Steuerberater

Normale Version: Ehegatten-Verträge
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Aber mal im Ernst.

Muß der Selbständige ein eigenes Konto rechtlich haben?

Wenn das Haus nur der Frau gehört, dann darf diese das Büro vermieten.
Sie muß die Mieteinnahmen allerdings versteuern.

Was ist dann mit den Geldfluß. Erst hebt er die Miete vom gemeinsamen Konto ab, dann wird wieder auf gemeinsames Konto überwiesen.

Mal hier bitte als neues Thema.
Zitat:Miete wird überwiesen von meinem auf das Konto meiner Frau.
Sie überweist mir 2 Wochen später die Miete zurück
Die Diskussion dürfte sich hier erübrigen. Ansonsten ist grundsätzlich kein eigenes Privat-, Geschäftskonto erforderlich.
Opa schrieb:
Zitat:Miete wird überwiesen von meinem auf das Konto meiner Frau.
Sie überweist mir 2 Wochen später die Miete zurück
Die Diskussion dürfte sich hier erübrigen. Ansonsten ist grundsätzlich kein eigenes Privat-, Geschäftskonto erforderlich.

Meine Frage war eine andere.
Wie soll es denn funktionieren bei nur einem Konto?

Wenn das klar ist vom Grundsatz, dann bin ich mal gespannt, was das FA dazu sagt.

Anderes Beispiel. Deine Frau kauft für dich auf Ihren Namen einen PC, oder irgend etwas anderes, was bei dir nachweislich zur Berufsausübung benötigt wird.

Muß das FA dies als WK/BA anerkennen?

Oder du stellst deine Frau bei dir ein.
Alles sauber geregelt, Aufgaben, Steuern, Sozialversicherung.
Den Lohn zahlst du aber nicht aus, wozu auch vom gemeinsamen Konto auf das gemeinsame Konto?
Abbuchungen der Sozialversicherung vom gemeinsamen Konto.

Ist doch ein interessantes Thema?

Und dann kommen wir auf den Ausgangsfall zurück.

Nicht verwechseln mit VV an nahe Angehörige mit eigenen Hausstand.
Hat der BFH alles schon entschieden.
Zur steuerlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses benötigt die Ehefrau ein separates Konto, bzw sind generell zwei Konten nötig. Wenn auch der Ehemann Zugriff auf dieses Konto hat ist es nicht schädlich.

Hab leider zuhause derzeit keine Datenbank (Laptop macht irre Zicken...), aber wenn Ihr nach "Oder-Konto" und "Ehegatten-Arbeitsverhältnis" súcht, müsste sich da einiges finden!
Clematis schrieb:Hat der BFH alles schon entschieden.
Zur steuerlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses benötigt die Ehefrau ein separates Konto, bzw sind generell zwei Konten nötig. Wenn auch der Ehemann Zugriff auf dieses Konto hat ist es nicht schädlich.

Hab leider zuhause derzeit keine Datenbank (Laptop macht irre Zicken...), aber wenn Ihr nach "Oder-Konto" und "Ehegatten-Arbeitsverhältnis" súcht, müsste sich da einiges finden!
O.K. dann war dieses Beispiel nicht geeignet.
Aber was ist es mit den anderen?
Und vor allem mit der Ausgangsfrage insbesondere?
Clematis schrieb:Hat der BFH alles schon entschieden.
Zur steuerlichen Anerkennung des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses benötigt die Ehefrau ein separates Konto, bzw sind generell zwei Konten nötig. Wenn auch der Ehemann Zugriff auf dieses Konto hat ist es nicht schädlich.

Hab leider zuhause derzeit keine Datenbank (Laptop macht irre Zicken...), aber wenn Ihr nach "Oder-Konto" und "Ehegatten-Arbeitsverhältnis" súcht, müsste sich da einiges finden!

Meine Frage betrifft nicht in erster Linie gesetzliche Regelungen bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehepartnern, sondern Aufwendungen, die bei der Berufsausübung entstehen und vom Partner bezahlt werden.
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