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Wideruf Anlage U Realsplitting
03.08.2007, 11:06
Beitrag: #1
Wideruf Anlage U Realsplitting
Zur Zeit steh ich auf dem Schlauch. Suche Rechtsgrundlage f�r folgendes Problem:

SIE hat Anlage U Ende 2005 gegen�ber FA widerufen, da ER den steuerlichen Nachteil sich weigerte jahrelang auszugleichen.

Es gibt keine schriftliche Erkl�rung von IHM dar�ber, dass ER den Nachteil ausgleicht.

Darf SIE die Unterhaltszahlungen nun steuerlich nicht angeben f�r 2006?

Wer kennt sich hier aus?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.08.2007, 13:05
Beitrag: #2
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Zitat:Zur Zeit steh ich auf dem Schlauch.
hhmm.. Ich auch.. Ich glaub ich versteh die Frage nicht ganz !

Zitat:Darf SIE die Unterhaltszahlungen nun steuerlich nicht angeben f�r 2006?
Wie ist diese Frage gemeint ?
Sie bekommt doch den Unterhalt!?
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03.08.2007, 13:06
Beitrag: #3
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Hallo Hans-Christian.
Rechtsgrundlage w�re m.E. die Scheidungsvereinbarung. Wenn hier nichts geregelt ist, hat ER Pech gehabt: SIE kann sich durchaus weigern die Anlage U zu unterschreiben.
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03.08.2007, 13:24
Beitrag: #4
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Es gab bisher eine Anlage U seit Jahren.

Sie hat immer, auch 2006, Unterhalt erhalten.

Sie hat aber 2005 dem FA mitgeteilt, das Sie der Unlage wideruft.

Mu� Sie 2006 den erhaltenen Unterhalt erkl�ren?

Oder braucht Sie nun nicht mehr den Unterhalt angeben, da ER ja den Unterhalt nicht mehr als SA erkl�ren kann.?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.08.2007, 13:28
Beitrag: #5
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
wenn der Ehemann die Unterhaltszahlungen nicht mehr als SA absetzt, dann muss die Ehefrau sie auch nicht als Einnahme angeben. Der Unterhalt ist dann steuerfrei.

� 22 Nr. 1 a EStG

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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03.08.2007, 13:29
Beitrag: #6
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Ach so... Jetzt versteh� ich !
Das "darf" im ersten Beitrag hat mich so verwirrt !
Hat sich angeh�rt als w�re das negativ f�r die Frau !Wink

Nein.. Sie muss es selbstverst�ndlich nicht angeben!
Die Anlage U ist rechtzeitig und wirksam widerrufen worden..!

Ob er es sp�ter richterlich einklagen kann/wird, steht auf einem anderen Blatt!
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03.08.2007, 13:40
Beitrag: #7
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Jigsaw schrieb:Ach so... Jetzt versteh� ich !
Das "darf" im ersten Beitrag hat mich so verwirrt !
Hat sich angeh�rt als w�re das negativ f�r die Frau !Wink

Nein.. Sie muss es selbstverst�ndlich nicht angeben!
Die Anlage U ist rechtzeitig und wirksam widerrufen worden..!

Ob er es sp�ter richterlich einklagen kann/wird, steht auf einem anderen Blatt!

Danke.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass SIE diese Eink�nfte nach Widerruf der Anlage U nicht anzugeben braucht?
Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.

Wenn ER jahrelang sich geweigert hat den steuerlichen Nachteil auszugleichen, dann hat SIE bestimmt gute Karten erst dann wieder zu unterschreiben, wenn er alle Nachteile ausgeglichen hat (zivilrechtlich).

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.08.2007, 13:46
Beitrag: #8
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Vorwitzig schrieb:wenn der Ehemann die Unterhaltszahlungen nicht mehr als SA absetzt, dann muss die Ehefrau sie auch nicht als Einnahme angeben. Der Unterhalt ist dann steuerfrei.

� 22 Nr. 1 a EStG

Gerade nachgelesen, nach 3mal lesen erst verstanden. Huch das Steuerrecht.

Unterschreiben neu braucht SIE ja erst, wenn er sich schriftlich verpflichtet, den Nachteil auszugleichen (und die vorj�hrigen Nachteile gleich mit.)

Danke Ulrike.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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03.08.2007, 13:53
Beitrag: #9
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Zitat:Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.
Wenn nicht, ist das auch egal!
Wenn wirksam (und wirklichWink) widerrufen, hat sowohl der zust�ndige Bezirk von ihm UND ihr eine Ausfertigung davon !
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03.08.2007, 14:00
Beitrag: #10
RE: Wideruf Anlage U Realsplitting
Jigsaw schrieb:
Zitat:Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.
Wenn nicht, ist das auch egal!
Wenn wirksam (und wirklichWink) widerrufen, hat sowohl der zust�ndige Bezirk von ihm UND ihr eine Ausfertigung davon !

Hab gerade mit IHR gesprochen (Mein Mitglied), SIE hatte sogar 2005 im FA angerufen, ob der Wideruf eingegangen ist. Hat man IHR best�tigt, st�nde im PC.

Nochmal allen ein Dankesch�n.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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