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Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
14.01.2010, 22:35
Beitrag: #21
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
�hm okay, kiharu unsere retterin des feierabend Smile

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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14.01.2010, 22:41
Beitrag: #22
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Kiharu schrieb:Gar nicht, weil siehe Erl�uterungen zu Anlage UR

Zitat:Das gilt nicht f�r
Kleinunternehmer, die � 19 Abs. 1 UStG anwenden.[/b][/u]


Warum?

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14.01.2010, 22:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2010 22:58 von Kiharu.)
Beitrag: #23
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Jetzt drehst du dich aber im Kreis.

Du behauptest doch die ganze Zeit, dass das Sachen sind, die nicht unters UStG fallen und deshalb von Kleinunternehmern in der Anlage UR nicht angegeben werden brauchen.

Jetzt sag ich Dir, ja hast recht, sieht auch das Formular gar nicht vor, und nun bist du immer noch nicht zufrieden Rolleyes

Die Anleitung sagt genau, in welchen F�llen Angaben von Kleinunternehmern in der Anlage UR zu machen sind:

Zitat:Die Sonderregelungen des � 19 Abs. 1 UStG gelten jedoch nicht f�r
innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (vgl.
Erl�uterungen zu Zeile 34 der Anlage UR). Zum Vorsteuerabzug
f�r innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge wird auf
die Erl�uterungen zu den Zeilen 61 bis 71 hingewiesen. Wegen der
Erkl�rungspflichten zu innergemeinschaftlichen Erwerben, die f�r Kleinunternehmer in Betracht kommen, vgl. Erl�uterungen zu den
Zeilen 6 bis 13 der Anlage UR. Hinsichtlich der Ums�tze, f�r die der
Kleinunternehmer die Steuer nach � 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG schuldet,
vgl. Erl�uterung zu Zeile 29 der Anlage UR; hinsichtlich der Steuerbetr�ge,
die ein Kleinunternehmer nach � 13b Abs. 2 UStG schuldet
vgl. Erl�uterungen zu den Zeilen 21 bis 27 der Anlage UR.

Die nicht steuerbaren Ums�tze tauchen nicht auf und brauchen auch nicht angegeben werden von Kleinunternehmern. Darauf weist auch nochmal der bereits oben vorher von mir zitierte Auszug aus den Erl�uterungen zur Anlage UR hin.

Also wenn ich nicht gerde ganz von Blindheit geschlagen bin, kann ich dein derzeitiges Problem nicht erkennen. Cool

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.01.2010, 09:57
Beitrag: #24
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Kiharu schrieb:Die nicht steuerbaren Ums�tze tauchen nicht auf und brauchen auch nicht angegeben werden von Kleinunternehmern. Darauf weist auch nochmal der bereits oben vorher von mir zitierte Auszug aus den Erl�uterungen zur Anlage UR hin.

Und bei regelbesteuerten Unternehmern? Die Ausf�hrungen in der Anleitung k�nnen doch nicht rechtliche Grundlage sein.

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15.01.2010, 10:27
Beitrag: #25
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Zitat:Und bei regelbesteuerten Unternehmern? Die Ausf�hrungen in der Anleitung k�nnen doch nicht rechtliche Grundlage sein.

Das war nicht Deine Ausgangsfrage. Die bezog sich auf Kleinunternehmer. Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.01.2010, 10:37
Beitrag: #26
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
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15.01.2010, 10:49
Beitrag: #27
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
tosch schrieb:Sollten die nicht steuerbaren Ums�tze allerdings, sofern im Inland ausgef�hrt, steuerpflichtig sein
??? Das musste mal erkl�renSmile

Nicht steuerbare Ums�tze k�nnen niemals steuerpflichtig sein.
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15.01.2010, 10:52
Beitrag: #28
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Kiharu schrieb:Das war nicht Deine Ausgangsfrage. Die bezog sich auf Kleinunternehmer. Big Grin

Aber die Verst�ndnisfrage bezog sich allgemein auf die Pflicht, nicht einem deutschen Gesetz unterliegenden Sachverhalt in die Erkl�rung aufzunehmen.

Als beschr�nkt Einkommensteuerpflichtiger legt der chinesische Bauer dem deutschen FA ja auch nicht dar, wenn er einen Sack Reis in Peking verkauft.

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15.01.2010, 10:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.01.2010 10:58 von ecro.)
Beitrag: #29
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Eisvogel schrieb:Nicht steuerbare Ums�tze k�nnen niemals steuerpflichtig sein.

� 15 (2) Nummer 2 UStG. Es geht um den Vorsteuerabzug, wenn die nicht steuerbaren Ums�tze steuerbar w�ren. Hierauf bezieht sich � 22 (3) Satz 3 UStG. Der Hinweis von Tosch hat mich da zum Leuchten gebracht :-)

Danke, Tosch, ich glaube, meine Frage ist beantwortet.

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15.01.2010, 21:27
Beitrag: #30
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Ich bring mal ein Beispiel, warum obwohl der Ort nicht in D liegt eine Angabe gemacht werden muss.... das dient alles zur Verprobung.

als Beispiel nehmen wir mal den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht.

Unternehmer UD aus D erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien.

Der Ort liegt in I.

trotzdem muss das in die ZM mit rein....nur zu Kontrollzwecken.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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