Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
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16.01.2010, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2010 12:12 von ecro.)
Beitrag: #31
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien.
Der Ort liegt in IT, � 3a (2) oder 4 oder was wei� ich. Im �brigen verkauft UC in China seine Dienstleistungen und nirgendwo sonst. In DE ist UC Kleinunternehmer, weil seine Ums�tze nach � 19(3) unter 17,5k liegen. UC war noch nie in DE und das wird sich auch nicht �ndern. Also, welche UStE gibt UC in DE ab und erkl�rt er darin die nicht steuerbaren Ums�tze? � |
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16.01.2010, 12:01
Beitrag: #32
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
ecro schrieb:Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien. versteh nicht, warum du f�r den Chinesen uberhaupt von unternehmereigenschaft in D ausgehst? Kein inlandskonnex, also auch keine M�glichkeit desdeutschen fiskus auch nur irgendwas zu verlangen. Irgend ein Inlandserfordernis brauchst du bei jeder Steuer! |
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16.01.2010, 12:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2010 12:13 von ecro.)
Beitrag: #33
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Ach, die Unternehmereigenschaft kann man doch schnell durchpr�fen.
Der UC ist Unternehmer. � |
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16.01.2010, 12:45
Beitrag: #34
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Dann hatte Kiharu die Frage doch schon beantwortet
Oder was ist nun anders? |
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16.01.2010, 12:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2010 12:49 von ecro.)
Beitrag: #35
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
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16.01.2010, 13:00
Beitrag: #36
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Warum hab ich´s nur schon vermutet?
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16.01.2010, 15:16
Beitrag: #37
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Der Chinese mag generell Unternehmer sein, allerdings f�hrt das allein doch nicht zur Anwendung deutschen Rechts! Nur weil nach fiktiver Anwendung von 2 UStG ein Unternehmer vorliegt, hei�t dies nicht, dass auch das UStG anzuwenden ist. Da drehst du dich im Kreis! Das Territorialit�tsprinzip schr�nkt die Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes per se ein, wenn kein Inlandskonnex besteht. Wir kommen also gar nicht zu der Pr�fung von 1 1 1 und 2 UStG! Das ist Usus im internationalen Steuerrecht. Das w�rde sich auch v�lkerrechtlich nicht schicken, wenn deutsche Gesetze erstmal alle Unternehmer der Welt erfassen. Der deutsche Staat hat mit reinen Auslandssachverhalten erstmal nichts zu tun. Erst wenn der Unternehmer einen Schritt nach D macht bzw hier Leistungen erbringt, muss er nat�rlich mit deutscher Steuererhebung rechnen.
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16.01.2010, 17:05
Beitrag: #38
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Den Weg kann ich mitgehen, und das sogar ganz ohne Hausnummer.
Danke. � |
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