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erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
04.12.2009, 11:36
Beitrag: #1
erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Folgender Fall:

Ehefrau: Gewerbetreibende
Ehemann: arbeitet im Gewerbe der Ehefrau unentgeltlich mit

FA verweigert die Anerkennung der Kinderbetreuuungskosten wie Betriebsausgaben mit der Begr�ndung, der Ehemann w�re nicht erwerbst�tig.

Werde Einspruch einlegen mit folgender Begr�ndung:

Zitat:Voraussetzung f�r den Abzug der Kinderbetreuuungskosten wie Betriebsausgaben ist es unter anderem, dass im Falle des Zusammenlebens der Elternteile beide Elternteile erwerbst�tig sind. Die Erwerbst�tigkeit wird in � 4f EStG nicht weiter begr�ndet. Das BMF-Schreiben vom 19.1.2007 f�hrt hierzu aus:

Zitat:Ein Steuerpflichtiger ist erwerbst�tig, wenn er einer auf die Erzielung von Eink�nften gerichteten Besch�ftigung nachgeht, die den Einsatz der pers�nlichen Arbeitskraft des Steuerpflichtigen erfordert (BFH-Urteil vom 16.5.1975, BStBl 1975 II S. 537 : Studium ist keine Erwerbst�tigkeit; das Gleiche gilt f�r Verm�gensverwaltung und Liebhaberei). Daraus folgt, dass es sich auch bei einem Minijob oder einer nicht sozialversicherungspflichtigen T�tigkeit, z.B. einer stundenweisen Aushilfst�tigkeit, um eine Erwerbst�tigkeit im Sinne des Gesetzes handeln kann. Bei einer Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche kann davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt anfallen. Bei zusammenlebenden Elternteilen liegen erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nur vor, wenn beide Elternteile erwerbst�tig sind.

Herr T. arbeitet im Gewerbebetrieb der Ehefrau unentgeltlich mit. Er geht also einer auf die Erzielung von Eink�nften gerichteten T�tigkeit nach. Weder � 4f EStG noch das zugeh�rige BMF-Schreiben bedingen hierbei, dass die T�tigkeit direkt zu steuerpflichtigen Einnahmen f�hren m�ssen.
Die T�tigkeit von Herrn T. f�hrt nicht direkt beim ihm, jedoch bei seiner Ehefrau zu steuerpflichtigen Eink�nften aus Gewerbebetrieb.
Er ist also erwerbst�tig, die angefallenen Kosten zur Betreuung der Kinder sind somit nach � 4f EStG wie Betriebsausgaben abzugsf�hig.


Was meint Ihr?
Was w�rdet Ihr schreiben (StB)?
Was w�rdet Ihr antworten (FA)?

-----------------
LG
Clematis
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04.12.2009, 13:35
Beitrag: #2
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Warum bekomt denn der EM kein Gehalt? W�re doch auch eine BA. Was macht er denn sonst, wie ist er KV?

Aber wenn es so ist, w�rde ich �hnlich argumentieren. Er ist erwerbst�tig - daher Kinderbetreuung notwendig. Ob er f�r die T�tigkeit entlohnt wird, d�rfte unerheblich sein. Hab jetzt zwar nicht das BMF nochmal gelesen, aber m.E. ist dort nur von Erwerbst�tigkeit die Rede.
Bei einem Minijob wollte ein FA bei mir auch mal die Kosten streichen (weil die EK ja auch nicht in der Erkl�rung stehen), wurde aber durch Einspruch erledigt.
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04.12.2009, 13:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2009 14:35 von ecro.)
Beitrag: #3
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Clematis schrieb:dass die T�tigkeit direkt zu steuerpflichtigen Einnahmen f�hren m�ssen.


Also ich halte - anders als Opa - die Entlohnung f�r wesentlich. Die zitierte Argumentation w�rde ja auch im Hausfrauenfall Raum greifen: Sie bleibt zu Hause und k�mmert sich um die drei K - damit er um so l�nger und mehr arbeiten kann (gern auch umgekehrt). So f�hrt ihre T�tigkeit indirekt zu steuerpflichtigen Einnahmen von ihm - mit dem Ergebnis, dass sie erwerbst�tig ist.

Komischer Schluss, der eigentlich auch durch die Entlohnung nicht besser wird, oder?

