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Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
14.01.2010, 21:31
Beitrag: #11
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
stimmt, es ging ja um KUWink
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14.01.2010, 21:32
Beitrag: #12
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Eisvogel schrieb:Ich w�rd mal sagen, wegen � 15 Abs. 2 und 3 UStG.
Das klingt �berzeugend. Aber:

Ich w�rde mich mal auf den Standpunkt stellen, was f�r die Berechnung der UmsatzSTEUER nicht erforderlich ist, mu� in die Erkl�rung auch nicht rein, wenn es nicht explizit im UStG vorgeschrieben ist. Und f�r nicht steuerbare Ums�tze gibt es glaube ich keine Vorschrift.
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14.01.2010, 21:35
Beitrag: #13
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Eisvogel schrieb:Ich w�rd mal sagen, wegen � 15 Abs. 2 und 3 UStG.


Das UStG KANN - wie oben ausgef�hrt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind.

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14.01.2010, 21:36
Beitrag: #14
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
tosch schrieb:Und f�r nicht steuerbare Ums�tze gibt es glaube ich keine Vorschrift.

F�r nicht unter das UStG fallende Sachen KANN es doch gar keine Vorschrift geben.

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14.01.2010, 22:01
Beitrag: #15
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
ecro schrieb:
Eisvogel schrieb:Ich w�rd mal sagen, wegen � 15 Abs. 2 und 3 UStG.

Das UStG KANN - wie oben ausgef�hrt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind.

Unterschreib! Mir w�re auch nur die VoSt Aufteilung eingefallen, weil inl VoSt auch auf nstb Ums�tze entfallen kann und dann nabzf ist! Beim KU w�rde ich die Angabe einfach verweigern und das FA nach der Rechtsgrundlage fragen.
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14.01.2010, 22:04
Beitrag: #16
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Ich z�ume das Pferd mal von hinten auf:

Der Kleinunternehmer muss generell eine Umsatzsteuer-Erkl�rung abgeben (ich kann � 18 UStG nichts Gegegenteiliges entnehmen).

Aus Verwaltungsvereinfachungsgr�nden wird meist (sp�testens nach dem Erstjahr) darauf verzichtet.

=> Steuererkl�rung ist (theoretisch) samt Anlagen (UR) abzugeben.

Oder hab´ ich jetzt einen auf den Augen?

fragt: die Catja

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14.01.2010, 22:06
Beitrag: #17
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Weia, da hab ich ja was angerichtet.

Nochmal: Wie kommen Angaben zu Sachverhalten, die nicht unters Gesetz fallen, in die Steuererkl�rung?

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14.01.2010, 22:28
Beitrag: #18
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Gar nicht, weil siehe Erl�uterungen zu Anlage UR

Zitat:Einzutragen sind innergemeinschaftliche Lieferungen (� 4
Nr. 1 Buchst. b i.V.m. � 6a Abs. 1 UStG). �ber die in dieser Zeile
einzutragenden Ums�tze sind Zusammenfassende Meldungen
beim Bundesamt f�r Finanzen abzugeben. Das gilt nicht f�r
Kleinunternehmer, die � 19 Abs. 1 UStG anwenden.

Oder war das jetzt zu simpel?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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14.01.2010, 22:33
Beitrag: #19
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Jetzt hab´ ich´s auch geschnallt...

o.k.: Ich finde in den BT-Drucksachen nix, was zur Begr�ndung herhalten kann.
Die Bilanzierungsgrunds�tze k�nnen es ja auch nicht sein, denn daf�r kann jka das USt-Rechnt nichts.

Formularwut des Gesetzgebers und Freude an der Verprobung zwischen USt und Ertragsteuern?

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14.01.2010, 22:34
Beitrag: #20
RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
aus der anleitung zur UStE

Zur Umsatzsteuererkl�rung geh�ren der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grunds�tzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben.

Sonstige nicht steuerbare Ums�tze sind alle anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die nicht im Inland erbracht werden und die steuerbar w�ren, wenn sie im Inland ausgef�hrt worden w�ren.

aber das hilft auch nicht wirklich weiter Sad

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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