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Ehegatten-Vertr�ge
30.07.2007, 17:20
Beitrag: #1
Ehegatten-Vertr�ge
Aber mal im Ernst.

Mu� der Selbst�ndige ein eigenes Konto rechtlich haben?

Wenn das Haus nur der Frau geh�rt, dann darf diese das B�ro vermieten.
Sie mu� die Mieteinnahmen allerdings versteuern.

Was ist dann mit den Geldflu�. Erst hebt er die Miete vom gemeinsamen Konto ab, dann wird wieder auf gemeinsames Konto �berwiesen.

Mal hier bitte als neues Thema.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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30.07.2007, 17:31
Beitrag: #2
RE: Autsch
Zitat:Miete wird �berwiesen von meinem auf das Konto meiner Frau.
Sie �berweist mir 2 Wochen sp�ter die Miete zur�ck
Die Diskussion d�rfte sich hier er�brigen. Ansonsten ist grunds�tzlich kein eigenes Privat-, Gesch�ftskonto erforderlich.
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30.07.2007, 17:54
Beitrag: #3
RE: Autsch
Opa schrieb:
Zitat:Miete wird �berwiesen von meinem auf das Konto meiner Frau.
Sie �berweist mir 2 Wochen sp�ter die Miete zur�ck
Die Diskussion d�rfte sich hier er�brigen. Ansonsten ist grunds�tzlich kein eigenes Privat-, Gesch�ftskonto erforderlich.

Meine Frage war eine andere.
Wie soll es denn funktionieren bei nur einem Konto?

Wenn das klar ist vom Grundsatz, dann bin ich mal gespannt, was das FA dazu sagt.

Anderes Beispiel. Deine Frau kauft f�r dich auf Ihren Namen einen PC, oder irgend etwas anderes, was bei dir nachweislich zur Berufsaus�bung ben�tigt wird.

Mu� das FA dies als WK/BA anerkennen?

Oder du stellst deine Frau bei dir ein.
Alles sauber geregelt, Aufgaben, Steuern, Sozialversicherung.
Den Lohn zahlst du aber nicht aus, wozu auch vom gemeinsamen Konto auf das gemeinsame Konto?
Abbuchungen der Sozialversicherung vom gemeinsamen Konto.

Ist doch ein interessantes Thema?

Und dann kommen wir auf den Ausgangsfall zur�ck.

Nicht verwechseln mit VV an nahe Angeh�rige mit eigenen Hausstand.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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30.07.2007, 19:10
Beitrag: #4
RE: Autsch
Hat der BFH alles schon entschieden.
Zur steuerlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverh�ltnisses ben�tigt die Ehefrau ein separates Konto, bzw sind generell zwei Konten n�tig. Wenn auch der Ehemann Zugriff auf dieses Konto hat ist es nicht sch�dlich.

Hab leider zuhause derzeit keine Datenbank (Laptop macht irre Zicken...), aber wenn Ihr nach "Oder-Konto" und "Ehegatten-Arbeitsverh�ltnis" s�cht, m�sste sich da einiges finden!

-----------------
LG
Clematis
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30.07.2007, 19:15
Beitrag: #5
[split] Autsch
Clematis schrieb:Hat der BFH alles schon entschieden.
Zur steuerlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverh�ltnisses ben�tigt die Ehefrau ein separates Konto, bzw sind generell zwei Konten n�tig. Wenn auch der Ehemann Zugriff auf dieses Konto hat ist es nicht sch�dlich.

Hab leider zuhause derzeit keine Datenbank (Laptop macht irre Zicken...), aber wenn Ihr nach "Oder-Konto" und "Ehegatten-Arbeitsverh�ltnis" s�cht, m�sste sich da einiges finden!
O.K. dann war dieses Beispiel nicht geeignet.
Aber was ist es mit den anderen?
Und vor allem mit der Ausgangsfrage insbesondere?

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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30.07.2007, 19:22
Beitrag: #6
RE: Autsch
Clematis schrieb:Hat der BFH alles schon entschieden.
Zur steuerlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverh�ltnisses ben�tigt die Ehefrau ein separates Konto, bzw sind generell zwei Konten n�tig. Wenn auch der Ehemann Zugriff auf dieses Konto hat ist es nicht sch�dlich.

Hab leider zuhause derzeit keine Datenbank (Laptop macht irre Zicken...), aber wenn Ihr nach "Oder-Konto" und "Ehegatten-Arbeitsverh�ltnis" s�cht, m�sste sich da einiges finden!

Meine Frage betrifft nicht in erster Linie gesetzliche Regelungen bei Arbeitsverh�ltnissen zwischen Ehepartnern, sondern Aufwendungen, die bei der Berufsaus�bung entstehen und vom Partner bezahlt werden.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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