Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
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14.01.2010, 21:31
Beitrag: #11
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
stimmt, es ging ja um KU
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14.01.2010, 21:32
Beitrag: #12
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Eisvogel schrieb:Ich w�rd mal sagen, wegen � 15 Abs. 2 und 3 UStG.Das klingt �berzeugend. Aber: Ich w�rde mich mal auf den Standpunkt stellen, was f�r die Berechnung der UmsatzSTEUER nicht erforderlich ist, mu� in die Erkl�rung auch nicht rein, wenn es nicht explizit im UStG vorgeschrieben ist. Und f�r nicht steuerbare Ums�tze gibt es glaube ich keine Vorschrift. |
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14.01.2010, 21:35
Beitrag: #13
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Eisvogel schrieb:Ich w�rd mal sagen, wegen � 15 Abs. 2 und 3 UStG. Das UStG KANN - wie oben ausgef�hrt - doch keine rechtliche Grundlage bieten, wenn Sachverhalte schlichtweg nicht unter das UStG einzuordnen sind. � |
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14.01.2010, 21:36
Beitrag: #14
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
tosch schrieb:Und f�r nicht steuerbare Ums�tze gibt es glaube ich keine Vorschrift. F�r nicht unter das UStG fallende Sachen KANN es doch gar keine Vorschrift geben. � |
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14.01.2010, 22:01
Beitrag: #15
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
ecro schrieb:Eisvogel schrieb:Ich w�rd mal sagen, wegen � 15 Abs. 2 und 3 UStG. Unterschreib! Mir w�re auch nur die VoSt Aufteilung eingefallen, weil inl VoSt auch auf nstb Ums�tze entfallen kann und dann nabzf ist! Beim KU w�rde ich die Angabe einfach verweigern und das FA nach der Rechtsgrundlage fragen. |
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14.01.2010, 22:04
Beitrag: #16
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Ich z�ume das Pferd mal von hinten auf:
Der Kleinunternehmer muss generell eine Umsatzsteuer-Erkl�rung abgeben (ich kann � 18 UStG nichts Gegegenteiliges entnehmen). Aus Verwaltungsvereinfachungsgr�nden wird meist (sp�testens nach dem Erstjahr) darauf verzichtet. => Steuererkl�rung ist (theoretisch) samt Anlagen (UR) abzugeben. Oder hab´ ich jetzt einen auf den Augen? fragt: die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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14.01.2010, 22:06
Beitrag: #17
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Weia, da hab ich ja was angerichtet.
Nochmal: Wie kommen Angaben zu Sachverhalten, die nicht unters Gesetz fallen, in die Steuererkl�rung? � |
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14.01.2010, 22:28
Beitrag: #18
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Gar nicht, weil siehe Erl�uterungen zu Anlage UR
Zitat:Einzutragen sind innergemeinschaftliche Lieferungen (� 4 Oder war das jetzt zu simpel? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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14.01.2010, 22:33
Beitrag: #19
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
Jetzt hab´ ich´s auch geschnallt...
o.k.: Ich finde in den BT-Drucksachen nix, was zur Begr�ndung herhalten kann. Die Bilanzierungsgrunds�tze k�nnen es ja auch nicht sein, denn daf�r kann jka das USt-Rechnt nichts. Formularwut des Gesetzgebers und Freude an der Verprobung zwischen USt und Ertragsteuern? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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14.01.2010, 22:34
Beitrag: #20
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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Ums�tze
aus der anleitung zur UStE
Zur Umsatzsteuererkl�rung geh�ren der vierseitige Hauptvordruck USt 2 A und die Anlagen UR und UN. Die Anlage UR ist grunds�tzlich von jedem Unternehmer zusammen mit dem Hauptvordruck abzugeben. Sonstige nicht steuerbare Ums�tze sind alle anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die nicht im Inland erbracht werden und die steuerbar w�ren, wenn sie im Inland ausgef�hrt worden w�ren. aber das hilft auch nicht wirklich weiter ![]() "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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