Faktorverfahren
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06.11.2009, 14:05
Beitrag: #1
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Faktorverfahren
Seit ein paar Tagen haben die Finanz�mter (zumindest in unserem Bundesland) das Programm zur Berechnung des Faktors aufgespielt.
F�r die Lohnsteuerklassenwahl 2010 stehen ja f�r Ehegatten jetzt drei M�glichkeiten zur Verf�gung: a) III / V b) IV / IV c) beide IV + Faktor Das Programm steht auch hier im Netz: https://www.abgabenrechner.de/fb2010/ind...clean=true Das Faktorverfahren soll ja die Nachzahlungen bei III / V vermeiden. |
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06.11.2009, 14:26
Beitrag: #2
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RE: Faktorverfahren
Ein normaler Stpfl. ist schon mit der Wahl 3/5 o. 4/4 �berfordert, also wird das Faktorverfahren wahrscheinlich nur von StB, LStHV usw. beantragt werden. Ich hab bis jetzt noch keinen Mandanten, der dies m�chte, so da� ich denke, da� das Verfahren kaum angewendet werden wird.
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06.11.2009, 15:01
Beitrag: #3
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RE: Faktorverfahren
Das erinnert mich an ein Ehepaar (er Unternehmer, sie Angestellte), o-Ton Ehefrau: "ich will lieber auf V arbeiten, dann bekommen wir immer eine Steuererstattung und k�nnen in Urlaub fahren" ... Steuerklassenwahl ist auch irrational.
Problem was ich noch sehe: Durch die Faktoren erkennt Arbeitgeber eines Ehegatten, was der andere Ehegatte verdient, weil er es ja unmittelbar ausrechnen kann anhand des Faktors und des Gehaltes was er zahlt / zahlen wird. |
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06.11.2009, 16:29
Beitrag: #4
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RE: Faktorverfahren
showbee schrieb:Problem was ich noch sehe: Durch die Faktoren erkennt Arbeitgeber eines Ehegatten, was der andere Ehegatte verdient, weil er es ja unmittelbar ausrechnen kann anhand des Faktors und des Gehaltes was er zahlt / zahlen wird. dieses problem wurde m.w.n. bereits im GGV diskutiert und soll (!) wohl auch beseitigt worden sein. habe das aber nicht weiter verfolgt. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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06.11.2009, 17:40
Beitrag: #5
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RE: Faktorverfahren
aber ich denke LSt (wie bisher) x Faktor = effektive LSt; dann muss doch anhand des Faktors auf die LSt des Ehegatten und mithin auf den Bruttoarbeitslohn r�ckschlie�bar sein, oder welch mathematisch undurchschaubare Formel steckt noch dahinter???
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09.11.2009, 15:38
Beitrag: #6
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RE: Faktorverfahren
Hallo,
wie lustig wird die ganze Geschichte, wenn es dann zu einer Situation kommt, wo die M�glichkeit des Steuerklassenwechsels besteht (Erziehungszeiten, Zeiten �ber Lohnersatzleistungen etc.) und im Fall der Voraussetzung getrennt lebender Ehegatten, die jedoch die allgemeinen Punkte der gemeinsamen Veranlagung erf�llen, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls schon im Rahmen der Steuerklassenwahl ein zivilrechtlicher Klageanspruch auf Zustimmung durch den anderen Ehegatten besteht. und noch eine sch�ne Sache f�llt mir da ein. Lohnsteuererm��igungsantrag zu Beginn des Veranlagungszeitraums und sich �ndernde Verh�ltnisse bis zum Ende des Veranlagungszeitraums. Denke mal, da werden noch einige sehr kuriose Situationen auftauchen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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09.11.2009, 15:50
Beitrag: #7
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RE: Faktorverfahren
Sorry, aber ich versteh nicht ganz wo die Probleme liegen. Bei 4 + Faktor bezahlt ja jeder in etwa die LSt, die insgesamt man zahlen m�sste bei Zusammenveranlagung, also Erstattung +/- 0,-. Bei getrennten Paaren kann das Faktorverfahren sowieso nicht angewendet werden. Wenn sich w�hrend des Jahres �nderungen ergeben, muss man entweder wechseln, oder der Ausgleich erfolgt im Zuge der Erkl�rung, denn Pflichveranlagung besteht hier.
Wie jetzt die "modifizierte" StKl 4 f�r die Berechnung der Lohnersatzleistungen ber�cksichtigt wird, bin ich allerdings auch �berfragt. |
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09.11.2009, 20:50
Beitrag: #8
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RE: Faktorverfahren
Zitat:Wie jetzt die "modifizierte" StKl 4 f�r die Berechnung der Lohnersatzleistungen ber�cksichtigt wird, bin ich allerdings auch �berfragt. Genau wie vorher denke ich nach dem Netto, was dabei vorher raus kam. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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10.11.2009, 10:29
Beitrag: #9
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RE: Faktorverfahren
Nur wird das Netto eben fiktiv aus dem Brutto errechnet, mit psch. Ber�cksichtigung der SV (21%) und StKl. Eine Ber�cksichtigung vom Faktor ist dabei nicht vorgesehen (es sei denn es erfolgt eine �nderung der Berechnung).
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