erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
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04.12.2009, 22:44
Beitrag: #11
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Er arbeitet unentgeltlich im Betrieb der Ehefrau.
Ist auch finaztechnisch sinnvoll-er arbeitet, produziert aber keine unn�tigen Betriebsausgaben bei der Ehefrau. (zB Minijob-Abgabe an die Minijob-Zentrale). Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist gerade so hoch, dass die beiden samt die Kinder davon leben k�nnen. Hintergrund ist der, dass er ein laufendes Inso-Verfahren am Hals hat, daher das Gewerbe �ber die Ehefrau l�uft, soweit ich das sehe. Ist ein Mandant, den ich selber noch nie bearbeitet habe, sondern ein anderer StB im Haus. Bin nur bei der Bescheidkontrolle dar�ber gestolpert. Eure �berlegungen finde ich sehr interessant. @Petz: Er hat sehr wohl Eink�nfteerzielungsabsicht-er erh�ht die Einnahmen seiner Ehefrau, und damit das Familieneinkommen. @erco: Der Unterschied zur Hausfrau ist der, dass er ihr ja nicht nur den Kopf frei h�lt, in dem er sich um das "Drumherum" k�mmert, sondern dass er aktiv im Betrieb arbeitet. @tosch: Seine Arbeit l�sst sich sicher irgendwie nachweisen, und wenns nur durch Maschinenstunden oder �hnliches geht (die mag doch der Pr�fer sonst auch so gerne... ;-)) @Opa: Er erh�lt kein Gehalt, weil das durch das InsoVerfahren nicht im zugute kommen w�rde, und so das Familieneinkommen nicht erh�hen sondern mindern w�rde. Ebenso durch Beitr�ge zur Minijob-Zentrale bzw GKV. ----------------- LG Clematis |
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04.12.2009, 23:12
Beitrag: #12
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Clematis schrieb:@Petz: Er hat sehr wohl Eink�nfteerzielungsabsicht-er erh�ht die Einnahmen seiner Ehefrau, und damit das Familieneinkommen. Darum geht's aber nicht beim 4f..... |
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05.12.2009, 08:16
Beitrag: #13
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Aber Du hast doch geschrieben:
Petz schrieb:Wenn er unentgeltlich arbeitet, hat er keine Einkunftserzielungsabsicht und ist damit nicht erwerbst�tig i.S.d. � 4f EStG. und ich sehe die Erwerbst�tigkeit eben schon als gegeben! ----------------- LG Clematis |
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05.12.2009, 11:37
Beitrag: #14
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hallo clematis,
das mag man vielleicht so sehen k�nnen. Aber ich bezweifle, ob der Gesetzgeber oder das BMF das auch so sehen..... Vielleicht findet man ja einen Finanzbeamten, der sich deiner Meinung anschlie�t, sonst hilft wohl nur das Rb- und Klageverfahren. |
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05.12.2009, 11:51
Beitrag: #15
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Wenn ich der Bearbeiter w�re, w�rde es durchgehen.
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05.12.2009, 11:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2009 11:53 von Clematis.)
Beitrag: #16
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Naja, ein Versuch is es wert...
![]() @Opa: Danke! ----------------- LG Clematis |
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05.12.2009, 21:42
Beitrag: #17
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Und wenn man eine verdeckte Mitunternehmerschaft konstruiert? Risiko und Initiative?
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06.12.2009, 07:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.12.2009 07:53 von Clematis.)
Beitrag: #18
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hm Risiko und Initiative hat er beides, glaub ich.
Soweit ich weiss hatte er das Gewerbe mal, nur wg des InsoVerfahrens hats jetzt die Frau, soweit ich das mitbekommen habe. Werd mich am Montag mal etwas mehr mit den Fakten besch�ftigen m�ssen... Vielleicht l�sst sich seine Arbeitsleistung ja problemlos darlegen, aus Rechnungen oder so! Wundert mich nur, dass da bisher noch keiner drauf gekommen ist, gibt doch sicher mehrere unentgeltlich mitarbeitende Ehegatten! ----------------- LG Clematis |
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06.12.2009, 14:54
Beitrag: #19
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
huhu :-)
Also ich w�rde das auch durchgehen lassen und notfalls durchklagen. Die ILO-Arbeitsmarktstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt monatlich Daten �ber die Entwicklung von Erwerbst�tigkeit und Erwerbslosigkeit in Deutschland zur Verf�gung. Die ILO-Arbeitsmarktstatistik folgt dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsm�rkten erm�glicht. Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) z�hlen zu den Erwerbst�tigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverh�ltnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstst�ndig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstst�ndige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangeh�rige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringf�gige T�tigkeit (Mini-Job) aus�ben oder als Aushilfe nur vor�bergehend besch�ftigt sind, z�hlen ebenso als Erwerbst�tige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen. Mangels anderslautender Definitionen kann der Gesetzgeber nur diese gemeint haben. somit ist der Sachverhalt m. E. eindeutig. Er entspricht m.E. auch dem Zweck der Norm: Frau und Man sind berufsbedingt nicht zu hause und haben daher Kinderbetreuungskosten lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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06.12.2009, 17:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.12.2009 17:03 von Clematis.)
Beitrag: #20
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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Danke Jive, das werde ich auf alle F�lle noch in meinen Einspruch aufnehmen!
----------------- LG Clematis |
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