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Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
07.08.2007, 14:58
Beitrag: #21
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Vorwitzig schrieb:W�re eine Einsatzwechselt�tigkeit auch dann noch anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige �ber 8 Jahre in verschiedenen Projekten bei ein und demselben Auftraggeber des Arbeitgebers eingesetzt w�re und keinen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber h�tte, sondern nur den Arbeitsplatz beim Auftraggeber des Arbeitgebers?

Dagegen k�nnte doch nur ein Gesetz, eine Richtlinie oder ein BFH-Urteil sprechen.

Solange dies aber nicht vorliegt, kennst du meinen Standpunkt ja.

Ich kenne zur Zeit nur ein FG-Urteil, das die DHHF bei einem Ledigen nach vielen Jahren nicht mehr anerkennt, da zu vermuten ist, das sich sein Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz befindet und die weitere Wohnung lediglich f�r Besuchs- und Ferienzwecke vorgehalten wird.

Nieders. FG 24.10.2005 3 K 1/04

Dies kann man aber nicht vergleichen.

Das Arbeitsrechtsverh�ltnis ist hier ausschlaggebend.

Also keine Bauchschmerzen und Bedenken haben und beantragen.

Informiere uns bitte.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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07.08.2007, 23:05
Beitrag: #22
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand liegt eine Einsatzwechselt�tigkeit doch immer dann vor, wenn der AN weniger als 1 Tag/Woche bzw. weniger als 20 Prozent seiner Arbeitszeit an einer festen Arbeitsstelle verbringt.

Feste Arbeitsstelle ist dabei normalerweise der Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber zur Verf�gung stellt, also im eigenen Unternehmen.
Allerdings kann ein ausw�rtiger Arbeitsplatz zum eigenen Arbeitsplatz werden, wenn er auf Dauer angelegt ist und in Art und Weise sowie Funktion dem Arbeitsplatz entspricht, den der AG zur Verf�gung stellen w�rde.

Das ist doch genau das Problem, das Au�endienstmitarbeiter haben, die �ber Wochen und Monate beim Kunden mit Auftragsarbeiten verbringen m�ssten.

Und f�r den Fall hier m�sste dieser Punkt �berpr�ft werden. Ergibt sich dann aufgrund des Arbeitseinsatzes immer noch die Voraussetzung der Einsatzwechselt�tigkeit (1Tag/Woche; <20%), dann sehe ich kein Problem f�r eine steuerliche Anerkennung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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07.08.2007, 23:19
Beitrag: #23
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
dann w�rde ja die Regelung mit den Reisekosten obsolet werden, wenn die Einsatzwechselt�tigkeit mehr als drei Monate dauert.

Aber es stimmt schon: Vom Sprachgef�hl hab ich ein ganz geh�riges Problem, hier Einsatzwechselt�tigkeit anzunehmen.

Andererseits: der Arbeitnehmer hat zahlreiche, verschiedene Projekte f�r seinen Arbeitgeber bei einem einzigen Auftraggeber durchgef�hrt. Es stand nie von vornherein fest, dass der "Aufenthalt" bei dem Auftraggeber 8 Jahre dauern w�rde. Es h�tte auch sein k�nnen, dass er bei anderen Auftraggebern f�r andere Projekte eingesetzt wird. Der Arbeitnehmer hat zeitweise (zu Hause) f�r seinen Arbeitgeber auch andere Projekte bearbeitet.

Ich habe folgendes gelesen:

Entscheidend sind nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes. Ma�gebens ist vielmehr, ob der AN des konkret zu beurteilenden Dienstverh�ltnisses nach dem Direktionsrecht des AG aller Voraussicht nach damit rechnen muss, dass er seine Arbeitsleistung immer wieder an anderen Arbeitsstellen erbringen muss (BFH 20.11.1987). Dann kommt es nicht auf die Zahl der Einsatzstellen im KJ an, d.h. auch der Einsatz auf nur einer T�tigketisstelle ist dann Einsatzwechselt�tigkeit.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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08.08.2007, 07:23
Beitrag: #24
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
Hallo,

hier ist noch einmal das von Hans-Christian erw�hnte BMF-Schreiben (falls nicht schon bekannt - es ist halt nicht verlinkt).

BMF 26.10.2005

Hans-Christian hat ja schon richtig darauf hingewiesen, und Deine letzte Ausf�hrung trifft dies ja auch, dass hier keine Dienstreisen vorliegen, sondern eine dauerhafte Einsatzwechselt�tigkeit vorliegen kann. Folge w�re der uneingeschr�nkte und dauerhafte Werbungskostenabzug.

Es bleibt jetzt lediglich zu pr�fen, ob der Arbeitsplatz beim Auftraggeber geeignet ist als dauerhafte Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Sinne des Arbeitgebers anzusehen. Und dies ist der einzige Angriffspunkt, den die Finanzverwaltung im Zweifel hat, um die EWT zu zerst�ren.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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08.08.2007, 08:04
Beitrag: #25
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
zaunk�nig schrieb:...
nach meinem Kenntnisstand liegt eine Einsatzwechselt�tigkeit doch immer dann vor, wenn der AN weniger als 1 Tag/Woche bzw. weniger als 20 Prozent seiner Arbeitszeit an einer festen Arbeitsstelle verbringt.
...

Hallo zaunk�nig,
das war nicht die Def. der EWT, sondern der regelm��igen Arbeitsst�tte.

im BMF-Sr. vom 26.10.2005 steht u.a. auch

"... R 37 Abs. 2 S�tze 1 und 3 LStR werden davon nicht ber�hrt; Satz 2 ist �berholt."

LStR Abs. 2 Satz 2 lautet.

"Regelm��ige Arbeitsst�tte
...
Der Arbeitnehmer mu� an diesem Mittelpunkt wenigstens einen Teil der ihm insgesamt �bertragenen Arbeiten verrichten...."

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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08.08.2007, 08:12
Beitrag: #26
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsst�tte
zaunk�nig schrieb:...
Es bleibt jetzt lediglich zu pr�fen, ob der Arbeitsplatz beim Auftraggeber geeignet ist als dauerhafte Einrichtung eines Arbeitsplatzes im Sinne des Arbeitgebers anzusehen. ....

Daf�r gibt es aber, mindestens mir nicht bekannt, keine rechtliche Regelung. Und diese m��te ja nun mal das FA erst vorlegen.

Bleibt also spannend.

Warum habe ich nicht so ein Fall? Wink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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