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Wideruf Anlage U Realsplitting - Druckversion

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Wideruf Anlage U Realsplitting - Hans-Christian - 03.08.2007 11:06

Zur Zeit steh ich auf dem Schlauch. Suche Rechtsgrundlage für folgendes Problem:

SIE hat Anlage U Ende 2005 gegenüber FA widerufen, da ER den steuerlichen Nachteil sich weigerte jahrelang auszugleichen.

Es gibt keine schriftliche Erklärung von IHM darüber, dass ER den Nachteil ausgleicht.

Darf SIE die Unterhaltszahlungen nun steuerlich nicht angeben für 2006?

Wer kennt sich hier aus?


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Jigsaw - 03.08.2007 13:05

Zitat:Zur Zeit steh ich auf dem Schlauch.
hhmm.. Ich auch.. Ich glaub ich versteh die Frage nicht ganz !

Zitat:Darf SIE die Unterhaltszahlungen nun steuerlich nicht angeben für 2006?
Wie ist diese Frage gemeint ?
Sie bekommt doch den Unterhalt!?


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - lieschenmueller - 03.08.2007 13:06

Hallo Hans-Christian.
Rechtsgrundlage wäre m.E. die Scheidungsvereinbarung. Wenn hier nichts geregelt ist, hat ER Pech gehabt: SIE kann sich durchaus weigern die Anlage U zu unterschreiben.


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Hans-Christian - 03.08.2007 13:24

Es gab bisher eine Anlage U seit Jahren.

Sie hat immer, auch 2006, Unterhalt erhalten.

Sie hat aber 2005 dem FA mitgeteilt, das Sie der Unlage wideruft.

Muß Sie 2006 den erhaltenen Unterhalt erklären?

Oder braucht Sie nun nicht mehr den Unterhalt angeben, da ER ja den Unterhalt nicht mehr als SA erklären kann.?


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Vorwitzig - 03.08.2007 13:28

wenn der Ehemann die Unterhaltszahlungen nicht mehr als SA absetzt, dann muss die Ehefrau sie auch nicht als Einnahme angeben. Der Unterhalt ist dann steuerfrei.

§ 22 Nr. 1 a EStG


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Jigsaw - 03.08.2007 13:29

Ach so... Jetzt versteh´ ich !
Das "darf" im ersten Beitrag hat mich so verwirrt !
Hat sich angehört als wäre das negativ für die Frau !Wink

Nein.. Sie muss es selbstverständlich nicht angeben!
Die Anlage U ist rechtzeitig und wirksam widerrufen worden..!

Ob er es später richterlich einklagen kann/wird, steht auf einem anderen Blatt!


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Hans-Christian - 03.08.2007 13:40

Jigsaw schrieb:Ach so... Jetzt versteh´ ich !
Das "darf" im ersten Beitrag hat mich so verwirrt !
Hat sich angehört als wäre das negativ für die Frau !Wink

Nein.. Sie muss es selbstverständlich nicht angeben!
Die Anlage U ist rechtzeitig und wirksam widerrufen worden..!

Ob er es später richterlich einklagen kann/wird, steht auf einem anderen Blatt!

Danke.

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass SIE diese Einkünfte nach Widerruf der Anlage U nicht anzugeben braucht?
Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.

Wenn ER jahrelang sich geweigert hat den steuerlichen Nachteil auszugleichen, dann hat SIE bestimmt gute Karten erst dann wieder zu unterschreiben, wenn er alle Nachteile ausgeglichen hat (zivilrechtlich).


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Hans-Christian - 03.08.2007 13:46

Vorwitzig schrieb:wenn der Ehemann die Unterhaltszahlungen nicht mehr als SA absetzt, dann muss die Ehefrau sie auch nicht als Einnahme angeben. Der Unterhalt ist dann steuerfrei.

§ 22 Nr. 1 a EStG

Gerade nachgelesen, nach 3mal lesen erst verstanden. Huch das Steuerrecht.

Unterschreiben neu braucht SIE ja erst, wenn er sich schriftlich verpflichtet, den Nachteil auszugleichen (und die vorjährigen Nachteile gleich mit.)

Danke Ulrike.


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Jigsaw - 03.08.2007 13:53

Zitat:Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.
Wenn nicht, ist das auch egal!
Wenn wirksam (und wirklichWink) widerrufen, hat sowohl der zuständige Bezirk von ihm UND ihr eine Ausfertigung davon !


RE: Wideruf Anlage U Realsplitting - Hans-Christian - 03.08.2007 14:00

Jigsaw schrieb:
Zitat:Ich hoffe, SIE hat eine Kopie des Widerufs. Werde mich gleich mal erkundigen.
Wenn nicht, ist das auch egal!
Wenn wirksam (und wirklichWink) widerrufen, hat sowohl der zuständige Bezirk von ihm UND ihr eine Ausfertigung davon !

Hab gerade mit IHR gesprochen (Mein Mitglied), SIE hatte sogar 2005 im FA angerufen, ob der Wideruf eingegangen ist. Hat man IHR bestätigt, stände im PC.

Nochmal allen ein Dankeschön.