aus den verfahrensrechtlichen Gr�nden keine �nderung m�glich ist. War mein Fehler. Selbst bei einer Vorl�ufigkeit sollten doch neue Tatsachen vorliegen, um eine �nderung zu bewirken. Ist ein neues Gesetz eine neue Tatsache? M.E. nach nicht bez�glich einer �nderung durch das FA. Kann mich aber irren. Na ja, ich warte mal ab, wie das FA reagiert. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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27.01.2010, 14:32
Beitrag: #7
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Hans-Christian schrieb:eine �nderung der Vorauszahlung von 260� viertelj�hrlich ab 03/2010. ...der als unzul�ssig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid �ber die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009. Gleichzeitig wird das Schreiben mit dem Titel "Einspruch" aber wohl als Antrag auf �nderung nach � 164 (2) Satz 1 iVm (1) Satz 2 AO gewertet werden, was den Zweck des Schreibens dann wieder erf�llt. Hans-Christian schrieb:D�rfen die denn das? Jein. Abgabenrechtlich ja, wegen � 164 (2) AO. Materiell-rechtlich habe ich die Passage mit den Abgeltungsteuern nicht verstanden. Wenn eine materiell-rechtliche Grundlage (hier wohl �37 EStG) nicht da ist, kann auch nicht einfach so eine VZ aus dem �rmel gezaubert werden. � |
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27.01.2010, 15:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2010 15:27 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
ecro schrieb:...der als unzul�ssig, weil verfristet, verworfen werden muss. Der (Erst-)Bescheid �ber die Festsetzung von VZ war ja bereits vom 11. Juni 2009.Ich melde eine a.A. an. Nix unzul�ssig. Siehe � 351 Abs. 1 2. HS AO. Der �nderungsbescheid ist innerhalb der RB-Frist vollumf�nglich durch Einspruch angreifbar, da nach � 172 Abs. 1. S. 1 i. v. m. 164 AO sowieso eine �nderungsm�glichkeit best�nde. |
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27.01.2010, 16:28
Beitrag: #9
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Opa schrieb:Zitat:"bestimmte Einnahmen, die Voraussichtlich der Abgeltungssteuer unterliegen"Welche sollen das sein, um Vorauszahlungen festzusetzen? Der Text wird programmgesteuert automatisch eingespielt, wenn VZ festgesetzt werden. Der Bearbeiter hat auf die Textgestaltung keinen Einfluss..... |
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27.01.2010, 16:34
Beitrag: #10
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RE: �nderung sbescheid �ber Steuervorauszahlung
Na super, und man darf dann raten wie es zu den VZ kommt?
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