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04.12.2009, 14:29
Beitrag: #4
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Clematis schrieb:Was w�rdet Ihr schreiben (StB)?
Sorry - nichts!

Bei einer unentgeltlichen Mitarbeit kann niemand kontrollieren, ob tats�chlich gearbeitet wird oder nicht.
Ein Arbeitsvertrag �ber einen zumindest Mini-Job schafft wenigstens den formellen Rahmen daf�r.


Du zitierst den BFH:
Ein Steuerpflichtiger ist erwerbst�tig, wenn er einer auf die Erzielung von Eink�nften gerichteten Besch�ftigung nachgeht, die den Einsatz der pers�nlichen Arbeitskraft des Steuerpflichtigen erfordert

Ohne Arbeitsvertrag ist die Arbeit aber freiwillig und nicht erforderlich.

Ich w�rde ecro´s Beispiel noch etwas abwandeln und auf Hausfrauen beziehen, die f�r ihren Mann morgens die Aktentasche zum Auto tragen.
Damit tut sie aktiv etwas f�r seine berufliche T�tigkeit.
Aber sie ist aus meiner Sicht nicht erwerbst�tig.


Aber wenn Du unbedingt etwas positives brauchst:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit

das k�nnte helfen Big Grin

Gru�

tosch
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04.12.2009, 14:39
Beitrag: #5
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Ah danke, also macht nicht die Entlohnung, sondern die vertragliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung die Sache rund.

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04.12.2009, 15:04
Beitrag: #6
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
ecro schrieb:Ah danke, also macht nicht die Entlohnung, sondern die vertragliche Verpflichtung zur Arbeitsleistung die Sache rund.
Das geh�rt doch beides zusammen. Ein Vertrag, der nicht durchgef�hrt wird, wird steuerlich nicht ber�cksichtigt.
Jeder Entlohnung liegt ein (zumindest m�ndlicher) Arbeitsvertrag zugrunde.
Sonst w�re es keine Entlohnung, sondern Schenkung.
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04.12.2009, 15:22
Beitrag: #7
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hier liegt eben ein m�ndl. Arbeitsvertrag ohne Entlohnung vor. Ma�gebend ist die Erwerbst�tigkeit, obwohl man sich streiten kann, ob denn ein tats. "Erwerb" vorliegt, wenn kein Lohn gezahlt wird.

Der Vergleich mit der Hausfrau ist (sorry) Unsinn, denn sie ist ja ganzt�tig zu Hause und betreut die Kinder mit. Hier ist aber der Mann nicht zu Hause, und nur dies ist m.E. ma�gebend.
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04.12.2009, 15:34
Beitrag: #8
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Hm... das ist jetzt aber schwierig. Ich kenne einige Leute, die sind auch den ganzen Tag zu Hause. Zum Beispiel der Schriftsteller oder der Webdesigner. Auch einen Rechtsanwalt und mehrere Steuerberater kenne ich, die praktisch den ganzen Tag zu Hause sind, au�er wenn es einen Au�entermin gibt. Aber den hat die Hausfrau ja auch, beim Lidl.

Also sorry, der Ort der T�tigkeit kann wohl kaum das Abgrenzungskriterium sein. Der Unterschied zwischen dem Webdesigner und der Hausfrau ist doch der, dass jemand dem Webdesigner *direkt* Geld gibt daf�r, was er (zu Hause) tut. Wenn man das Wirtschafts- und Taschengeld der Hausfrau nicht sogar auch als Entgelt sehen m�chte.

Diese �berlegungen, die durchaus ernst gemeint sind, stellen nun zumindest mich vor die Frage, wie man denn nun Erwerbst�tigkeit abgrenzt von privaten T�tigkeiten.

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04.12.2009, 15:36
Beitrag: #9
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
ecro schrieb:Diese �berlegungen, die durchaus ernst gemeint sind, stellen nun zumindest mich vor die Frage, wie man denn nun Erwerbst�tigkeit abgrenzt von privaten T�tigkeiten.

Wenn er unentgeltlich arbeitet, hat er keine Einkunftserzielungsabsicht und ist damit nicht erwerbst�tig i.S.d. � 4f EStG.
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04.12.2009, 16:28
Beitrag: #10
RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Arbeitet er denn unentgeltlich? Ich sehe das nicht.
Mal abgesehen davon, dass wohl sicherlich vern�nftigerweise ein direktes Entgelt vereinbart worden w�re...

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